27.01.2022, 14:51
Hallo zusammen,
im Rahmen eines Gutachtens für meine Ausbilderin bei der StA taucht die Frage auf, wie es zu bewerten ist, wenn der Anschlussnutzer einer Telefonnummer ermittelt werden soll (also nicht der Anschlussinhaber, sondern der tatsächliche Nutzer) und welche Schritte hierzu (noch) rechtmäßig sind.
Darf die Polizei Testanrufe auf diese Nummer starten, darf sie den Gegenüber sogar ansprechen (Bsp: antwortet ein Mann oder eine Frau?), darf sie auch täuschen (Bsp. "DHL hier, wir haben ein Paket für sie, wo sollen wir es ablegen?" etc.) und die Erkenntnisse dann verwerten?
Frage: habt ihr ein paar Stichpunkte, wo ihr die Recherche starten würdet? Ermittlungsmaßnahmen §§ 94-111q StPO, Verdeckte Ermittler, NOEP usw.?
Vielen Dank für Tipps und beste Grüße
im Rahmen eines Gutachtens für meine Ausbilderin bei der StA taucht die Frage auf, wie es zu bewerten ist, wenn der Anschlussnutzer einer Telefonnummer ermittelt werden soll (also nicht der Anschlussinhaber, sondern der tatsächliche Nutzer) und welche Schritte hierzu (noch) rechtmäßig sind.
Darf die Polizei Testanrufe auf diese Nummer starten, darf sie den Gegenüber sogar ansprechen (Bsp: antwortet ein Mann oder eine Frau?), darf sie auch täuschen (Bsp. "DHL hier, wir haben ein Paket für sie, wo sollen wir es ablegen?" etc.) und die Erkenntnisse dann verwerten?
Frage: habt ihr ein paar Stichpunkte, wo ihr die Recherche starten würdet? Ermittlungsmaßnahmen §§ 94-111q StPO, Verdeckte Ermittler, NOEP usw.?
Vielen Dank für Tipps und beste Grüße
Nachrichten in diesem Thema
StPO - Rechtmäßigkeit und Grenzen der Ermittlungsbefugnis - von JoshNRW - 27.01.2022, 14:51
RE: StPO - Rechtmäßigkeit und Grenzen der Ermittlungsbefugnis - von HerrKules - 27.01.2022, 18:50
RE: StPO - Rechtmäßigkeit und Grenzen der Ermittlungsbefugnis - von Gast - 31.01.2022, 23:39
RE: StPO - Rechtmäßigkeit und Grenzen der Ermittlungsbefugnis - von JoshNRW - 01.02.2022, 10:28