28.05.2022, 12:00
Hallo,
Ich spiele mit den Gedanken auch eine Zulassung in den USA zu bekommen.
Zu mir: 1 + 2 Examen, jeweils zweistellig; LLM im UK, pass with distinction. Deutsche RA Zulassung.
Für eine Zulassung in den USA ist bekanntlich das bar exam in einem der Bundesstaaten erforderlich.
Nach meiner bisherigen Recherche braucht man mit deutschen Abschlüssen aber einen LLM an einer amerikanischen Uni.
Kennt jemand einen Bundesstaat in dem auch ein Abschluss aus dem UK ausreicht? Ist ja schließlich auch English Common Law.
Vielen Dank schon mal!
Ich spiele mit den Gedanken auch eine Zulassung in den USA zu bekommen.
Zu mir: 1 + 2 Examen, jeweils zweistellig; LLM im UK, pass with distinction. Deutsche RA Zulassung.
Für eine Zulassung in den USA ist bekanntlich das bar exam in einem der Bundesstaaten erforderlich.
Nach meiner bisherigen Recherche braucht man mit deutschen Abschlüssen aber einen LLM an einer amerikanischen Uni.
Kennt jemand einen Bundesstaat in dem auch ein Abschluss aus dem UK ausreicht? Ist ja schließlich auch English Common Law.
Vielen Dank schon mal!
28.05.2022, 13:13
(28.05.2022, 12:00)Gästle schrieb: Hallo,
Ich spiele mit den Gedanken auch eine Zulassung in den USA zu bekommen.
Zu mir: 1 + 2 Examen, jeweils zweistellig; LLM im UK, pass with distinction. Deutsche RA Zulassung.
Für eine Zulassung in den USA ist bekanntlich das bar exam in einem der Bundesstaaten erforderlich.
Nach meiner bisherigen Recherche braucht man mit deutschen Abschlüssen aber einen LLM an einer amerikanischen Uni.
Kennt jemand einen Bundesstaat in dem auch ein Abschluss aus dem UK ausreicht? Ist ja schließlich auch English Common Law.
Vielen Dank schon mal!
Bzgl. NY: Schau mal, ob du die Vor. von § 520.6 Rules of the Court of Appeals for the Admission of Attorneys and Counselors at Law erfüllst.
28.05.2022, 15:37
Dürfte in New York nicht gehen, wenn du nur einen LL.M. in UK gemacht hast, weil du - meines Wissens nach - eine Äquivalenz deiner Common Law Ausbildung mit der US-Ausbildung nachweisen musst. Das bezieht sich aber auf einen JD (3 Jahre), sodass du einen LL.B. in UK hättest machen müssen, um die Ausnahme zu deinen Gunsten ausnutzen zu können.
Aber dafür sollte es dir offen stehen, das California Bar Exam zu schreiben. Dort gibt es eine Ausnahmeregelung für ausländische Rechtsanwälte. Ein LL.M. ist dafür nicht nötig, soweit ich das noch in Erinnerung habe.
Aber dafür sollte es dir offen stehen, das California Bar Exam zu schreiben. Dort gibt es eine Ausnahmeregelung für ausländische Rechtsanwälte. Ein LL.M. ist dafür nicht nötig, soweit ich das noch in Erinnerung habe.
29.05.2022, 19:53
Off topic: Welchen Vorteil hat man denn daraus, in irgendeinem Bundesstaat der USA zugelassen zu werden, wenn man dort doch gar nicht praktizieren will? (Davon gehe ich mal aus, sonst hätte TE doch nach dem von ihm anvisierten Bundesstaat gefragt).
29.05.2022, 20:32
(29.05.2022, 19:53)Drin schrieb: Off topic: Welchen Vorteil hat man denn daraus, in irgendeinem Bundesstaat der USA zugelassen zu werden, wenn man dort doch gar nicht praktizieren will? (Davon gehe ich mal aus, sonst hätte TE doch nach dem von ihm anvisierten Bundesstaat gefragt).
