25.11.2018, 12:05
Hast du ja Recht, nur gibt es keine Möglichkeit zu unterscheiden wer wer ist. Anhand der Note ist es unmöglich, da es bei dem einen Ausbilder 12 Punkte nur für wirklich harte Arbeit gibt und bei dem anderen fürs Abgeben von irgendwas mit §§ drin. Daher kann man es konsequenterweise eigentlich auch gleich lassen.
25.11.2018, 12:39
Hi Gast und Forum,
Zur Notenvergabe
Die Stationsnotenvergabe ist unterschiedlich ausgestaltet (BL, OLG-Bezirke, StA, Gericht oder Verwaltung). Allerdings gibt es in der Regel eine Dienstanweisung, Beurteilungsleitinien oder sonstige Hilfestellungen, an denen sich der beurteilende Ausbilder orientieren kann.
Die Beurteilung obliegt dem Ausbilder -handelt es ich dabei um ein Kollegialorgan, dann ist das auch eine Kollegialnote (also sind sich drei Ri einig, dass die Leistung eben nur eine 8 oder eine 14 ist).
Allerdings werden die Zeugnisse (meist nur zur Kenntnis) dem Leiter der Dienststelle oder zumindest dem unmittelbar Vorgesetzten zugeleitet. Denn Ausbildungsstelle ist ja nicht die Einzelperson, sondern ein Gericht, ein Amt etc. Dabei werden idR Zeugnisse, die "aus der Reihe tanzen", noch einmal gesondert geprüft und ggf. wird Rücksprache gehalten und die Note danach vielleicht angepasst.
Zum "insignifikanten Mittelfeld"
Ich meine, dass es sich dabei lohnt, die regionalen Besonderheiten zu beachten und ggf. zu erfragen. Deswegen stehen die nachfolgenden Aussagen quasi unter "Regionalvorbehalt":
Ähnlich wie bei den Klausuren liegt ein absoluter Großteil der Stationsnoten in einem recht engen Notenbereich -bei uns ca 9-13 Pkt. Dabei sind 10 bis 12 die absoluten Allerweltsnoten -weder besonders schlecht, noch besonders gut. Bei 9 und 13 schwingt schon eine Botschaft mit: damit ist idR die Aussage verbunden, dass sich die Leistung sich vom Allerweltsbild schon bemerkenswert abhob (natürlich entweder nach unten oder nach oben).
Wer eine Stationsnote von 8 oder schlechter hat, der sollte bestehende Wissenslücken, methodische Schwächen oder sein Verhalten in Angriff nehmen.
Wer eine Stationsnote von 14 oder besser hat, darf sich freuen, zu den absolut herausragenden Refs zu gehören. Nicht selten weisen diese Zeugnisse dann noch eine Eignungsklausel auf.
Zur Indizwirkung der Stationsnoten
Vergesst nicht, dass die Prüfer Profis in ihrem Bereich sind. Klar auch nur Menschen, aber eben Menschen mit einem großen Erfahrungsschatz.
Dazu sind die meisten freiwillig und engagiert bei der Sache - es ist nicht so, dass sie morgens aufstehen und sich denken, "heute würge ich dem Kandidaten eins rein" (das kann im Einzelfall passieren und es ist furchtbar und sollte von den LJPA aktiv bekämpft werden, aber es ist nicht die Regel!). Vielmehr versuchen viele Prüfer, das Optimun mit Euch und für Euch herauszuholen. Dies gilt zunächst für die Einzelleistungen in der Mündlichen selbst.
Bei der Gesamtnote wird zusammengerechnet und wenn ein Kandidat dann besonders knapp bei den signifikanten Notengrenzen liegt, kann es dann zu folgenden Überlegungen kommen:
Nähkästchen
In der Prüfgruppe in der mündlichen Prüfung gab es bei uns ein Vorgespräch mit dem Vorsitzenden. Dort wurden die Stationsnoten ausdrücklich thematisiert, insbesondere weil unsere Gruppe sehr heterogen war:
Wir waren vier Prüflinge und bei zweien gings ums VB, bei einem um das B und beim vierten ums Bestehen. Bei mir wurde thematisiert, dass ein Stationsnotenschnitt von sehr gut selten sei und ob ich deswegen und wegen der Vornote ein gut anstreben würde (fand ich damals schon skurril und muss geguckt haben wie ein Auto).
