06.10.2022, 19:45
07.10.2022, 14:15
Was lief heute in NRW? :)
07.10.2022, 14:41
07.10.2022, 14:41
Kann mir jemand sagen was in Niedersachsen lief? Ich meine ich habe es selbst geschrieben, aber keine Ahnung wie das zu lösen war... xD
07.10.2022, 14:52
OLG Karlsruhe v. 5.11.2021 - 10 U 6/20 nehm ich an
07.10.2022, 15:05
Meine wichtigsten Punkte:
- Vergleich wirksam, da Prozessvollmacht nicht beschränkt (vgl 83 ZPO), Verfahren also beendet, auch keine Anfechtung möglich
- Mangel hab ich abgelehnt, dafür Aufklärungspflicht bejaht wegen evidenter Bedeutung, Nähebeziehung (Nachbarschaft) und hinreichend wahrscheinlicher Störungen durch den Sohn (vermutlich viel zu kurz behandelt für vertretbar, aber was solls), SE gegen Bekl 1 ging für mich also durch
- 823 II iVm 238 und 241 stgb ebenfalls. Schutzgesetze hab ich in einem Satz kurz bejaht, auch zu kurz wohl.
- Die Schäden hab ich alle durchgehen lassen, aber auch viel zu kurz
- Gegenansprüche -, keine rechtswidrige Verletzung APR Bekl 2), weil nur geringe Belastung und legitimes Interesse.
- Regressanspruch gegen Anwalt geht durch, hab es aus Zeitnot einfach in Höhe der alten Klagesumme gemacht.
- Vergleich wirksam, da Prozessvollmacht nicht beschränkt (vgl 83 ZPO), Verfahren also beendet, auch keine Anfechtung möglich
- Mangel hab ich abgelehnt, dafür Aufklärungspflicht bejaht wegen evidenter Bedeutung, Nähebeziehung (Nachbarschaft) und hinreichend wahrscheinlicher Störungen durch den Sohn (vermutlich viel zu kurz behandelt für vertretbar, aber was solls), SE gegen Bekl 1 ging für mich also durch
- 823 II iVm 238 und 241 stgb ebenfalls. Schutzgesetze hab ich in einem Satz kurz bejaht, auch zu kurz wohl.
- Die Schäden hab ich alle durchgehen lassen, aber auch viel zu kurz
- Gegenansprüche -, keine rechtswidrige Verletzung APR Bekl 2), weil nur geringe Belastung und legitimes Interesse.
- Regressanspruch gegen Anwalt geht durch, hab es aus Zeitnot einfach in Höhe der alten Klagesumme gemacht.
07.10.2022, 15:15
(07.10.2022, 15:05)Gast schrieb: Meine wichtigsten Punkte:
- Vergleich wirksam, da Prozessvollmacht nicht beschränkt (vgl 83 ZPO), Verfahren also beendet, auch keine Anfechtung möglich
- Mangel hab ich abgelehnt, dafür Aufklärungspflicht bejaht wegen evidenter Bedeutung, Nähebeziehung (Nachbarschaft) und hinreichend wahrscheinlicher Störungen durch den Sohn (vermutlich viel zu kurz behandelt für vertretbar, aber was solls), SE gegen Bekl 1 ging für mich also durch
- 823 II iVm 238 und 241 stgb ebenfalls. Schutzgesetze hab ich in einem Satz kurz bejaht, auch zu kurz wohl.
- Die Schäden hab ich alle durchgehen lassen, aber auch viel zu kurz
- Gegenansprüche -, keine rechtswidrige Verletzung APR Bekl 2), weil nur geringe Belastung und legitimes Interesse.
- Regressanspruch gegen Anwalt geht durch, hab es aus Zeitnot einfach in Höhe der alten Klagesumme gemacht.
Aufklärungspflicht hab ich verneint, sonst genauso
07.10.2022, 15:24
(07.10.2022, 15:05)Gast schrieb: Meine wichtigsten Punkte:
- Vergleich wirksam, da Prozessvollmacht nicht beschränkt (vgl 83 ZPO), Verfahren also beendet, auch keine Anfechtung möglich
- Mangel hab ich abgelehnt, dafür Aufklärungspflicht bejaht wegen evidenter Bedeutung, Nähebeziehung (Nachbarschaft) und hinreichend wahrscheinlicher Störungen durch den Sohn (vermutlich viel zu kurz behandelt für vertretbar, aber was solls), SE gegen Bekl 1 ging für mich also durch
- 823 II iVm 238 und 241 stgb ebenfalls. Schutzgesetze hab ich in einem Satz kurz bejaht, auch zu kurz wohl.
