21.01.2022, 10:52
Hallo,
ich stehe - wie viele vor der Frage der Nachversicherung. Relativ bald möchte ich verbeamtet werden, es läuft allerdings momentan keine Bewerbung. Letzteres ist allerdings Voraussetzung für einen Aufschub der Entscheidung.
In der Deutschen Rentenversicherung habe ich bereits jetzt alle Wartezeiten u.ä. erfüllt. Aus meiner Sicht ist es für mich am klügsten die Nachversicherungsbeiträge in die DRV zu zahlen, um hier ggfs. eine höhere Rente zu erreichen, die ja nur angerechnet wird im Falle des Höchstsatzes der Pension (auf den ich wahrscheinlich nicht kommen werde).
Oder wird im Falle der Nachversicherung in der DRV das Referendariat bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Antworten im Voraus
ich stehe - wie viele vor der Frage der Nachversicherung. Relativ bald möchte ich verbeamtet werden, es läuft allerdings momentan keine Bewerbung. Letzteres ist allerdings Voraussetzung für einen Aufschub der Entscheidung.
In der Deutschen Rentenversicherung habe ich bereits jetzt alle Wartezeiten u.ä. erfüllt. Aus meiner Sicht ist es für mich am klügsten die Nachversicherungsbeiträge in die DRV zu zahlen, um hier ggfs. eine höhere Rente zu erreichen, die ja nur angerechnet wird im Falle des Höchstsatzes der Pension (auf den ich wahrscheinlich nicht kommen werde).
Oder wird im Falle der Nachversicherung in der DRV das Referendariat bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Antworten im Voraus
05.02.2022, 08:12
Ohne Anspruch auf Richtigkeit: im Rahmen eines Telefonats mit meinem Sachbearbeiter bei der DRV wurde mir mitgeteilt, dass eine Nachversicherung keine Auswirkungen auf die Berücksichtigung des Refs bei einer späteren Pension habe.
05.02.2022, 08:13
*beim LBV, nicht bei der DRV