Ein anderer Prüfling mit einem Stationsnotendurchschnitt von 14,x wurde offen gefragt, was in den Klausuren schief gelaufen sei... Er äußerte seine Enttäuschung, seinen Willen sich die Wunschnote in der Mündlichen zu verdienen und bekam am Ende der Prüfung 0,2 Sozialpunkte, damit es für das VB reichte.
Am beeindruckendsten war aber der Kandidat, der mit nur 3,75 als Vornote am Ende bei über 6 landete. In der Mündlichen war er wirklich stark und bekam genauso seine 12 im Vortrag wie der VB-Kandidat...
Fazit
Versucht Euch gut auf die Mündliche vozubereiten und gebt Euer Bestes! Es sind große Sprünge in der Mündlichen möglich und ich wünsche allen Prüflingen viel Glück und gutes Gelingen!
Zur Notenvergabe
Die Stationsnotenvergabe ist unterschiedlich ausgestaltet (BL, OLG-Bezirke, StA, Gericht oder Verwaltung). Allerdings gibt es in der Regel eine Dienstanweisung, Beurteilungsleitinien oder sonstige Hilfestellungen, an denen sich der beurteilende Ausbilder orientieren kann.
Die Beurteilung obliegt dem Ausbilder -handelt es ich dabei um ein Kollegialorgan, dann ist das auch eine Kollegialnote (also sind sich drei Ri einig, dass die Leistung eben nur eine 8 oder eine 14 ist).
Allerdings werden die Zeugnisse (meist nur zur Kenntnis) dem Leiter der Dienststelle oder zumindest dem unmittelbar Vorgesetzten zugeleitet. Denn Ausbildungsstelle ist ja nicht die Einzelperson, sondern ein Gericht, ein Amt etc. Dabei werden idR Zeugnisse, die "aus der Reihe tanzen", noch einmal gesondert geprüft und ggf. wird Rücksprache gehalten und die Note danach vielleicht angepasst.
Zum "insignifikanten Mittelfeld"
Ich meine, dass es sich dabei lohnt, die regionalen Besonderheiten zu beachten und ggf. zu erfragen. Deswegen stehen die nachfolgenden Aussagen quasi unter "Regionalvorbehalt":
Ähnlich wie bei den Klausuren liegt ein absoluter Großteil der Stationsnoten in einem recht engen Notenbereich -bei uns ca 9-13 Pkt. Dabei sind 10 bis 12 die absoluten Allerweltsnoten -weder besonders schlecht, noch besonders gut. Bei 9 und 13 schwingt schon eine Botschaft mit: damit ist idR die Aussage verbunden, dass sich die Leistung sich vom Allerweltsbild schon bemerkenswert abhob (natürlich entweder nach unten oder nach oben).
Wer eine Stationsnote von 8 oder schlechter hat, der sollte bestehende Wissenslücken, methodische Schwächen oder sein Verhalten in Angriff nehmen.
Wer eine Stationsnote von 14 oder besser hat, darf sich freuen, zu den absolut herausragenden Refs zu gehören. Nicht selten weisen diese Zeugnisse dann noch eine Eignungsklausel auf.
Zur Indizwirkung der Stationsnoten
Vergesst nicht, dass die Prüfer Profis in ihrem Bereich sind. Klar auch nur Menschen, aber eben Menschen mit einem großen Erfahrungsschatz.
Dazu sind die meisten freiwillig und engagiert bei der Sache - es ist nicht so, dass sie morgens aufstehen und sich denken, "heute würge ich dem Kandidaten eins rein" (das kann im Einzelfall passieren und es ist furchtbar und sollte von den LJPA aktiv bekämpft werden, aber es ist nicht die Regel!). Vielmehr versuchen viele Prüfer, das Optimun mit Euch und für Euch herauszuholen. Dies gilt zunächst für die Einzelleistungen in der Mündlichen selbst.
