16.03.2022, 13:16
(16.03.2022, 12:30)GPA-HH schrieb:(16.03.2022, 12:06)truefaith_bln schrieb: ... kurz strafrecht examenscheck 2020 und 2021 (dort sind sämtliche relevante strafrechtsentscheidungen aus den jeweiligen jahren mitsamt dogmatischer einordnung aufbereitet)
Danke für Deine ausführliche Antwort, wozu ich noch zwei Fragen hätte:
1. Gilt das auch für ZivilR bei jura-online?
2. Was meinst du mit "strafrecht examenscheck 2020 und 2021"?
Das Kaiserskript?
1. ich finde: jein. du wirst sicherlich wissen, wie man die einzelnen ansprüche (GoA, § 823 etc.) durchprüft. es sind eher die spezialprobleme, die man kennen muss. finde z.b. dass die frage, wie man mit einer zahlung auf eine grundschuld durch einen dritten nicht eigentümer umzugehen hat, bei jura-online kurz und verständlich erklärt wird, sodass man im examen sich nicht mehr mit dem kommentar auseinandersetzen muss. auf der anderen seite gibt es echt viele konstellationen, für die man m.E mit kaiser materielles zivilrecht lernen muss (z.b. prätendentenstreit); zudem zeigt Kaiser auf an welchen stellen man inhaltlich in den klausuren "explodieren" muss, da dort nach deren erfahrung ein schwerpunkt lag. deshalb würde ich die entscheidung pro/contra nicht vom zivilrecht abhängig machen.
2. ich meine Examens-Check Strafrecht 2020: Rechtsprechung für die 1. und 2. juristische Staatsprüfung. gibt es auch für 2021. habe bislang zwar nur ein paar entscheidungen durchgelesen, aber ist didaktisch echt super aufbereitet.
16.03.2022, 13:55
habe bis zum Schluss im Strafrecht nur die Lehrbücher aus dem Studium verwendet. Die hatte ich zum Schluss mehrfach durchgearbeitet und dazu noch ein paar Karteikarten. So konnte ich auch kurz vor dem Examen noch mal einen Schnellflug machen.
16.03.2022, 14:46
(16.03.2022, 13:16)truefaith_bln schrieb: 1. ...es sind eher die spezialprobleme, die man kennen muss. finde z.b. dass die frage, wie man mit einer zahlung auf eine grundschuld durch einen dritten nicht eigentümer umzugehen hat, bei jura-online kurz und verständlich erklärt wird, sodass man im examen sich nicht mehr mit dem kommentar auseinandersetzen muss. auf der anderen seite gibt es echt viele konstellationen, für die man m.E mit kaiser materielles zivilrecht lernen muss (z.b. prätendentenstreit); zudem zeigt Kaiser auf an welchen stellen man inhaltlich in den klausuren "explodieren" muss, da dort nach deren erfahrung ein schwerpunkt lag. deshalb würde ich die entscheidung pro/contra nicht vom zivilrecht abhängig machen.
2. ich meine Examens-Check Strafrecht 2020: Rechtsprechung für die 1. und 2. juristische Staatsprüfung. gibt es auch für 2021. habe bislang zwar nur ein paar entscheidungen durchgelesen, aber ist didaktisch echt super aufbereitet.
1. Ich verstehe was du meinst. Habe eben mal im Thread "Examen März 2022" reingeschaut. Da hast du ja auch was geschrieben. Sehr examensrelevant ist bspw. immer wieder, ob neben einem Anspruch auch andere Anspruchsgrundlagen geltend gemacht werden können. Konkret ging es darum, ob neben § 536a II BGB auch noch Ansprüche aus § 812 oder GoA greifen. Wollte dann mal wissen, ob Kaiser das Problem kennt: Und siehe da, auf S. 147 ist das Problem dargestellt. In Fn. 350 steht auch noch "ein Lieblingsurteil der LJPAs und vieler Prüfer".
Ich denke mal, Kaiser hat schon einen guten Überblick, was alles im Examen drankommen kann. Auch wenn einige hier im Forum geschrieben haben, das Skript taugt nichts, weil dort nur Sachen stehen, die schon einmal im Examen gelaufen sind und daher nicht mehr drankommen würden. Wenn man aber jedes Problem aus dem Skript bearbeitet, dauert es mind. 2 Jahre...
2. Dank für den Tipp! Die beiden Bücher von Sascha Kurz kannte ich bisher noch nicht.
16.03.2022, 14:55
(16.03.2022, 14:46)GPA-HH schrieb:Die Themen wiederholen sich doch ständig. Das ist in allen Rechtsgebiete doch der Fall. Der Abschlepp – Fall von diesem Durchgang lief auch schon 1000 mal. Skripten durchzuarbeiten ist echt hart, geht doch jedem so. Aber die ganze Examensvorbereitung ist kein Zuckerschlecken.(16.03.2022, 13:16)truefaith_bln schrieb: 1. ...es sind eher die spezialprobleme, die man kennen muss. finde z.b. dass die frage, wie man mit einer zahlung auf eine grundschuld durch einen dritten nicht eigentümer umzugehen hat, bei jura-online kurz und verständlich erklärt wird, sodass man im examen sich nicht mehr mit dem kommentar auseinandersetzen muss. auf der anderen seite gibt es echt viele konstellationen, für die man m.E mit kaiser materielles zivilrecht lernen muss (z.b. prätendentenstreit); zudem zeigt Kaiser auf an welchen stellen man inhaltlich in den klausuren "explodieren" muss, da dort nach deren erfahrung ein schwerpunkt lag. deshalb würde ich die entscheidung pro/contra nicht vom zivilrecht abhängig machen.
2. ich meine Examens-Check Strafrecht 2020: Rechtsprechung für die 1. und 2. juristische Staatsprüfung. gibt es auch für 2021. habe bislang zwar nur ein paar entscheidungen durchgelesen, aber ist didaktisch echt super aufbereitet.
1. Ich verstehe was du meinst. Habe eben mal im Thread "Examen März 2022" reingeschaut. Da hast du ja auch was geschrieben. Sehr examensrelevant ist bspw. immer wieder, ob neben einem Anspruch auch andere Anspruchsgrundlagen geltend gemacht werden können. Konkret ging es darum, ob neben § 536a II BGB auch noch Ansprüche aus § 812 oder GoA greifen. Wollte dann mal wissen, ob Kaiser das Problem kennt: Und siehe da, auf S. 147 ist das Problem dargestellt. In Fn. 350 steht auch noch "ein Lieblingsurteil der LJPAs und vieler Prüfer".
Ich denke mal, Kaiser hat schon einen guten Überblick, was alles im Examen drankommen kann. Auch wenn einige hier im Forum geschrieben haben, das Skript taugt nichts, weil dort nur Sachen stehen, die schon einmal im Examen gelaufen sind und daher nicht mehr drankommen würden. Wenn man aber jedes Problem aus dem Skript bearbeitet, dauert es mind. 2 Jahre...
2. Dank für den Tipp! Die beiden Bücher von Sascha Kurz kannte ich bisher noch nicht.