05.11.2018, 21:56
Hey liebe Volljuristen,
wie und wie lange sollte man sich eurer Meinung nach am besten für die mündliche Prüfung vorbereiten? Reicht es nach der Wahlstation zu beginnen, den Stoff vom Ref. zu wiederholen und sich auf den Kurzvortrag vorzubereiten? Inwieweit sollte man das materielle Recht für die mündliche wiederholen? Danke für eure Antworten.
wie und wie lange sollte man sich eurer Meinung nach am besten für die mündliche Prüfung vorbereiten? Reicht es nach der Wahlstation zu beginnen, den Stoff vom Ref. zu wiederholen und sich auf den Kurzvortrag vorzubereiten? Inwieweit sollte man das materielle Recht für die mündliche wiederholen? Danke für eure Antworten.
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
05.11.2018, 22:07
Aktenvortrag unbedingt ausgiebig üben - es ist der erste Eindruck für die Prüfungskommission.
Außerdem die maßgebliche Zeitschrift für den Schwerpunkt lesen, z.B. NVwZ oder NStZ oder NZA oder oder (die letzten drei Ausgaben bzw. die Ausgaben der letzten drei Monate sollte man kennen). Ansonsten Grundlagen präsent halten und nicht verrückt machen lassen.
Alles andere verraten einem die Protokolle :)
Außerdem die maßgebliche Zeitschrift für den Schwerpunkt lesen, z.B. NVwZ oder NStZ oder NZA oder oder (die letzten drei Ausgaben bzw. die Ausgaben der letzten drei Monate sollte man kennen). Ansonsten Grundlagen präsent halten und nicht verrückt machen lassen.
Alles andere verraten einem die Protokolle :)
05.11.2018, 22:39
Danke! In NRW haben wir keinen Schwerpunkt. Wir haben die Wahlstation nach den Klausuren (3 Monate), dann 1 Monat frei und im folgenden Monat die mündliche Prüfung. Ich bin gerade in der Wahlstation, aber komme irgendwie gar nicht zum Lernen, also Wiederholen, was mich gerade ziemlich nervös macht...
05.11.2018, 22:59
Mach dir keine Sorgen, ich habe während der Wahlstation auch nicht gelernt und halte es auch nicht für nötig. Such dir einen Lernpartner und haltet euch Kurzvorträge sobald das Rechtsgebiet bekannt ist. Ich glaube ich hab so 20-30 gemacht, das war unglaublich gut für die nötige Routine und Ruhe fürs Vortragen. Die Basics kann man natürlich immer wiederholen, aber auch hier denke ich, dass es reicht, wenn man sich mit den Protokollen und seinen Prüfern auseinandersetzt und dementsprechend lernt. Aktuelle Tages- und Rechtspolitik sollte man natürlich auch ein wenig verfolgen.
Viel Erfolg!
Viel Erfolg!