10.11.2018, 15:28
Guten Tag,
Ich hätte eine Frage zur Zulassung der Berufung. Wenn wir davon ausgehen das die Klage abgewiesen wird und der Streitwert über 600 Euro liegt. Der Kläger nun hilfsweise die Zulassung der Berufung beantragt ( im Falle des Unterliegens). Genügt es wenn ich in den EG in einen Satz schreibe dass die Berufung zuzulassen ist weil der SW über 600 Euro liegt oder muss man da mehr erläutern? Wird der Antrag auch im Tenor berücksichtigt oder im TB ?
Vg
Ich hätte eine Frage zur Zulassung der Berufung. Wenn wir davon ausgehen das die Klage abgewiesen wird und der Streitwert über 600 Euro liegt. Der Kläger nun hilfsweise die Zulassung der Berufung beantragt ( im Falle des Unterliegens). Genügt es wenn ich in den EG in einen Satz schreibe dass die Berufung zuzulassen ist weil der SW über 600 Euro liegt oder muss man da mehr erläutern? Wird der Antrag auch im Tenor berücksichtigt oder im TB ?
Vg
11.11.2018, 02:32
Du schreibst dazu kein Wort, weil die Berufung eh zulässig ist.
11.11.2018, 05:01
Genau, einer Zulassung der berufung bedarf es bei erreichen des beschwerdewertes nicht. Das ergibt sich auch aus dem Gesetz, § 511 abs. 4 s. 1 nr. 2 ZPO. Es bedarf dann weder eines zulassungsausspruchs im Tenor noch einer Erwähnung in den Entscheidungsgründen.