17.01.2022, 12:49
Hallo Freunde,
das Buch von Kintz wird oft für das Örecht empfohlen. Aber reicht es aus als alleiniges Werk für beide ÖR-Klausuren (NRW)? Oder fehlt etwas? Wie sieht es insbesondere mit dem materiellen Recht aus, das im 2. Examen etwas weiter zu gehen scheint als an der Uni (Nebengebiete)? Sollte man dazu noch Kaiser oder Alpmann (oder einfach Kommentare und Rechtsprechung) heranziehen oder frühstückt Kintz dieses nebenbei mit ab?
Ich habe mir bei Kintz das Inhaltsverz. angesehen. Das lässt zunächst vermuten, dass er sich das auf das Prozessuale bzw. die Klausurtechnik beschränkt. Anders gesagt sieht sein Inhaltsverz. nicht anders aus als das von Kaiser. Kaiser macht aber kein materielles Recht (bzw. haben sie dafür ein gesondertes Skript).
Wer hat mit Kintz gearbeitet und weiß mehr?
das Buch von Kintz wird oft für das Örecht empfohlen. Aber reicht es aus als alleiniges Werk für beide ÖR-Klausuren (NRW)? Oder fehlt etwas? Wie sieht es insbesondere mit dem materiellen Recht aus, das im 2. Examen etwas weiter zu gehen scheint als an der Uni (Nebengebiete)? Sollte man dazu noch Kaiser oder Alpmann (oder einfach Kommentare und Rechtsprechung) heranziehen oder frühstückt Kintz dieses nebenbei mit ab?
Ich habe mir bei Kintz das Inhaltsverz. angesehen. Das lässt zunächst vermuten, dass er sich das auf das Prozessuale bzw. die Klausurtechnik beschränkt. Anders gesagt sieht sein Inhaltsverz. nicht anders aus als das von Kaiser. Kaiser macht aber kein materielles Recht (bzw. haben sie dafür ein gesondertes Skript).
Wer hat mit Kintz gearbeitet und weiß mehr?
17.01.2022, 13:00
Kintz behandelt (fast) nur prozessuales Recht. Für den Rest würde ich mir das Skript von Kaiser zum materiellen Recht schnappen.
17.01.2022, 14:38
Ein Skript zum materiellen Recht kann sicher nicht schaden. Meine Klausurerfahrung, sowohl im Examen als auch in den Probeklausuren, hat aber gezeigt, dass in den seltensten Fällen materielles Recht geprüft wird, das man vorher gelernt hat. Die Ausnahmen bilden natürlich die "Klassiker" wie Baurecht, POR usw. die sollte man sich natürlich drauf schaffen. In der Regel kommt aber ein relativ unbekanntes Gesetz oder sogar ein nicht real existierendes Gesetzt. Da muss man dann mit dem häufig erwähnten "Handwerkszeug" ran. Ist zwar wirklich ausgelutscht, aber im Örecht trifft die Aussage, dass man die Basics beherrschen sollte, noch am ehesten zu.