- Die Schäden hab ich alle durchgehen lassen, aber auch viel zu kurz
- Gegenansprüche -, keine rechtswidrige Verletzung APR Bekl 2), weil nur geringe Belastung und legitimes Interesse.
- Regressanspruch gegen Anwalt geht durch, hab es aus Zeitnot einfach in Höhe der alten Klagesumme gemacht.
Hab ich auch so. Alles auch viel zu knapp begründet. Wenn du alle Schäden durchgehen lassen hast wäre dies doch ohnehin die Höhe des Regressanspruchs oder übersehe ich etwas?
07.10.2022, 15:24
Nochmal kurze Zusammenfassung für alle Mitlesenden:
- Anwaltsklausur aus Sicht des Klägers, allerdings hat vormaliger RA schon einen (schlechten) Vergleich geschlossen
- Ansprüche gegen einen Nachbar und seine Mutter, gegen letztere wegen Aufklärungspflichtverletzung, dass ihr Sohn verurteilter Straftäter ist.
Gegen den Nachbar (= Straftäter), aber nicht wegen der Straftaten, sondern weil er die Familie tyranniert (o.g. Urteil).
- Vergleich wohl wirksam (sonst kommt man nicht so schön zum Regress); Anwalt haftbar, weil er ohne Rücksprache alle Ansprüche des Klägers untergehen lässt, dh iE kann Kläger im neuen Rechtsstreit Schaden geltend machen
Praktischer Teil, Zumindest in RLP: Mandantenschreiben
- Anwaltsklausur aus Sicht des Klägers, allerdings hat vormaliger RA schon einen (schlechten) Vergleich geschlossen
- Ansprüche gegen einen Nachbar und seine Mutter, gegen letztere wegen Aufklärungspflichtverletzung, dass ihr Sohn verurteilter Straftäter ist.
Gegen den Nachbar (= Straftäter), aber nicht wegen der Straftaten, sondern weil er die Familie tyranniert (o.g. Urteil).
- Vergleich wohl wirksam (sonst kommt man nicht so schön zum Regress); Anwalt haftbar, weil er ohne Rücksprache alle Ansprüche des Klägers untergehen lässt, dh iE kann Kläger im neuen Rechtsstreit Schaden geltend machen
Praktischer Teil, Zumindest in RLP: Mandantenschreiben
07.10.2022, 15:33
(07.10.2022, 15:24)OktoberRLP2022 schrieb: Nochmal kurze Zusammenfassung für alle Mitlesenden:
- Anwaltsklausur aus Sicht des Klägers, allerdings hat vormaliger RA schon einen (schlechten) Vergleich geschlossen
- Ansprüche gegen einen Nachbar und seine Mutter, gegen letztere wegen Aufklärungspflichtverletzung, dass ihr Sohn verurteilter Straftäter ist.
Gegen den Nachbar (= Straftäter), aber nicht wegen der Straftaten, sondern weil er die Familie tyranniert (o.g. Urteil).
- Vergleich wohl wirksam (sonst kommt man nicht so schön zum Regress); Anwalt haftbar, weil er ohne Rücksprache alle Ansprüche des Klägers untergehen lässt, dh iE kann Kläger im neuen Rechtsstreit Schaden geltend machen
Praktischer Teil, Zumindest in RLP: Mandantenschreiben
Ich habe die Haftung des anwalts wegen des Vergleichs abgelehnt, da bei einer offensichtlich erfolglosen Klage auch ohne Zustimmung ein Vergleich geschlossen werden kann. Hier war die Klage nicht offensichtlich erfolglos, da gegen beklagten zu 2 (+) aber gegen beklagte zu 1 habe ich abgelehnt und das wäre ein unterliegen von über 90%... am Ende also eine Pflichtverletzung abgelehnt aber wegen der Einleitung einer offensichtlich unschlüssigen Klage eine Verletzung dann doch angenommen. Ich komme also über einen Umweg zum regressanspruch.