31.01.2022, 12:59
Hallo zusammen,
Ich soll eine Stellungnahme abgeben. Konkret geht es um eine Owig Sache u einem Verstoß gegen Paragraph 1 absatz 1 Satz 1 CoKoBeV ivm 73 Nr 24 ist.
Nun geht es um den Begriff des öffentlichen Raumes. Gibt es hierzu eine bestimmte Definition ?
Ist ein Immobilienbüro dass für Besucher zu dem Zeitpunkt geschlossen war als öffentlich anzusehen ?
Üner Anregungen und Tipps wäre ich dankbar!!
Ich soll eine Stellungnahme abgeben. Konkret geht es um eine Owig Sache u einem Verstoß gegen Paragraph 1 absatz 1 Satz 1 CoKoBeV ivm 73 Nr 24 ist.
Nun geht es um den Begriff des öffentlichen Raumes. Gibt es hierzu eine bestimmte Definition ?
Ist ein Immobilienbüro dass für Besucher zu dem Zeitpunkt geschlossen war als öffentlich anzusehen ?
Üner Anregungen und Tipps wäre ich dankbar!!