14.02.2022, 17:01
Ich fange bald mit dem Referendariat an und ich wollte mal fragen, ob es eher üblich oder unüblich ist während der Anwaltsstation ein Entgelt zu erhalten. Ich meine dabei eher kleine Anwaltsbüros..
wenn nein, dann wäre es ja eigentlich auch eine Option davor auf Minijob Basis bei einem Anwalt zu arbeiten und dann bei ihm die Anwaltsstation fortzusetzen und dafür dann mit Entgelt oder ? :)
wenn nein, dann wäre es ja eigentlich auch eine Option davor auf Minijob Basis bei einem Anwalt zu arbeiten und dann bei ihm die Anwaltsstation fortzusetzen und dafür dann mit Entgelt oder ? :)
14.02.2022, 17:01
*Kanzleien
14.02.2022, 17:25
14.02.2022, 17:28
(14.02.2022, 17:01)Gast schrieb: Ich fange bald mit dem Referendariat an und ich wollte mal fragen, ob es eher üblich oder unüblich ist während der Anwaltsstation ein Entgelt zu erhalten. Ich meine dabei eher kleine Anwaltsbüros..
wenn nein, dann wäre es ja eigentlich auch eine Option davor auf Minijob Basis bei einem Anwalt zu arbeiten und dann bei ihm die Anwaltsstation fortzusetzen und dafür dann mit Entgelt oder ? :)
Wie kommst du auf den Zusammenhang zwischen vor dem Ref dort jobben und später Entgelt als Referendar?
14.02.2022, 17:58
Naja ich dachte, wenn man dann die gleichen Tätigkeiten ausübt und er davor beispielsweise 450€ bezahlt hat, dann wird er auch während der anwaltsstation zumindest 450€ bezahlen.
14.02.2022, 21:41
Ziemlich unüblich. Gibts wenn nur für - auch aus Sicht der Kanzlei - überobligatorische Arbeiten/Tage und auch dann nur (sehr) wenig.
14.02.2022, 21:53
Die Vergütung kannst du verhandeln. Bei kleineren und mittelständischen Kanzleien sind die Vereinbarungen oft flexibler, dafür meist nicht wirklich hoch, aber 450 Euro sollte möglich sein.
15.02.2022, 17:48
Die Erfahrung mit GKs: Es wird sich geradezu überboten mit dem Gehalt. 800 pro Wochentag ist der neue Standard. Tauchen für 4-5 Monate unproblematisch. ME haben sich – insoweit konsequent nicht überraschend – viele aus der AG für diesen Weg entschieden.
Lokale, mittelständige Kanzleien (so 5 bis 20 Anwälte) außerhalb der Metropole haben teilweise abstruse Ideen. Ohne Namedropping zu betreiben, hat eine gerichtlich eher sehr angesehene Kanzlei dem Kollegen vorgeschlagen, während der Anwaltsstation drei Tage die Woche umsonst zu arbeiten, seine Tauchzeit nachzuarbeiten und erst während der Station über eine Mehrvergütung zu sprechen. Andere Lokalkanzlei (keine Boutique) hatte notentechnisch hohe Anforderungen (9P im Ersten, langjährige WissMit-Tätigkeit reichten nicht) und in Punkto Vergütung aufgrund des angepriesenen Lerngewinns den staatlichen Unterhalt als Gehalt genug gesehen. Weiß nicht, wie mit dem Verfahren noch Nachwuchs rekrutiert werden soll.
Darüber spricht nicht jeder offen, aber wie schon ein paar Posts zuvor erwähnt, kleinere Kanzlei + bekannter Ref bekommt das "übliche" Gehalt entsprechend seiner vorherigen Tätigkeit. Wird garantiert nicht der obigen Zahl entsprechen, ist aber vertretbar.
Dann haben wir noch die Unternehmen mit interner Rechtsabteilung (ca. 25-40 RAe), ebenso eine gewisse Bandbreite möglich. Beispiel, Einzelfalls: In der Verhandlung sollten es 1 TEUR pauschal pro Monat sein, im Arbeitsvertrag lediglich kostenloses Mittagessen, letztlich irgendwo in der Mitte nach energischem Nachhaken geeinigt. Da wusste die rechte Hand nicht, was die Linke tut.
Lokale, mittelständige Kanzleien (so 5 bis 20 Anwälte) außerhalb der Metropole haben teilweise abstruse Ideen. Ohne Namedropping zu betreiben, hat eine gerichtlich eher sehr angesehene Kanzlei dem Kollegen vorgeschlagen, während der Anwaltsstation drei Tage die Woche umsonst zu arbeiten, seine Tauchzeit nachzuarbeiten und erst während der Station über eine Mehrvergütung zu sprechen. Andere Lokalkanzlei (keine Boutique) hatte notentechnisch hohe Anforderungen (9P im Ersten, langjährige WissMit-Tätigkeit reichten nicht) und in Punkto Vergütung aufgrund des angepriesenen Lerngewinns den staatlichen Unterhalt als Gehalt genug gesehen. Weiß nicht, wie mit dem Verfahren noch Nachwuchs rekrutiert werden soll.
Darüber spricht nicht jeder offen, aber wie schon ein paar Posts zuvor erwähnt, kleinere Kanzlei + bekannter Ref bekommt das "übliche" Gehalt entsprechend seiner vorherigen Tätigkeit. Wird garantiert nicht der obigen Zahl entsprechen, ist aber vertretbar.
Dann haben wir noch die Unternehmen mit interner Rechtsabteilung (ca. 25-40 RAe), ebenso eine gewisse Bandbreite möglich. Beispiel, Einzelfalls: In der Verhandlung sollten es 1 TEUR pauschal pro Monat sein, im Arbeitsvertrag lediglich kostenloses Mittagessen, letztlich irgendwo in der Mitte nach energischem Nachhaken geeinigt. Da wusste die rechte Hand nicht, was die Linke tut.
15.02.2022, 21:37
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten !! Ich werde auf jeden Fall meine Vorstellung ansprechen und je nachdem verhandeln. Mehr als nein sagen können sie ja nicht ..