24.01.2022, 09:28
Ich habe die GK gewechselt (innerhalb Tier 1) und mir wurde meine gesamte Berufserfahrung zunächst anerkannt. Ich habe zum 1.8. gewechselt. Bei der nächsten regulären Gehaltsrunde zum Jahreswechsel habe ich dann aber keine Erhöhung erhalten, weil ich unterjährig und nach dem 30.6. eingetreten sei. Faktisch wurde mir damit ein Jahr wiederaberkannt…
Wie ist das bei anderen gelaufen? Bei Berufsanfängern verstehe ich, dass der unterjährige Eintritt eine Rolle spielen kann. Wenn man das Jahr aber voll gearbeitet hat (nur eben in 2 Kanzleien) ist das schon frustrierend. Was meint ihr?
Wie ist das bei anderen gelaufen? Bei Berufsanfängern verstehe ich, dass der unterjährige Eintritt eine Rolle spielen kann. Wenn man das Jahr aber voll gearbeitet hat (nur eben in 2 Kanzleien) ist das schon frustrierend. Was meint ihr?
24.01.2022, 09:31
(24.01.2022, 09:28)Gast schrieb: Ich habe die GK gewechselt (innerhalb Tier 1) und mir wurde meine gesamte Berufserfahrung zunächst anerkannt. Ich habe zum 1.8. gewechselt. Bei der nächsten regulären Gehaltsrunde zum Jahreswechsel habe ich dann aber keine Erhöhung erhalten, weil ich unterjährig und nach dem 30.6. eingetreten sei. Faktisch wurde mir damit ein Jahr wiederaberkannt…
Wie ist das bei anderen gelaufen? Bei Berufsanfängern verstehe ich, dass der unterjährige Eintritt eine Rolle spielen kann. Wenn man das Jahr aber voll gearbeitet hat (nur eben in 2 Kanzleien) ist das schon frustrierend. Was meint ihr?
So ist das als Lohnarbeiter. Streite dich mit deinem Arbeitgeber oder mache ne eigene Kanzlei auf.
24.01.2022, 10:13
(24.01.2022, 09:28)Gast schrieb: Ich habe die GK gewechselt (innerhalb Tier 1) und mir wurde meine gesamte Berufserfahrung zunächst anerkannt. Ich habe zum 1.8. gewechselt. Bei der nächsten regulären Gehaltsrunde zum Jahreswechsel habe ich dann aber keine Erhöhung erhalten, weil ich unterjährig und nach dem 30.6. eingetreten sei. Faktisch wurde mir damit ein Jahr wiederaberkannt…
Wie ist das bei anderen gelaufen? Bei Berufsanfängern verstehe ich, dass der unterjährige Eintritt eine Rolle spielen kann. Wenn man das Jahr aber voll gearbeitet hat (nur eben in 2 Kanzleien) ist das schon frustrierend. Was meint ihr?
Kanzleien, gerade GKs, versuchen halt Kosten zu sparen und dafür werden gerne Mitarbeiter verarscht, die sowieso nur ein paar Jahre da sind. Aber dein Argument ist auch schwach, dass du doch ein ganzes Jahr voll gearbeitet hast. Hier geht es schließlich nicht um die Höhe von Arbeitslosengeld o.ä., sondern die Gehaltserhöhung durch einen Arbeitgeber. Und der vergütet dich in der Regel nach Zeit, die du bei ihm gearbeitet hast und nicht irgendwo anders.
Dennoch wäre ich denen am 1.8. aufs Dach gestiegen. Und wahrscheinlich hätte es dann auch die Gehaltserhöhung gegeben. Kenne davon einige Fälle (da ging es primär um den Aufstieg zum Senior Associate), in denen zunächst 1-3 Monate gefehlt haben sollen. Dann haben sich die jeweiligen Kollegen aufgeregt, mit Kündigung gedroht und schon wurden sie hochgestuft. Du hast es halt mit dir machen lassen und jetzt ist es zu spät.
24.01.2022, 14:34
(24.01.2022, 10:13)Gasto schrieb:Stimmt, Kanzleien sparen gerne bei den Associates und nehmen in Kauf, dass diese sich ungerecht behandelt fühlen. Aus dem Grund überbieten sich die Kanzleien derzeit beim Gehalt und sonstigen benefits...(24.01.2022, 09:28)Gast schrieb: Ich habe die GK gewechselt (innerhalb Tier 1) und mir wurde meine gesamte Berufserfahrung zunächst anerkannt. Ich habe zum 1.8. gewechselt. Bei der nächsten regulären Gehaltsrunde zum Jahreswechsel habe ich dann aber keine Erhöhung erhalten, weil ich unterjährig und nach dem 30.6. eingetreten sei. Faktisch wurde mir damit ein Jahr wiederaberkannt…
Wie ist das bei anderen gelaufen? Bei Berufsanfängern verstehe ich, dass der unterjährige Eintritt eine Rolle spielen kann. Wenn man das Jahr aber voll gearbeitet hat (nur eben in 2 Kanzleien) ist das schon frustrierend. Was meint ihr?
