29.05.2022, 12:04
Moin,
Hat jemand Erfahrungen mit der obigen Kanzlei? Besonders die Arbeitszeiten und das Gehalt als WissMit/Ref pro WAT interessiert mich.
Besten Dank
Hat jemand Erfahrungen mit der obigen Kanzlei? Besonders die Arbeitszeiten und das Gehalt als WissMit/Ref pro WAT interessiert mich.
Besten Dank
29.05.2022, 12:16
Masseverfahren-Butze
29.05.2022, 17:03
Stellen mit 4 Punkten ein. Dass man sich dann "wissenschaftlicher" Mitarbeiter nennen darf, ist eh der pure Hohn.
29.05.2022, 17:11
(29.05.2022, 17:03)Gast schrieb: Stellen mit 4 Punkten ein. Dass man sich dann "wissenschaftlicher" Mitarbeiter nennen darf, ist eh der pure Hohn.
Warum sollte man sich nicht mit 4 Punkten wissenschaftlicher Mitarbeiter nennen? Teilweise werden doch schon Leute ohne jedes Examen „wissenschaftliche Mitarbeiter“ genannt.
31.05.2022, 02:03
Wer mal eine gewisse Zeit WissMit war, der kennt das Renommee der Bezeichnung. Als WissMit ist man in einer Kanzlei auf der untersten Hierarchieebene. Es ist eine (wenn auch bisweilen gut bezahlte) Ausbildungsposition.
Übrigens ist das Renommee der WissMits an der Uni nicht höher. Vor dem Hintergrund sehe ich das Ganze nicht so tragisch. Jeder weiß doch, was WissMits machen und dass die entsprechenden Arbeitsprodukte nicht gerade in Archivzeitschriften abgedruckt werden...
Übrigens ist das Renommee der WissMits an der Uni nicht höher. Vor dem Hintergrund sehe ich das Ganze nicht so tragisch. Jeder weiß doch, was WissMits machen und dass die entsprechenden Arbeitsprodukte nicht gerade in Archivzeitschriften abgedruckt werden...
31.05.2022, 03:56
Zitat:Wer mal eine gewisse Zeit WissMit war, der kennt das Renommee der Bezeichnung. Als WissMit ist man in einer Kanzlei auf der untersten Hierarchieebene. Es ist eine (wenn auch bisweilen gut bezahlte) Ausbildungsposition.
Zum einen richtet sich diese in der Außendarsellung gewählte Bezeichnung nicht an ein Publikum, das diese Bezeichnung einschätzen kann. Sie wird mit der Absicht der Augenwischerei gewählt und teilweise mag dieser Paln auch aufgehen. Zum anderen ist man ebenhalt nur in einer GK oder sonstigen fachlich anspruchsvollen Kanzlei in einer Ausbildungsposition (wo man mit 4 Punkten aber kaum reinkommt). Namentlich bei der hier genannten Kanzlei findet vermutlich keinerlei Ausbildung statt und ist auch nicht das Motiv für eine Bewerbung dort. Es geht lediglich um das Zusammenklicken von Schriftsätzen, um ein paar Euro zu generieren.
Zitat:Übrigens ist das Renommee der WissMits an der Uni nicht höher.
Wohl doch. Nur unter anderem weil man dort in einem anspruchsvolen Umfeld eingebunden ist, weil man dort wissenschaftlicher Tätigkeit nachgeht und weil die Beschäftigung dort eine gewisse Mindestpunktzahl im Examen vermuten lässt (und nicht nur 4 Punkte). Vor allem geht es aber nicht wirklich um das Renommee. Es geht um die sachliche Richtigkeit dieser Bezeichnung. Diese ist gegeben bei WissMits an der Uni. Diese ist nicht gegeben bei den "WissMits" in einer Kanzlei wie dieser.
Vor allem ist der Begriff "WissMit" an der Uni mit bestimmten, besonderen Vorgaben verbunden. Das betrifft die Eignung, den Arbeitsauftrag oder die Bezahlung. Das gilt bei der Beschäftigung in der Kanzlei nicht. Dort ist dieser Begriff nur eine inhaltsleere Hülle, um nicht zu sagen ein Werbetrick (egal ob gegenüber Mandanten oder Bewerbern). Richtigerweise handelt es sich bei den WissMits in der Kanzlei um einfache (und befristet) beschäftigte Aushilfskräfte (in Teilzeit). Diese Angabe macht sich auf der Webseite aber nicht so schick.
