10.10.2022, 13:43
Kann bitte einer sagen, was heute in NDS zu prüfen gewesen wäre?
Ich bin mir sicher, dass ich das Hauptproblem nicht gesehen habe :(
Ich bin mir sicher, dass ich das Hauptproblem nicht gesehen habe :(
10.10.2022, 14:27
Hamburg auch sehr wild.
Kläger wehrt sich gegen Zwangsvollstreckung aus VU wegen Darlehensforderung. Beantragt wörtlich 767 I ZPO, 826 BGB und 371 BGB analog. Begründet aber mit Einwendungen gegen das VU (angeblich nicht zugestellt) und mit materiellen Einwendungen gegen den Titel. Explizit als Hauptantrag die Titeleinwendungen und die materiellen Einwendungen nur hilfsweise.
War mir mega unsicher, hab dann den Hauptantrag als unzulässigen 832er Antrag (geht nicht im Klageverfahren) ausgelegt. 767 I ging bei mir bzgl 10k Teilerledigung durch, ansonsten nicht. War mir aber super unsicher bzgl Vertrag, Kündigung etc, weil gerade kein Beweis erhoben wurde. Irgendwie wollte ich aber zum Bestehen kommen.
826 BGB dann recht schnell abgelehnt, weil schon kein fehlerhaftes Urteil. 371ebenfalls (-), weil 767 nur teilweise erfolgreich.
Ach ja, und vorneweg Frage der Aussetzung, die ich abgelehnt habe, aber nirgendwo so richtig andocken konnte. Hab dann noch den Gedanken von 296a drauf geworfen, weil nach Schluss mündlicher Verhandlung erst beantragt.
Kläger wehrt sich gegen Zwangsvollstreckung aus VU wegen Darlehensforderung. Beantragt wörtlich 767 I ZPO, 826 BGB und 371 BGB analog. Begründet aber mit Einwendungen gegen das VU (angeblich nicht zugestellt) und mit materiellen Einwendungen gegen den Titel. Explizit als Hauptantrag die Titeleinwendungen und die materiellen Einwendungen nur hilfsweise.
War mir mega unsicher, hab dann den Hauptantrag als unzulässigen 832er Antrag (geht nicht im Klageverfahren) ausgelegt. 767 I ging bei mir bzgl 10k Teilerledigung durch, ansonsten nicht. War mir aber super unsicher bzgl Vertrag, Kündigung etc, weil gerade kein Beweis erhoben wurde. Irgendwie wollte ich aber zum Bestehen kommen.
826 BGB dann recht schnell abgelehnt, weil schon kein fehlerhaftes Urteil. 371ebenfalls (-), weil 767 nur teilweise erfolgreich.
Ach ja, und vorneweg Frage der Aussetzung, die ich abgelehnt habe, aber nirgendwo so richtig andocken konnte. Hab dann noch den Gedanken von 296a drauf geworfen, weil nach Schluss mündlicher Verhandlung erst beantragt.
10.10.2022, 14:32
Heute in Nds. https://openjur.de/u/2384359.html
Ein bisschen abgewandelt glaube ich aus Relation zu begutachten... Ich habe leider sehr vieles falsch, weil ich nicht den Einstieg zu 312b und 312g gefunden habe... und in der Hektik der letzten 5 Minuten rückgewähr aus 812 angenommen obwohl ich am anfang sogar 355 III gesehen habe... das war wohl ein Satz mit X ...
Ein bisschen abgewandelt glaube ich aus Relation zu begutachten... Ich habe leider sehr vieles falsch, weil ich nicht den Einstieg zu 312b und 312g gefunden habe... und in der Hektik der letzten 5 Minuten rückgewähr aus 812 angenommen obwohl ich am anfang sogar 355 III gesehen habe... das war wohl ein Satz mit X ...
10.10.2022, 14:33
826 BGB war in NRW nach BV ausgeschlossen oder?
10.10.2022, 14:34
10.10.2022, 14:35
Ich habe genau das Gegenteilige Ergebnis wie das OLG (habe also der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen) wegen teleokogishcer Reduktin des § 312b BGB :((((( hat das noch jemand so?
10.10.2022, 14:37
10.10.2022, 14:41
Kann einer densv in NRW kurz wiedergeben?
10.10.2022, 14:54
(10.10.2022, 14:37)Gast schrieb:(10.10.2022, 14:34)Gast schrieb:(10.10.2022, 14:33)NRW vibes schrieb: 826 BGB war in NRW nach BV ausgeschlossen oder?
Ja
Interessant, ansonsten aber ähnlich (hoffe, ich habe den nicht übersehen, glaube aber nicht)? Wie habt ihr gelöst?
Antrag zu habe ich ne titelgegenklage angenommen, weil der Kläger sich darauf berufen hat, dass das Vu mangels Zustellung nicht existent ist, habe ich aber abgelehnt, weil eine Zustellung festgestellt werden konnte. Hilfsweise hat der Kläger materielle Einwände gegen den titulierten Anspruch geltend gemacht. Unter anderem, dass kein darlehensvertrag vorliegt. Habe ich abgelehnt, weil präkludiert. Antrag zu 3 war die Herausgabe das Titels welchen ich demnach auch abgelehnt habe
10.10.2022, 14:55
(10.10.2022, 14:54)Gast schrieb:(10.10.2022, 14:37)Gast schrieb:(10.10.2022, 14:34)Gast schrieb:(10.10.2022, 14:33)NRW vibes schrieb: 826 BGB war in NRW nach BV ausgeschlossen oder?
Ja
Interessant, ansonsten aber ähnlich (hoffe, ich habe den nicht übersehen, glaube aber nicht)? Wie habt ihr gelöst?
Antrag zu habe ich ne titelgegenklage angenommen, weil der Kläger sich darauf berufen hat, dass das Vu mangels Zustellung nicht existent ist, habe ich aber abgelehnt, weil eine Zustellung festgestellt werden konnte. Hilfsweise hat der Kläger materielle Einwände gegen den titulierten Anspruch geltend gemacht. Unter anderem, dass kein darlehensvertrag vorliegt. Habe ich abgelehnt, weil präkludiert. Antrag zu 3 war die Herausgabe das Titels welchen ich demnach auch abgelehnt habe
Ach und zur Frage der Aussetzung habe ich 149 zpo geprüft, aber abgelehnt weil die beweiswürdigung ureigenste Aufgabe des Gerichts ist und deshalb das Verfahren deshalb nicht auszusetzen war