Kanzleien, gerade GKs, versuchen halt Kosten zu sparen und dafür werden gerne Mitarbeiter verarscht, die sowieso nur ein paar Jahre da sind. Aber dein Argument ist auch schwach, dass du doch ein ganzes Jahr voll gearbeitet hast. Hier geht es schließlich nicht um die Höhe von Arbeitslosengeld o.ä., sondern die Gehaltserhöhung durch einen Arbeitgeber. Und der vergütet dich in der Regel nach Zeit, die du bei ihm gearbeitet hast und nicht irgendwo anders.
Dennoch wäre ich denen am 1.8. aufs Dach gestiegen. Und wahrscheinlich hätte es dann auch die Gehaltserhöhung gegeben. Kenne davon einige Fälle (da ging es primär um den Aufstieg zum Senior Associate), in denen zunächst 1-3 Monate gefehlt haben sollen. Dann haben sich die jeweiligen Kollegen aufgeregt, mit Kündigung gedroht und schon wurden sie hochgestuft. Du hast es halt mit dir machen lassen und jetzt ist es zu spät.
Passt irgendwie nicht, oder?
An den Fragesteller: Vermutlich handelt es sich nur um einen Fehler. Die HR-Abteilungen denken nicht intensiv über jeden Einzelfall nach, sondern stufen nach einem vorgegebenen Standard-Schema ein. Ruf da einfach mal an und weise freundlich auf diese Unregelmäßigkeit hin. Eine Großkanzlei hat überhaupt kein Interesse daran, erfahrene Associates zu vergraulen. Zumal es ein veritables Risiko gibt, dass man sich zukünftige lateral hirings erschwert, wenn das bekannt wird.
24.01.2022, 15:34
(24.01.2022, 14:34)Gast schrieb:(24.01.2022, 10:13)Gasto schrieb:Stimmt, Kanzleien sparen gerne bei den Associates und nehmen in Kauf, dass diese sich ungerecht behandelt fühlen. Aus dem Grund überbieten sich die Kanzleien derzeit beim Gehalt und sonstigen benefits...(24.01.2022, 09:28)Gast schrieb: Ich habe die GK gewechselt (innerhalb Tier 1) und mir wurde meine gesamte Berufserfahrung zunächst anerkannt. Ich habe zum 1.8. gewechselt. Bei der nächsten regulären Gehaltsrunde zum Jahreswechsel habe ich dann aber keine Erhöhung erhalten, weil ich unterjährig und nach dem 30.6. eingetreten sei. Faktisch wurde mir damit ein Jahr wiederaberkannt…
Wie ist das bei anderen gelaufen? Bei Berufsanfängern verstehe ich, dass der unterjährige Eintritt eine Rolle spielen kann. Wenn man das Jahr aber voll gearbeitet hat (nur eben in 2 Kanzleien) ist das schon frustrierend. Was meint ihr?
Kanzleien, gerade GKs, versuchen halt Kosten zu sparen und dafür werden gerne Mitarbeiter verarscht, die sowieso nur ein paar Jahre da sind. Aber dein Argument ist auch schwach, dass du doch ein ganzes Jahr voll gearbeitet hast. Hier geht es schließlich nicht um die Höhe von Arbeitslosengeld o.ä., sondern die Gehaltserhöhung durch einen Arbeitgeber. Und der vergütet dich in der Regel nach Zeit, die du bei ihm gearbeitet hast und nicht irgendwo anders.
Dennoch wäre ich denen am 1.8. aufs Dach gestiegen. Und wahrscheinlich hätte es dann auch die Gehaltserhöhung gegeben. Kenne davon einige Fälle (da ging es primär um den Aufstieg zum Senior Associate), in denen zunächst 1-3 Monate gefehlt haben sollen. Dann haben sich die jeweiligen Kollegen aufgeregt, mit Kündigung gedroht und schon wurden sie hochgestuft. Du hast es halt mit dir machen lassen und jetzt ist es zu spät.
Passt irgendwie nicht, oder?
An den Fragesteller: Vermutlich handelt es sich nur um einen Fehler. Die HR-Abteilungen denken nicht intensiv über jeden Einzelfall nach, sondern stufen nach einem vorgegebenen Standard-Schema ein. Ruf da einfach mal an und weise freundlich auf diese Unregelmäßigkeit hin. Eine Großkanzlei hat überhaupt kein Interesse daran, erfahrene Associates zu vergraulen. Zumal es ein veritables Risiko gibt, dass man sich zukünftige lateral hirings erschwert, wenn das bekannt wird.
