02.04.2022, 09:48
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit dem (zumindest in Hessen) für die Wahlstation im Ausland erforderlichen Sprachnachweis?
Bei mir geht es "nur" um englisch und ich frage mich daher, welche Anforderungen hier gestellt werden, reicht beispielsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich englisch ausreichend spreche oder dass ich 6 Monate an einem englischsprachigen Moot Court teilgenommen habe?
Beim OLG rufe ich natürlich noch an, um nachzufragen, aber da erreiche ich schon die ganze Woche niemanden...
Liebe Grüße!
hat jemand Erfahrungen mit dem (zumindest in Hessen) für die Wahlstation im Ausland erforderlichen Sprachnachweis?
Bei mir geht es "nur" um englisch und ich frage mich daher, welche Anforderungen hier gestellt werden, reicht beispielsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich englisch ausreichend spreche oder dass ich 6 Monate an einem englischsprachigen Moot Court teilgenommen habe?
Beim OLG rufe ich natürlich noch an, um nachzufragen, aber da erreiche ich schon die ganze Woche niemanden...
Liebe Grüße!
02.04.2022, 12:35
Reicht locker, bei mir wollten sie nur den LLM. Hab aber auch schon gehört, dass selbst ein Abizeugnis mit Fach Englisch ausreicht. Da sind sie echt nicht streng.
02.04.2022, 12:40
Okay super, danke dir für die Rückmeldung! :-)