21.04.2022, 19:59
IHello,
meine mündliche Prüfung steht bald an. Mein Problem sind die Definitionen. Vor allem im Strafrecht. Für die Klausuren habe ich mich an die Kommentare geklammert. In der mündlichen sind die ja nicht erlaubt. Wie habt ihr euch hier vorbereitet? Stupide auswendig lernen wie beim ersten?
Grüße
meine mündliche Prüfung steht bald an. Mein Problem sind die Definitionen. Vor allem im Strafrecht. Für die Klausuren habe ich mich an die Kommentare geklammert. In der mündlichen sind die ja nicht erlaubt. Wie habt ihr euch hier vorbereitet? Stupide auswendig lernen wie beim ersten?
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21.04.2022, 20:24
Ja, tatsächlich hab ich einfach auswendig gelernt. Also die Klassiker nur (242,243,249,263,250…). Am Ende wurde tatsächlich nur stupide genau das abgefragt in der Prüfung. Musste sogar die Vermögensbegriffe aufzählen und Raub von räuberischer Erpressung abgrenzen mit den Theorien. Völlig bescheuert für das zweite Examen… aber gut.
22.04.2022, 10:02
What? Gar kein Bock...
22.04.2022, 10:25
Das absolut Prüferabhängig. Mein Prüfer hat sogar explizit gesagt, dass man Definitionen ja im 2. Examen nicht auswendig kennen muss und hat sie uns - nachdem alle falsch lagen - einfach nochmal gesagt und das nicht negativ bewertet.
Ich würde die o.g. §§ lernen und gängige Theorien. Vertiefen würde ich das allerdings nicht.
Ich würde die o.g. §§ lernen und gängige Theorien. Vertiefen würde ich das allerdings nicht.
22.04.2022, 11:32
Ich würde insb. StPO Definitionen lernen. Ich hatte einen Kollegen in der mündlichen, der nicht einmal den Beschuldigten definieren konnte. Kam nicht besonders gut an