02.02.2022, 03:03
A und B sind Gesamtschulder einer Gesamtschuld über 100€ zu Gunsten des K. Beide sind aber nicht zahlungsbereit. Der K verklagt nun den A allein und nimmt ihn auf die vollen 100€ in Anspruch. Die Gesamtschuldnerschaft erwähnt weder der K in seinen Klageanträgen noch taucht diese im Tenor des Urteils auf.
Nachdem der K das Urteil gegen A erwirkt hat lässt er es bezüglich des A darauf betruhen. Der K betreibt also nicht etwa die Zwangsvollstrekcung gegen den A. Dabei wäre der A ohne weiteres liquide und jetzt sogar zahlungsbereit.
Einige Zeit später erhebt der K plötzlich auch noch gegen den B Klage über die vollen 100€. Die Gesamtschuldnerschaft und/oder den vorherigen Prozess gegen A erwähnt der K in seiner Klageschrift nicht.
Ist das Vorgehen des K zulässig? Kann B dem irgendetwas entgegenhalten? Vielleicht § 242 BGB?
Hätte der A irgendetwas machen sollen? Beiladung des B oder Streitverkündung?
Nachdem der K das Urteil gegen A erwirkt hat lässt er es bezüglich des A darauf betruhen. Der K betreibt also nicht etwa die Zwangsvollstrekcung gegen den A. Dabei wäre der A ohne weiteres liquide und jetzt sogar zahlungsbereit.
Einige Zeit später erhebt der K plötzlich auch noch gegen den B Klage über die vollen 100€. Die Gesamtschuldnerschaft und/oder den vorherigen Prozess gegen A erwähnt der K in seiner Klageschrift nicht.
Ist das Vorgehen des K zulässig? Kann B dem irgendetwas entgegenhalten? Vielleicht § 242 BGB?
Hätte der A irgendetwas machen sollen? Beiladung des B oder Streitverkündung?
02.02.2022, 08:01
Paschastellung :)
Mitunter liest man "neben dem gesondert verurteilten A als Gesamtschuldner", aber zwingend ist das nicht. Jeder Schuldner hat ja die Vollstreckungsabwehrklage, wenn der andere erfüllt.
Klar, Streitverkündung wäre gut gewesen, aber die wird ja oft vergessen.
Mitunter liest man "neben dem gesondert verurteilten A als Gesamtschuldner", aber zwingend ist das nicht. Jeder Schuldner hat ja die Vollstreckungsabwehrklage, wenn der andere erfüllt.
Klar, Streitverkündung wäre gut gewesen, aber die wird ja oft vergessen.