Bei der Gesamtnote wird zusammengerechnet und wenn ein Kandidat dann besonders knapp bei den signifikanten Notengrenzen liegt, kann es dann zu folgenden Überlegungen kommen:
- "Kann ich mir K1 als jungen Kollegen in meiner Dienststelle vorstellen?" (9,0; 8,0; 7,76)
- "Sind die Leistungen von K2 schon durchschnittlich? Rechtfertigt das Gesamtbild, dem K2 eine verantwortungsvolle Tätigkeit in Behörden und Ämtern?" (6,5)
- "Kann man verantworten, dass K3 nach der Zulassung durch die RAK auf die Menschheit losgelassen wird?" (4,0)
Nähkästchen
In der Prüfgruppe in der mündlichen Prüfung gab es bei uns ein Vorgespräch mit dem Vorsitzenden. Dort wurden die Stationsnoten ausdrücklich thematisiert, insbesondere weil unsere Gruppe sehr heterogen war:
Wir waren vier Prüflinge und bei zweien gings ums VB, bei einem um das B und beim vierten ums Bestehen. Bei mir wurde thematisiert, dass ein Stationsnotenschnitt von sehr gut selten sei und ob ich deswegen und wegen der Vornote ein gut anstreben würde (fand ich damals schon skurril und muss geguckt haben wie ein Auto).
Ein anderer Prüfling mit einem Stationsnotendurchschnitt von 14,x wurde offen gefragt, was in den Klausuren schief gelaufen sei... Er äußerte seine Enttäuschung, seinen Willen sich die Wunschnote in der Mündlichen zu verdienen und bekam am Ende der Prüfung 0,2 Sozialpunkte, damit es für das VB reichte.
Am beeindruckendsten war aber der Kandidat, der mit nur 3,75 als Vornote am Ende bei über 6 landete. In der Mündlichen war er wirklich stark und bekam genauso seine 12 im Vortrag wie der VB-Kandidat...
Fazit
Versucht Euch gut auf die Mündliche vozubereiten und gebt Euer Bestes! Es sind große Sprünge in der Mündlichen möglich und ich wünsche allen Prüflingen viel Glück und gutes Gelingen!
25.11.2018, 12:51
In NRW gibt es keine Dienstanweisung. Vielleicht könnten wir uns hier mal angewöhnen, Pauschale Aussagen für alle Bundesländer zu treffen. So hilfreich der Beitrag auch ist, bitten das Bundesland dazu schreiben. Sonst hilft das keinem.
25.11.2018, 13:16
(25.11.2018, 12:39)GÄSTIN schrieb: Hi Gast und Forum,
Zur Notenvergabe
Die Stationsnotenvergabe ist unterschiedlich ausgestaltet (BL, OLG-Bezirke, StA, Gericht oder Verwaltung). Allerdings gibt es in der Regel eine Dienstanweisung, Beurteilungsleitinien oder sonstige Hilfestellungen, an denen sich der beurteilende Ausbilder orientieren kann.
Die Beurteilung obliegt dem Ausbilder -handelt es ich dabei um ein Kollegialorgan, dann ist das auch eine Kollegialnote (also sind sich drei Ri einig, dass die Leistung eben nur eine 8 oder eine 14 ist).
Allerdings werden die Zeugnisse (meist nur zur Kenntnis) dem Leiter der Dienststelle oder zumindest dem unmittelbar Vorgesetzten zugeleitet. Denn Ausbildungsstelle ist ja nicht die Einzelperson, sondern ein Gericht, ein Amt etc. Dabei werden idR Zeugnisse, die "aus der Reihe tanzen", noch einmal gesondert geprüft und ggf. wird Rücksprache gehalten und die Note danach vielleicht angepasst.
Zum "insignifikanten Mittelfeld"
Ich meine, dass es sich dabei lohnt, die regionalen Besonderheiten zu beachten und ggf. zu erfragen. Deswegen stehen die nachfolgenden Aussagen quasi unter "Regionalvorbehalt":
Ähnlich wie bei den Klausuren liegt ein absoluter Großteil der Stationsnoten in einem recht engen Notenbereich -bei uns ca 9-13 Pkt. Dabei sind 10 bis 12 die absoluten Allerweltsnoten -weder besonders schlecht, noch besonders gut. Bei 9 und 13 schwingt schon eine Botschaft mit: damit ist idR die Aussage verbunden, dass sich die Leistung sich vom Allerweltsbild schon bemerkenswert abhob (natürlich entweder nach unten oder nach oben).