Etikettenschwindel. Die Kanzlei übernimmt die Terminologie aus dem akademischen Betrieb (bzw. dem Landeshochschulgesetz), aber nicht dessen Bedingungen.
31.05.2022, 07:37
(31.05.2022, 03:56)Gast schrieb:Zitat:Wer mal eine gewisse Zeit WissMit war, der kennt das Renommee der Bezeichnung. Als WissMit ist man in einer Kanzlei auf der untersten Hierarchieebene. Es ist eine (wenn auch bisweilen gut bezahlte) Ausbildungsposition.
Zum einen richtet sich diese in der Außendarsellung gewählte Bezeichnung nicht an ein Publikum, das diese Bezeichnung einschätzen kann. Sie wird mit der Absicht der Augenwischerei gewählt und teilweise mag dieser Paln auch aufgehen. Zum anderen ist man ebenhalt nur in einer GK oder sonstigen fachlich anspruchsvollen Kanzlei in einer Ausbildungsposition (wo man mit 4 Punkten aber kaum reinkommt). Namentlich bei der hier genannten Kanzlei findet vermutlich keinerlei Ausbildung statt und ist auch nicht das Motiv für eine Bewerbung dort. Es geht lediglich um das Zusammenklicken von Schriftsätzen, um ein paar Euro zu generieren.
Zitat:Übrigens ist das Renommee der WissMits an der Uni nicht höher.
Wohl doch. Nur unter anderem weil man dort in einem anspruchsvolen Umfeld eingebunden ist, weil man dort wissenschaftlicher Tätigkeit nachgeht und weil die Beschäftigung dort eine gewisse Mindestpunktzahl im Examen vermuten lässt (und nicht nur 4 Punkte). Vor allem geht es aber nicht wirklich um das Renommee. Es geht um die sachliche Richtigkeit dieser Bezeichnung. Diese ist gegeben bei WissMits an der Uni. Diese ist nicht gegeben bei den "WissMits" in einer Kanzlei wie dieser.
Vor allem ist der Begriff "WissMit" an der Uni mit bestimmten, besonderen Vorgaben verbunden. Das betrifft die Eignung, den Arbeitsauftrag oder die Bezahlung. Das gilt bei der Beschäftigung in der Kanzlei nicht. Dort ist dieser Begriff nur eine inhaltsleere Hülle, um nicht zu sagen ein Werbetrick (egal ob gegenüber Mandanten oder Bewerbern). Richtigerweise handelt es sich bei den WissMits in der Kanzlei um einfache (und befristet) beschäftigte Aushilfskräfte (in Teilzeit). Diese Angabe macht sich auf der Webseite aber nicht so schick.
Etikettenschwindel. Die Kanzlei übernimmt die Terminologie aus dem akademischen Betrieb (bzw. dem Landeshochschulgesetz), aber nicht dessen Bedingungen.
Völlig einverstanden. Mir geht es bloß um das abschätzige, was wieder mitgeschwungen ist. Wenn jemand mit 4 Punkten wissenschaftlich arbeitet, warum sollte er sich dann nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter nennen? Und die Notengrenzen an der Uni sind nicht so starr, wie man denkt. Und nicht jeder, der als Wissenschaftler Mitarbeiter an der Uni beschäftigt wird, promoviert.
31.05.2022, 10:24
Ich würde mich am Terminus "WisMit" gar nicht aufhängen. Weder in der GK noch in der MK wird idR tatsächlich "wissenschaftlich" gearbeitet. Es geht einfach um Unterstützung der RAe bei Recherche oder Entwürfen und Stellungnahmen. Und da ist es egal ob ich 4 oder 12 pkt habe.
Es hat sich einfach "eingebürgert" Absolventen des 1. Examens, welche anschließend in einer Kanzlei/Unternehmen tätig werden, als WisMit zu bezeichnen.
Es hat sich einfach "eingebürgert" Absolventen des 1. Examens, welche anschließend in einer Kanzlei/Unternehmen tätig werden, als WisMit zu bezeichnen.