14.01.2022, 21:59
(14.01.2022, 19:46)GastHH schrieb: In HH gilt die Hilfsmittelverfügung weitestgehend wie im 1. Examen.
Insgesamt aber dürfte es ein sehr kleiner Faktor sein in der Wahl des Examensstandorts. Kommentierungen im Gesetz sind im zweiten Examen deutlich uninteressanter, da man ja Kommentare dabei hat. Darüber hinaus gibt es viele andere Faktoren (Wahlklausuren etc.), wenn man schon die Wahl des Lebensmittelpunkts der nächsten zwei Jahre von einer vermeintlich besseren Chance auf eine bessere Note abhängig machen will.
+1, außerdem sind die Regeln ja jeweils für alle gleich. Mir sind gar keine zugelassenen Anmerkungen oä deshalb am liebsten, hätte aber niemals den Ref Ort davon abhängig gemacht
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Hilfsmittelverfügung nach Bundesland - von Gast - 14.01.2022, 18:36
RE: Hilfsmittelverfügung nach Bundesland - von GastHH - 14.01.2022, 19:46
RE: Hilfsmittelverfügung nach Bundesland - von Gast - 14.01.2022, 21:59
RE: Hilfsmittelverfügung nach Bundesland - von Anon - 15.01.2022, 00:22
RE: Hilfsmittelverfügung nach Bundesland - von Gast - 14.01.2022, 20:21