27.05.2022, 11:59
In BY wird man nach dem Ref. in der Deutschen Rentenversicherung Bund ODER in einem Versorgungswerk nachversichert. Wenn man angibt, dass man beabsichtigt, wieder in ein rentenversicherungsfreies Dienstverhältnis im ÖD einzutreten (vulgo: Richterin/Beamter werden will), kann ein Aufschub gewährt werden.
Die Entscheidung der Nachversicherung ist ja alles andere als trivial und immer von den individuellen Umständen abhängig, auf die Details der Entscheidung kommt es mir hier gar nicht an. Nur folgende Frage: Hat es irgendwelche Nachteile, hier erstmal einen Aufschub zu beantragen und später zu entscheiden?
(Für mich sind hier keine Nachteile ersichtlich.)
Die Entscheidung der Nachversicherung ist ja alles andere als trivial und immer von den individuellen Umständen abhängig, auf die Details der Entscheidung kommt es mir hier gar nicht an. Nur folgende Frage: Hat es irgendwelche Nachteile, hier erstmal einen Aufschub zu beantragen und später zu entscheiden?
(Für mich sind hier keine Nachteile ersichtlich.)