Soweit ich weiß bringt dir das nur "sekundäre" Vorteile. Du zeigst halt, dass du es drauf hast, ein ausländisches Berufsexamen zu bestehen. Insbesondere im internationalen Kontext ist es ein vorab Beweis für deine Sprachkenntnisse. Ansonsten mE schon ein Titel für die Sammlung / Visitenkarte.
29.05.2022, 21:28
Viel Spass mit den Fortbildungsanforderungen, die mit Deiner Zulassung einhergehen, und die Du zum Erhalt der Zulassung erfüllen musst.
29.05.2022, 22:33
30.05.2022, 09:12
(29.05.2022, 20:32)DMOWMYH schrieb:(29.05.2022, 19:53)Drin schrieb: Off topic: Welchen Vorteil hat man denn daraus, in irgendeinem Bundesstaat der USA zugelassen zu werden, wenn man dort doch gar nicht praktizieren will? (Davon gehe ich mal aus, sonst hätte TE doch nach dem von ihm anvisierten Bundesstaat gefragt).
Soweit ich weiß bringt dir das nur "sekundäre" Vorteile. Du zeigst halt, dass du es drauf hast, ein ausländisches Berufsexamen zu bestehen. Insbesondere im internationalen Kontext ist es ein vorab Beweis für deine Sprachkenntnisse. Ansonsten mE schon ein Titel für die Sammlung / Visitenkarte.
Das macht sich vielleicht ganz gut auf einer Visitenkarte, um Unwissende zu beeindrucken. Aber bei GK, die international mitspiele, und in den USA nimmt das niemand Ernst, erst Recht wenn du noch nie in den USA studiert oder gearbeitet hast.
30.05.2022, 12:00
Hier TE
Da hier viel über den Sinn und Unsinn des Ganzen diskutiert wird (obwohl ich nicht danach gefragt habe):
Vorteil ist natürlich ein weiterer „Titel“. Gerade im internationalen Umfeld sehen es Mandanten gerne, dass man nicht nur in einer Jurisdiktion zugelassen ist. Gilt auch insbesondere wenn man mal den Exit von GK ins Management eines größeren Unternehmens anvisiert.
Außerdem plane ich ein Secondment in den USA. Mit entsprechender Zulassung hat man da einfach mehr Argumente an der Hand auch als Secondee einen Mehrwert zu bringen.
Und bezüglich dem Fortbildungsaufwands braucht sich niemand um mich zu Sorgen ;) bin da ganz zuversichtlich
Da das nun geklärt ist, hoffe ich noch auf ein paar Beiträge, die sich tatsächlich mit dem eigentlichen Thema befassen
Da hier viel über den Sinn und Unsinn des Ganzen diskutiert wird (obwohl ich nicht danach gefragt habe):
Vorteil ist natürlich ein weiterer „Titel“. Gerade im internationalen Umfeld sehen es Mandanten gerne, dass man nicht nur in einer Jurisdiktion zugelassen ist. Gilt auch insbesondere wenn man mal den Exit von GK ins Management eines größeren Unternehmens anvisiert.
Außerdem plane ich ein Secondment in den USA. Mit entsprechender Zulassung hat man da einfach mehr Argumente an der Hand auch als Secondee einen Mehrwert zu bringen.
Und bezüglich dem Fortbildungsaufwands braucht sich niemand um mich zu Sorgen ;) bin da ganz zuversichtlich
Da das nun geklärt ist, hoffe ich noch auf ein paar Beiträge, die sich tatsächlich mit dem eigentlichen Thema befassen

30.05.2022, 12:14
Secondment bekommt man auch ohne Zulassung in den USA. Die nimmt wie gesagt auch keiner ernst, wenn Du da nicht mal dort studiert hast. Diese Titelgeilheit (dafür spricht auch, dass Du, ohne dass es relevant wäre, von Deinen zweistelligen Examina und Deiner LL.M. Note berichtest) wirkt eher ein wenig aufdringlich und lächerlich.