Wer eine Stationsnote von 8 oder schlechter hat, der sollte bestehende Wissenslücken, methodische Schwächen oder sein Verhalten in Angriff nehmen.
Wer eine Stationsnote von 14 oder besser hat, darf sich freuen, zu den absolut herausragenden Refs zu gehören. Nicht selten weisen diese Zeugnisse dann noch eine Eignungsklausel auf.
Zur Indizwirkung der Stationsnoten
Vergesst nicht, dass die Prüfer Profis in ihrem Bereich sind. Klar auch nur Menschen, aber eben Menschen mit einem großen Erfahrungsschatz.
Dazu sind die meisten freiwillig und engagiert bei der Sache - es ist nicht so, dass sie morgens aufstehen und sich denken, "heute würge ich dem Kandidaten eins rein" (das kann im Einzelfall passieren und es ist furchtbar und sollte von den LJPA aktiv bekämpft werden, aber es ist nicht die Regel!). Vielmehr versuchen viele Prüfer, das Optimun mit Euch und für Euch herauszuholen. Dies gilt zunächst für die Einzelleistungen in der Mündlichen selbst.
Bei der Gesamtnote wird zusammengerechnet und wenn ein Kandidat dann besonders knapp bei den signifikanten Notengrenzen liegt, kann es dann zu folgenden Überlegungen kommen:
Bei besonders guten Stationsnoten kann man die ersten beiden Fragen vielleicht einfacher mit "Ja" beantworten, als bei besonders miesen (insbesondere wenn die Zeugnisse auch noch eine schlechte Beurteilung des Sozialverhaltens enthalten). In diesen Fällen gibt es also Raum für Sozialpunkte oder vielleicht wird bei Einzelleistungen auf der Kippe mal eher nach oben als nach unten vergeben.
- "Kann ich mir K1 als jungen Kollegen in meiner Dienststelle vorstellen?" (9,0; 8,0; 7,76)
- "Sind die Leistungen von K2 schon durchschnittlich? Rechtfertigt das Gesamtbild, dem K2 eine verantwortungsvolle Tätigkeit in Behörden und Ämtern?" (6,5)
- "Kann man verantworten, dass K3 nach der Zulassung durch die RAK auf die Menschheit losgelassen wird?" (4,0)
Nähkästchen
In der Prüfgruppe in der mündlichen Prüfung gab es bei uns ein Vorgespräch mit dem Vorsitzenden. Dort wurden die Stationsnoten ausdrücklich thematisiert, insbesondere weil unsere Gruppe sehr heterogen war:
Wir waren vier Prüflinge und bei zweien gings ums VB, bei einem um das B und beim vierten ums Bestehen. Bei mir wurde thematisiert, dass ein Stationsnotenschnitt von sehr gut selten sei und ob ich deswegen und wegen der Vornote ein gut anstreben würde (fand ich damals schon skurril und muss geguckt haben wie ein Auto).
Ein anderer Prüfling mit einem Stationsnotendurchschnitt von 14,x wurde offen gefragt, was in den Klausuren schief gelaufen sei... Er äußerte seine Enttäuschung, seinen Willen sich die Wunschnote in der Mündlichen zu verdienen und bekam am Ende der Prüfung 0,2 Sozialpunkte, damit es für das VB reichte.
Am beeindruckendsten war aber der Kandidat, der mit nur 3,75 als Vornote am Ende bei über 6 landete. In der Mündlichen war er wirklich stark und bekam genauso seine 12 im Vortrag wie der VB-Kandidat...
Fazit
Versucht Euch gut auf die Mündliche vozubereiten und gebt Euer Bestes! Es sind große Sprünge in der Mündlichen möglich und ich wünsche allen Prüflingen viel Glück und gutes Gelingen!
Vielen lieben Dank für den tollen Beitrag!
Ich würde auch weniger auf die Vergleichbarkeit von einzelnen Noten in den Stationszeugnissen abstellen, sondern vielleicht auch auf den Inhalt des Zeugnisses selbst.
25.11.2018, 15:00
@Gästin: Schöner Beitrag. Gilt aber leider nicht für NRW. Zudem sind bei uns im Durchschnitt 9 Punkte + absolut utopisch.
25.11.2018, 15:15
(25.11.2018, 15:00)NRW schrieb: @Gästin: Schöner Beitrag. Gilt aber leider nicht für NRW. Zudem sind bei uns im Durchschnitt 9 Punkte + absolut utopisch.
