23.01.2022, 15:33
Hallo zusammen,
Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf.
Ich habe Widerspruch gegen die Entscheidung im 2. Staatsexamen eingelegt. Wie zu erwarten war,wurde dieser natürlich abgelehnt.
Jetzt bin ich gerade dabei die Klagebegründung zu formulieren.
In der Sachverhaltsschilderung gebe ich ja auch die Widerspruchsbegründung wieder, oder nicht?
Jetzt frage ich mich, ob ich Im Rahmen der rechtlichen Würdigung dann alles wiederholen muss, was ich im Sacherverhalt doch bereits geschrieben habe oder ob es ausreicht ,die zusätzlichen Argumente gegen den Ablehnungsbescheid vorzutragen?
In den Klausuren hat man die Rechtsausführungen ja vollständig dargestellt. Aber es wären doch hier überflüssige Wiederholungen, oder?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf.
Ich habe Widerspruch gegen die Entscheidung im 2. Staatsexamen eingelegt. Wie zu erwarten war,wurde dieser natürlich abgelehnt.
Jetzt bin ich gerade dabei die Klagebegründung zu formulieren.
In der Sachverhaltsschilderung gebe ich ja auch die Widerspruchsbegründung wieder, oder nicht?
Jetzt frage ich mich, ob ich Im Rahmen der rechtlichen Würdigung dann alles wiederholen muss, was ich im Sacherverhalt doch bereits geschrieben habe oder ob es ausreicht ,die zusätzlichen Argumente gegen den Ablehnungsbescheid vorzutragen?
In den Klausuren hat man die Rechtsausführungen ja vollständig dargestellt. Aber es wären doch hier überflüssige Wiederholungen, oder?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
23.01.2022, 15:39
Schon bei der Sachverhaltsschilderung würde ich nur die Tatsache der Widerrufseinlegung und, sofern für das Verständnis, die tragenden Argumente knapp erwähnen, im Übrigen auf das Widerspruchsschreiben Bezug nehmen. Das liegt dem VG nämlich vor, und sie werden es nicht doppelt, geschweige denn dreifach lesen wollen...