Ist doch vollkommender Standard, dass man laterals so verarscht. Wird gerne auch bei Bonusberechnungen gemacht. Was ich auch schon mitbekommen habe, Kollege hat Vertrag unterschrieben, Kanzlei hat danach die Gehälter für Einsteiger angehoben. Als er dann angefangen hat, bekam er die Erhöhung erstmal nicht. Erst nach einer kräftigen Beschwerde.
Das ist normal. Und ja, die GKs buhlen um die Einsteiger aber wenn du einmal da bist, wirst du deutlich schlechter behandelt. Und wieso? Weil die Kündigungsschwelle bei vielen hoch ist. Die Leute kündigen nicht sofort, nur weil es als lateral die erste Erhöhung nicht gibt. Und wenn eine GK sowas konsequent in den diversen Bereichen anwendet, spart sie sich schnell mal 1 Mio im Jahr an Personalkosten.
Und Stichwort erfahrene Associates vergraulen: Mein Highlight, was ich in letzter Zeit gehört habe, war, dass sie einem Senior-Kollegen pro bono Stunden nachträglich gestrichen haben, weil sie zum Jahresabschluss"festgestellt haben", dass ein Projekt doch nicht den pro bono Anforderungen genügt (Dafür konnte der Kollege nichts, er hat einfach nur darauf pro bono mitgearbeitet Anfang des Jahres). So konnten sie ihm nochmal 30-40 Stunden streichen und haben ihm damit eine Bonusstufe genommen
24.01.2022, 15:43
Sollte man sich um die Frage der Anrechung von Berufserfahrung nicht vor der Unterschrift kümmern und diesen Punkt explizit in den Arbeitsvertrag aufnehmen?
Wir sind doch alle Juristen.
Wir sind doch alle Juristen.
24.01.2022, 16:54
Weil man nicht zu aggressiv auftritt als Bewerber? Laterals haben halt die A-Karte und können nicht direkt weg wechseln, weil das kacke aussieht im Lebenslauf
24.01.2022, 17:26
(24.01.2022, 09:28)Gast schrieb: Ich habe die GK gewechselt (innerhalb Tier 1) und mir wurde meine gesamte Berufserfahrung zunächst anerkannt. Ich habe zum 1.8. gewechselt. Bei der nächsten regulären Gehaltsrunde zum Jahreswechsel habe ich dann aber keine Erhöhung erhalten, weil ich unterjährig und nach dem 30.6. eingetreten sei. Faktisch wurde mir damit ein Jahr wiederaberkannt…
Wie ist das bei anderen gelaufen? Bei Berufsanfängern verstehe ich, dass der unterjährige Eintritt eine Rolle spielen kann. Wenn man das Jahr aber voll gearbeitet hat (nur eben in 2 Kanzleien) ist das schon frustrierend. Was meint ihr?
Sei froh, dass sie Dir überhaupt die Jahre angerechnet haben. Normalerweise sagt jede Kanzlei "na ja, die andere war nicht gleichwertig, das können wir nicht voll anrechnen."
24.01.2022, 18:27
(24.01.2022, 16:54)guga schrieb: Weil man nicht zu aggressiv auftritt als Bewerber? Laterals haben halt die A-Karte und können nicht direkt weg wechseln, weil das kacke aussieht im Lebenslauf
Dann ist das eigentliche Problem, dass man selbst eine Memme ist und nicht, dass der AG Berufserfahrung nicht wie gewünscht anrechnet.
Gerade als Lateral ist man freier in der Verhandlung, weil man sich aus einer Arbeitsverhältnis heraus bewirbt und nicht alles annehmen muss.
24.01.2022, 18:31
(24.01.2022, 18:27)DonJuansohn schrieb:(24.01.2022, 16:54)guga schrieb: Weil man nicht zu aggressiv auftritt als Bewerber? Laterals haben halt die A-Karte und können nicht direkt weg wechseln, weil das kacke aussieht im Lebenslauf
Dann ist das eigentliche Problem, dass man selbst eine Memme ist und nicht, dass der AG Berufserfahrung nicht wie gewünscht anrechnet.
Gerade als Lateral ist man freier in der Verhandlung, weil man sich aus einer Arbeitsverhältnis heraus bewirbt und nicht alles annehmen muss.
Jup. Wenn man sich einen Lateral auf Tier 1 Level holt, erwartet man als Arbeitgeber doch auch eine angemessene Grundaggressivität. Der kann was und will was. Habe bei meinem Wechsel damals auch mit den potentiellen Kanzleien "hart" verhandelt