In welcher Hinsicht? Bei Stationsnoten? Da würde ich widersprechen, bei uns in der AG war der Durchschnitt so um die 10 Punkte. Mich würde interessieren, wie man sehr unterschiedliche Stationsnoten bewertet. Bei mir ist zwischen 16 und 7 alles dabei. Und die 16 und die 8 (und der Rest zwischen 9 und 14) sind jeweils von "Staatsausbildern" also Gericht/StA. Mit einem von beiden habe ich mich ziemlich schlecht verstanden. Das eine Zeugnis enthält eine uneingeschränkte Empfehlung für den Staatsdienst, das andere liest sich ziemlich furchtbar - definitiv für den Staatsdienst ungeeignet. Also bin ich gleichzeitig sehr geeignet und vollkommen ungeeignet. Und darin liegt der Kern des ganzen Problems und der Grund, warum man auch nicht-anonyme Bewertungen einfach nichts geben sollte. Es spielen so viele Faktoren eine Rolle, die von der Leistung unabhängig sind, dass es schlicht keinen Sinn macht, sich daraus irgend einen Reim machen zu wollen. Manchmal stimmt die Einschätzung, oft genug auch nicht.
25.11.2018, 16:13
Moin Forum,
ich glaube die Gästin (wieso tust Du Dir das eigentlich immer wieder an? :-/ ) hat die Notenvergabe sehr gut zusamnen gefasst und gleichzeitig mehrfach betont, dass es unterschiedlich gehandhabt wird. Wieso da manch Forist von Pauschalierung meckert verstehe ich echt nicht...
Zu den sehr unterschiedlichen Leistungen im Staatsbereich kann man sagen, dass es es ja je nach Bundesland mindestens 3 und maximal 5 Stationen beim Staat geben kann. ZR, SR und ÖR sind mE immer beim Staat (ob nun Gericht oder StA bzw. Behörde), dazu können noch die Wahlstation/en (2 gibt es glaube ich nur in HH) beim Staat absolviert werden.
Damit kann die 8 also im Zweifel als Ausrutscher betrachtet werden (auch der Prüfer bzw. der Arbeitgeber weiß, dass manchmal einfach die Chemie oder das Fachgebiet nicht passt). Das ist dann kein Beinbruch.
Ebenso hilft Dir ein Ausreißer nach oben nicht, wenn ansonsten eher mittelmäßige Leistungen nachgesehen werden.
Die einzelnen Teilchen ergeben den Gesamteindruck, auf den es ggf. für Sozialpunkte und natürlich auch die Einstellung ankommt.
Zum GPA Hamburg/Nahbereichs-Empirie Boutique:
Die Notenbereiche dürften ungefähr so liegen, wie die Gästin geschrieben hat...
Bei uns in der Boutique werden bei Berufsanfängern alle Stationszeugnisse angefordert und wir haben viele Bewerber, deren Schnitt ohne Anwaltschaft und freie Wirtschaft bei 12 bis 13 liegt. Schnitte darüber fallen positiv auf, wobei es in Hamburg einfach viele gute Leute gibt...
Anwaltsnoten sollten besser sein, idR mindestens 14 Pkt. Sie interessieren uns aber nur, wenn sie von "echten Referenzen" kommen (d.h. GK, deutsche GK, anerkannte MK oder Boutique). Das bedeutet nicht, dass der Referendar mit 16 vom Einzelanwalt, diese nicht auch absolut verdient haben kann. Aber uns fehlt im Zweifelsfall einfach der Vergleich, so dass wir die Note einfach nicht einschätzen können...
Bei stark unterschiedlichen Noten sind Ausrutscher im SR egal (können wir nämlich auch nicht), im ZR und ÖR sollten sie eher nicht sein...
Was bei einem Partner übrigens tödlich für den Bewerber ist, sind Verhaltensauffälligkeiten (Man glaubt nicht, was in manchen Zeugnissen steht!).
ich glaube die Gästin (wieso tust Du Dir das eigentlich immer wieder an? :-/ ) hat die Notenvergabe sehr gut zusamnen gefasst und gleichzeitig mehrfach betont, dass es unterschiedlich gehandhabt wird. Wieso da manch Forist von Pauschalierung meckert verstehe ich echt nicht...
