03.03.2022, 19:54
Hallo zusammen,
ich hab am 03.01. in einer Bundesbehörde begonnen und heute erfahren, dass ich für dieses Jahr nur 28 Urlaubstage anstelle von 30 habe. Grund: da Dienstantritt der 03.01. war (der 01.01. ist bekanntlich ein Feiertag und der 02.01. war ein Sonntag), wird mir der Januar als ganzer Monat nicht angerechnet, da ich ihn nicht voll gearbeitet habe. Ehrlich gesagt halte ich das für absolut rechtswidrig. Habe selbst schon recherchiert und § 5 EUrlV sagt, dass für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht 1/12 Urlaub zu gewähren ist. Nun konnte ich ja gar nicht an diesen Tagen arbeiten, weil es keine Arbeitstage sind (ergo keine Dienstleistungspflicht) und es lag 0,0 in meiner Hand. Das würde ja außerdem auch bedeuten, dass immer, wenn der Dienstbeginn bei Neuen auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag fällt, es direkt zwei Urlaubstage weniger gibt, weil man da nicht anfangen konnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn und Zweck der Norm sein soll. Ich finde die Handhabe wirklich unfair und möchte das nicht einfach schlucken. Leider hab ich keine Kommentierung dazu. Kennt sich jemand von euch aus? Danke!
ich hab am 03.01. in einer Bundesbehörde begonnen und heute erfahren, dass ich für dieses Jahr nur 28 Urlaubstage anstelle von 30 habe. Grund: da Dienstantritt der 03.01. war (der 01.01. ist bekanntlich ein Feiertag und der 02.01. war ein Sonntag), wird mir der Januar als ganzer Monat nicht angerechnet, da ich ihn nicht voll gearbeitet habe. Ehrlich gesagt halte ich das für absolut rechtswidrig. Habe selbst schon recherchiert und § 5 EUrlV sagt, dass für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht 1/12 Urlaub zu gewähren ist. Nun konnte ich ja gar nicht an diesen Tagen arbeiten, weil es keine Arbeitstage sind (ergo keine Dienstleistungspflicht) und es lag 0,0 in meiner Hand. Das würde ja außerdem auch bedeuten, dass immer, wenn der Dienstbeginn bei Neuen auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag fällt, es direkt zwei Urlaubstage weniger gibt, weil man da nicht anfangen konnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn und Zweck der Norm sein soll. Ich finde die Handhabe wirklich unfair und möchte das nicht einfach schlucken. Leider hab ich keine Kommentierung dazu. Kennt sich jemand von euch aus? Danke!
03.03.2022, 20:05
einfach 2 tage im home office nix arbeiten
03.03.2022, 20:08
03.03.2022, 20:11
Hallo :)
also kann deinen Ärger absolut nachvollziehen.
Aber im Recht sind sie halt, zumal du ja wahrscheinlich auch erst am 03.01. ernannt wurdest oder? Die Norm ist da ja ziemlich klar, Urlaubsanspruch gibt es nur für volle Monate.
Hättest du halt entweder wissen können oder dein zukünftiger AG hätte halt was sagen sollen. Letzteres hätte zweifellos einen besseren Start ermöglicht
Ich hab vor ein paar Jahren zum Glück mein Ref am 03.01. begonnen, da kannte man das Problem einmal, wo es noch nicht so relevant war...
also kann deinen Ärger absolut nachvollziehen.
Aber im Recht sind sie halt, zumal du ja wahrscheinlich auch erst am 03.01. ernannt wurdest oder? Die Norm ist da ja ziemlich klar, Urlaubsanspruch gibt es nur für volle Monate.
Hättest du halt entweder wissen können oder dein zukünftiger AG hätte halt was sagen sollen. Letzteres hätte zweifellos einen besseren Start ermöglicht
Ich hab vor ein paar Jahren zum Glück mein Ref am 03.01. begonnen, da kannte man das Problem einmal, wo es noch nicht so relevant war...
03.03.2022, 20:17
(03.03.2022, 20:11)DMOWMYH schrieb: Hallo :)
also kann deinen Ärger absolut nachvollziehen.
Aber im Recht sind sie halt, zumal du ja wahrscheinlich auch erst am 03.01. ernannt wurdest oder? Die Norm ist da ja ziemlich klar, Urlaubsanspruch gibt es nur für volle Monate.
Hättest du halt entweder wissen können oder dein zukünftiger AG hätte halt was sagen sollen. Letzteres hätte zweifellos einen besseren Start ermöglicht
Ich hab vor ein paar Jahren zum Glück mein Ref am 03.01. begonnen, da kannte man das Problem einmal, wo es noch nicht so relevant war...
Ich finde auch dass die Norm sehr eindeutig ist ?: wenn ich nicht den vollen Monat der Dienstpflicht antrete, bekomme ich was abgezogen. Aber es gab am 01. und 02. ja keine Dienstpflicht. Also hab ich die volle Pflicht erfüllt. Die Norm wird ja dafür da sein, dass Leute, die am 15. etc anfangen, nicht den vollen Anspruch haben. Aber eine Feiertags-/Wochenendkonstellation kann ja nicht Sinn dahinter sein.
