23.04.2022, 09:59
Entsprechend des Themas meine Frage: Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass in den nun anstehenden mündlichen Prüfungen das neue SchuldR abgeprüft wird (und wenn ja wie intensiv - Grundkenntnisse/vertiefte Kenntnisse) ohne dass es bereits erkennbare aktuelle Rechtsprechung gibt?
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
23.04.2022, 15:04
Schwer zu sagen - kann ja nicht viel Rspr. dazu geben bis jetzt. Grundsätzlich würde ich schauen was sich grob geändert hat…brauchst ja eh in Zukunft ggf…
Weiß jemand ob es erlaubt ist Schemata etc. dabei zu haben? Also klar im Spind in der Tasche - aber für zwischendrin vor dem Rechtswechseln mal zum gucken? Müsste die Sachen sonst im Hotel lassen…
Weiß jemand ob es erlaubt ist Schemata etc. dabei zu haben? Also klar im Spind in der Tasche - aber für zwischendrin vor dem Rechtswechseln mal zum gucken? Müsste die Sachen sonst im Hotel lassen…
25.04.2022, 13:52
(23.04.2022, 15:04)lawful schrieb: Schwer zu sagen - kann ja nicht viel Rspr. dazu geben bis jetzt. Grundsätzlich würde ich schauen was sich grob geändert hat…brauchst ja eh in Zukunft ggf…
Weiß jemand ob es erlaubt ist Schemata etc. dabei zu haben? Also klar im Spind in der Tasche - aber für zwischendrin vor dem Rechtswechseln mal zum gucken? Müsste die Sachen sonst im Hotel lassen…
Kommt sicherlich auf das Prüfungsamt/BL an. In meiner Prüfung hatten die Leute teilweise noch allerhand Unterlagen dabei. Das war augenscheinlich kein Problem. Wie hilfreich es ist, sich vor der Prüfung noch "mal eben" was anzusehen steht auf einem anderen Blatt. Zumindest soweit man nicht einen Prüfer erwischt, der seit Jahren den selben Fall prüft.
26.04.2022, 14:12
(23.04.2022, 09:59)Gast schrieb: Entsprechend des Themas meine Frage: Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass in den nun anstehenden mündlichen Prüfungen das neue SchuldR abgeprüft wird (und wenn ja wie intensiv - Grundkenntnisse/vertiefte Kenntnisse) ohne dass es bereits erkennbare aktuelle Rechtsprechung gibt?
Das können die Prüfer doch in der Regel selbst noch nicht . Da müsste man ja selbst nachdenken und könnte seine ganzen alten Lösungsskizzen nicht mehr gebrauchen.