Zu den sehr unterschiedlichen Leistungen im Staatsbereich kann man sagen, dass es es ja je nach Bundesland mindestens 3 und maximal 5 Stationen beim Staat geben kann. ZR, SR und ÖR sind mE immer beim Staat (ob nun Gericht oder StA bzw. Behörde), dazu können noch die Wahlstation/en (2 gibt es glaube ich nur in HH) beim Staat absolviert werden.
Damit kann die 8 also im Zweifel als Ausrutscher betrachtet werden (auch der Prüfer bzw. der Arbeitgeber weiß, dass manchmal einfach die Chemie oder das Fachgebiet nicht passt). Das ist dann kein Beinbruch.
Ebenso hilft Dir ein Ausreißer nach oben nicht, wenn ansonsten eher mittelmäßige Leistungen nachgesehen werden.
Die einzelnen Teilchen ergeben den Gesamteindruck, auf den es ggf. für Sozialpunkte und natürlich auch die Einstellung ankommt.
Zum GPA Hamburg/Nahbereichs-Empirie Boutique:
Die Notenbereiche dürften ungefähr so liegen, wie die Gästin geschrieben hat...
Bei uns in der Boutique werden bei Berufsanfängern alle Stationszeugnisse angefordert und wir haben viele Bewerber, deren Schnitt ohne Anwaltschaft und freie Wirtschaft bei 12 bis 13 liegt. Schnitte darüber fallen positiv auf, wobei es in Hamburg einfach viele gute Leute gibt...
Anwaltsnoten sollten besser sein, idR mindestens 14 Pkt. Sie interessieren uns aber nur, wenn sie von "echten Referenzen" kommen (d.h. GK, deutsche GK, anerkannte MK oder Boutique). Das bedeutet nicht, dass der Referendar mit 16 vom Einzelanwalt, diese nicht auch absolut verdient haben kann. Aber uns fehlt im Zweifelsfall einfach der Vergleich, so dass wir die Note einfach nicht einschätzen können...
Bei stark unterschiedlichen Noten sind Ausrutscher im SR egal (können wir nämlich auch nicht), im ZR und ÖR sollten sie eher nicht sein...
Was bei einem Partner übrigens tödlich für den Bewerber ist, sind Verhaltensauffälligkeiten (Man glaubt nicht, was in manchen Zeugnissen steht!).
25.11.2018, 16:39
(25.11.2018, 16:13)GPA Hamburg schrieb: Moin Forum,
ich glaube die Gästin (wieso tust Du Dir das eigentlich immer wieder an? :-/ ) hat die Notenvergabe sehr gut zusamnen gefasst und gleichzeitig mehrfach betont, dass es unterschiedlich gehandhabt wird. Wieso da manch Forist von Pauschalierung meckert verstehe ich echt nicht...
Zu den sehr unterschiedlichen Leistungen im Staatsbereich kann man sagen, dass es es ja je nach Bundesland mindestens 3 und maximal 5 Stationen beim Staat geben kann. ZR, SR und ÖR sind mE immer beim Staat (ob nun Gericht oder StA bzw. Behörde), dazu können noch die Wahlstation/en (2 gibt es glaube ich nur in HH) beim Staat absolviert werden.
Damit kann die 8 also im Zweifel als Ausrutscher betrachtet werden (auch der Prüfer bzw. der Arbeitgeber weiß, dass manchmal einfach die Chemie oder das Fachgebiet nicht passt). Das ist dann kein Beinbruch.
Ebenso hilft Dir ein Ausreißer nach oben nicht, wenn ansonsten eher mittelmäßige Leistungen nachgesehen werden.
Die einzelnen Teilchen ergeben den Gesamteindruck, auf den es ggf. für Sozialpunkte und natürlich auch die Einstellung ankommt.
Zum GPA Hamburg/Nahbereichs-Empirie Boutique:
Die Notenbereiche dürften ungefähr so liegen, wie die Gästin geschrieben hat...
Bei uns in der Boutique werden bei Berufsanfängern alle Stationszeugnisse angefordert und wir haben viele Bewerber, deren Schnitt ohne Anwaltschaft und freie Wirtschaft bei 12 bis 13 liegt. Schnitte darüber fallen positiv auf, wobei es in Hamburg einfach viele gute Leute gibt...
