08.10.2022, 14:26
NRW Z2
Hat jemand gegen B2 einen Anspruch aus 823 I iVm APR auf Schadensersatz auch bei dem ersten Anspruch geprüft, also nicht nur bzgl Schmerzensgeld? Oder war echt nur 823 II mit den StGB Normen gewollt? Habe leider Anspruch aus 823 II dann nur noch sehr kurz abgehandelt
Hat jemand gegen B2 einen Anspruch aus 823 I iVm APR auf Schadensersatz auch bei dem ersten Anspruch geprüft, also nicht nur bzgl Schmerzensgeld? Oder war echt nur 823 II mit den StGB Normen gewollt? Habe leider Anspruch aus 823 II dann nur noch sehr kurz abgehandelt
08.10.2022, 15:26
Habe auch lange rumüberlegt ob ich ein mandantenschreiben oder eine klage machen soll. Habe mich dann aber für die klage entschieden, da das mandantenschreiben meistens eher nicht gewollt ist. Kann aber natürlich auch falsch sein, fand es nicht so klar beschrieben was man genau tun soll für den fall dass ein Vorgehen gegen den Anwalt erfolgsversprechend ist.
Fand es zeitlich grausam, meine Klage ist auch nicht besonders schön geworden und die meisten ansprüche hab ich auch nur kurz.
Richtig schade, da man den sachverhalt mit mehr zeit viel besser hätte auswerten könne ….
Fand es zeitlich grausam, meine Klage ist auch nicht besonders schön geworden und die meisten ansprüche hab ich auch nur kurz.
Richtig schade, da man den sachverhalt mit mehr zeit viel besser hätte auswerten könne ….
08.10.2022, 16:06
(07.10.2022, 22:42)Dauergast schrieb:(07.10.2022, 21:20)Gast schrieb:(07.10.2022, 20:55)Gast schrieb:(07.10.2022, 20:51)Gast schrieb:(07.10.2022, 20:49)NRWVerbesserer schrieb: In NRW wurde der RA vom Mandanten schon aufgefordert, das Klageverfahren fortzusetzen (oder ihm zu sagen, was jetzt getan wird) oder ihm den Schaden zu ersetzen. Das hatte dieser abgelehnt, deshalb wäre mMn 93 zumindest bei uns nicht einschlägig gewesen.
Aber dank 100 Aussagen ist man natürlich am Ende dann doch nicht mehr sicher, ob man da jetzt was falsches gemacht hat :D
Sehe ich auch so.
Ah interessant, das ist dann in der Konsequenz in RLP nicht passiert (Mdt. Hatte nach dem Vergleich keinen Kontakt mehr zu ehemaligem RA)
Hat eigentlich jemand etwas dazu geschrieben, dass Vergleiche nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind und deshalb auch bei Wirksamkeit des Vergleichs und der Folge, dass dieser prozessbeendigende Wirkung hatte, grundsätzlich noch mal eingeklagt werden könnte?
Nee materielle Wirkung des Vergleichs ist trotzdem so, dass es die Rechtslage ordnet.
5-6 Seiten Mandantenschreiben wtf? Ist bei mir ne viertel Seite. Vergleich ist essig, Regress ist möglich, ich mach ihnen ne Klage, füllen Sie die Vollmacht aus
Im Kommentar stand, dass trotzdem eine Leistungsklage erhoben werden könnte, weil es keine materielle Rechtskraft entfaltet und dem auch das RSB nicht entgegenstehen würde, wohl aber 242 BGB
08.10.2022, 16:33
(08.10.2022, 15:26)GastNrw672 schrieb: Habe auch lange rumüberlegt ob ich ein mandantenschreiben oder eine klage machen soll. Habe mich dann aber für die klage entschieden, da das mandantenschreiben meistens eher nicht gewollt ist. Kann aber natürlich auch falsch sein, fand es nicht so klar beschrieben was man genau tun soll für den fall dass ein Vorgehen gegen den Anwalt erfolgsversprechend ist.
Fand es zeitlich grausam, meine Klage ist auch nicht besonders schön geworden und die meisten ansprüche hab ich auch nur kurz.
Richtig schade, da man den sachverhalt mit mehr zeit viel besser hätte auswerten könne ….
Ich stimme dir voll zu. Rechtlich gesehen alles machbar, aber wegen der Zeit dann letztendlich doch eher eine Katastrophe bei mir geworden :(
08.10.2022, 16:39
Hat noch jemand gegen B2 wegen den Bildern von der Ehefrau § 823 II BGB iVm §§ 22, 23 KunstUrhG geprüft?
08.10.2022, 16:59
09.10.2022, 18:38
09.10.2022, 19:36
(09.10.2022, 18:38)Gast schrieb:(07.10.2022, 14:52)Gast schrieb: OLG Karlsruhe v. 5.11.2021 - 10 U 6/20 nehm ich an
Der Fall steht auch bei Kaiser auf der Liste. War das nach neuem Schuldrecht zu lösen oderdie alte Rechtslage anzuwenden?
Gute Frage. Vertrag war meine ich von vor 2022, also eigentlich altes Recht. Ich hatte aber natürlich nur das neue Gesetz dabei und hab dann das zitiert. Hat aber keinen grossen Unterschied gemacht, weil es ja eh nur um den mangelbegriff ging anscheinend und subjektiv war raus wegen Form
09.10.2022, 19:59
Man sollte die aktuelle Gesetzeslage zugrunde legen; stand auch im Bearbeitervermerk
09.10.2022, 20:04