03.03.2022, 20:22
(03.03.2022, 19:54)Nrw_123 schrieb: Hallo zusammen,
ich hab am 03.01. in einer Bundesbehörde begonnen und heute erfahren, dass ich für dieses Jahr nur 28 Urlaubstage anstelle von 30 habe. Grund: da Dienstantritt der 03.01. war (der 01.01. ist bekanntlich ein Feiertag und der 02.01. war ein Sonntag), wird mir der Januar als ganzer Monat nicht angerechnet, da ich ihn nicht voll gearbeitet habe. Ehrlich gesagt halte ich das für absolut rechtswidrig. Habe selbst schon recherchiert und § 5 EUrlV sagt, dass für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht 1/12 Urlaub zu gewähren ist. Nun konnte ich ja gar nicht an diesen Tagen arbeiten, weil es keine Arbeitstage sind (ergo keine Dienstleistungspflicht) und es lag 0,0 in meiner Hand. Das würde ja außerdem auch bedeuten, dass immer, wenn der Dienstbeginn bei Neuen auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag fällt, es direkt zwei Urlaubstage weniger gibt, weil man da nicht anfangen konnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn und Zweck der Norm sein soll. Ich finde die Handhabe wirklich unfair und möchte das nicht einfach schlucken. Leider hab ich keine Kommentierung dazu. Kennt sich jemand von euch aus? Danke!
1. Ob es in deiner Hand liegt oder nicht, ist egal.
2. Es geht nicht darum, dass du an diesen Tagen nicht arbeiten konntest, sondern dass du dein Arbeitsverhältnis offiziell erst zum 3.1. begonnen hast, oder?
03.03.2022, 20:31
(03.03.2022, 20:17)Nrw_123 schrieb:(03.03.2022, 20:11)DMOWMYH schrieb: Hallo :)
also kann deinen Ärger absolut nachvollziehen.
Aber im Recht sind sie halt, zumal du ja wahrscheinlich auch erst am 03.01. ernannt wurdest oder? Die Norm ist da ja ziemlich klar, Urlaubsanspruch gibt es nur für volle Monate.
Hättest du halt entweder wissen können oder dein zukünftiger AG hätte halt was sagen sollen. Letzteres hätte zweifellos einen besseren Start ermöglicht
Ich hab vor ein paar Jahren zum Glück mein Ref am 03.01. begonnen, da kannte man das Problem einmal, wo es noch nicht so relevant war...
Ich finde auch dass die Norm sehr eindeutig ist ?: wenn ich nicht den vollen Monat der Dienstpflicht antrete, bekomme ich was abgezogen. Aber es gab am 01. und 02. ja keine Dienstpflicht. Also hab ich die volle Pflicht erfüllt. Die Norm wird ja dafür da sein, dass Leute, die am 15. etc anfangen, nicht den vollen Anspruch haben. Aber eine Feiertags-/Wochenendkonstellation kann ja nicht Sinn dahinter sein.
Die Argumentation kann nicht funktionieren. Weil wenn du erst am 15 anfängst, hättest du vom 1-14 ja auch keine Dienstpflicht. Ist halt (leider) eine alles oder nichts Regel und du hast leider voll reingegriffen...
Aber dann sei einfach nicht so streng mit dir, wenn du mal n Tag Kopfschmerzen hast ;)
03.03.2022, 20:32
(03.03.2022, 20:22)Gast schrieb:(03.03.2022, 19:54)Nrw_123 schrieb: Hallo zusammen,
ich hab am 03.01. in einer Bundesbehörde begonnen und heute erfahren, dass ich für dieses Jahr nur 28 Urlaubstage anstelle von 30 habe. Grund: da Dienstantritt der 03.01. war (der 01.01. ist bekanntlich ein Feiertag und der 02.01. war ein Sonntag), wird mir der Januar als ganzer Monat nicht angerechnet, da ich ihn nicht voll gearbeitet habe. Ehrlich gesagt halte ich das für absolut rechtswidrig. Habe selbst schon recherchiert und § 5 EUrlV sagt, dass für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht 1/12 Urlaub zu gewähren ist. Nun konnte ich ja gar nicht an diesen Tagen arbeiten, weil es keine Arbeitstage sind (ergo keine Dienstleistungspflicht) und es lag 0,0 in meiner Hand. Das würde ja außerdem auch bedeuten, dass immer, wenn der Dienstbeginn bei Neuen auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag fällt, es direkt zwei Urlaubstage weniger gibt, weil man da nicht anfangen konnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn und Zweck der Norm sein soll. Ich finde die Handhabe wirklich unfair und möchte das nicht einfach schlucken. Leider hab ich keine Kommentierung dazu. Kennt sich jemand von euch aus? Danke!
1. Ob es in deiner Hand liegt oder nicht, ist egal.
2. Es geht nicht darum, dass du an diesen Tagen nicht arbeiten konntest, sondern dass du dein Arbeitsverhältnis offiziell erst zum 3.1. begonnen hast, oder?
Ich kann hier nur immer wieder mit dem Wort „Dienstleistungspflicht“ argumentieren. Wenn ich am 01. und 02. keine Pflicht hatte weil Feiertag und Sonntag (unabhängig ob ich da schon verbeamtet wurde oder nicht), habe ich den vollen Monat gearbeitet. Und dann spielt es ja schon eine Rolle, dass ich gesetzlich nicht arbeiten durfte/sollte/konnte.
03.03.2022, 20:49
Das mag ärgerlich sein, aber genau deshalb stellen viele Behörden tatsächlich erst am 3. ein, wenn am 1. und 2. Wochenende ist.
Da du dann aber keinen vollen Monat beschäftigt warst, gibt es den Abzug. Dass du gerne auch am 1. angefangen hättest, spielt keine Rolle.
Da du dann aber keinen vollen Monat beschäftigt warst, gibt es den Abzug. Dass du gerne auch am 1. angefangen hättest, spielt keine Rolle.
03.03.2022, 20:52
Soweit ich weiß, sind das sogar Vorgaben des Bundesrechnungshofes.
Für Tarifbeschäftige bedeutet es zum Beispiel auch, dass sie die Ministerialzulage für diesen Monat nur in Höhe von 29/31 bekommen.
Für Tarifbeschäftige bedeutet es zum Beispiel auch, dass sie die Ministerialzulage für diesen Monat nur in Höhe von 29/31 bekommen.