Anwaltsnoten sollten besser sein, idR mindestens 14 Pkt. Sie interessieren uns aber nur, wenn sie von "echten Referenzen" kommen (d.h. GK, deutsche GK, anerkannte MK oder Boutique). Das bedeutet nicht, dass der Referendar mit 16 vom Einzelanwalt, diese nicht auch absolut verdient haben kann. Aber uns fehlt im Zweifelsfall einfach der Vergleich, so dass wir die Note einfach nicht einschätzen können...
Bei stark unterschiedlichen Noten sind Ausrutscher im SR egal (können wir nämlich auch nicht), im ZR und ÖR sollten sie eher nicht sein...
Was bei einem Partner übrigens tödlich für den Bewerber ist, sind Verhaltensauffälligkeiten (Man glaubt nicht, was in manchen Zeugnissen steht!).
Welche Verhaltensauffälligkeiten meinst du denn genau? Ich habe so etwas noch nie von wem gehört(obwohl das ja auch sicherlich niemand frei erzählen würde...!), dass derartiges in den Zeugnissen steht.
Inwiefern werden denn sehr gute zwischenmenschliche und soziale Kompetenzen beachtet(die nicht nur in einem, sondern mehreren Zeugnissen anklingen)?
25.11.2018, 19:13
Moin AuchGPA und Forum
ich hätte aus der persönlichen Erfahrung auch nie für möglich gehalten, was sich in manchem Zeugnis findet...
Harmlos ist da noch der Hinweis, dass "die Bearbeitungen meistens rechtzeitig vorlagen" (was schon ein Unding ist bei Juristen, die mit Fristen bekanntlich umgehen sollten...
Aber wir hatten auch schon "weiß auf Vorleistungen zurück zu greifen und diese für sich effektiv zu nutzen" (d.h. hat irgendwo angeschrieben) und "vertritt nachdrücklich den eigenen Standpunkt" (ohne Ausführungen zum Eingehen auf Feed Back und Diskussionen mit anderen... nicht gut... Zusammen mit dem Rest des Zeugnisses stand da so viel wie "unbelehrbarer Idiot")...
Natürlich kommt es aber immer auf das Zeugnis in seiner Gesamtheit an. Und auf die sonstigen Leistungen..
Wir hatten Mal ne Bewerberin, bei der Stand in drei Zeugnissen "humorvolles Wesen" und in einem "wusste Kritik für sich zu nutzen"... Wir waren ziemlich skeptisch, was damit wohl gemeint sein sollte, aber sie hatte 2 vb und so wurde sie trotzdem eingeladen. Fazit nach dem Gespräch - ne Topfrau mit Hirn, Humor und Engagement. Hat leider bei der Konkurrenz unterschrieben...
ich hätte aus der persönlichen Erfahrung auch nie für möglich gehalten, was sich in manchem Zeugnis findet...
Harmlos ist da noch der Hinweis, dass "die Bearbeitungen meistens rechtzeitig vorlagen" (was schon ein Unding ist bei Juristen, die mit Fristen bekanntlich umgehen sollten...
Aber wir hatten auch schon "weiß auf Vorleistungen zurück zu greifen und diese für sich effektiv zu nutzen" (d.h. hat irgendwo angeschrieben) und "vertritt nachdrücklich den eigenen Standpunkt" (ohne Ausführungen zum Eingehen auf Feed Back und Diskussionen mit anderen... nicht gut... Zusammen mit dem Rest des Zeugnisses stand da so viel wie "unbelehrbarer Idiot")...
Natürlich kommt es aber immer auf das Zeugnis in seiner Gesamtheit an. Und auf die sonstigen Leistungen..
Wir hatten Mal ne Bewerberin, bei der Stand in drei Zeugnissen "humorvolles Wesen" und in einem "wusste Kritik für sich zu nutzen"... Wir waren ziemlich skeptisch, was damit wohl gemeint sein sollte, aber sie hatte 2 vb und so wurde sie trotzdem eingeladen. Fazit nach dem Gespräch - ne Topfrau mit Hirn, Humor und Engagement. Hat leider bei der Konkurrenz unterschrieben...
25.11.2018, 20:42