10.01.2022, 23:12
In manchen Gemeindeordnungen findet sich die ausdrückliche Regelung "Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsmäßig einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen." Dies gilt aber ungeschrieben für alle Gemeindeordnungen. Maßgebliche Norm hierfür ist § 39 GemO Rheinland-Pfalz (Beschlussfähigkeit), in dessen Absatz 1 auch die "Einladung" benannt wird. Unter Eingabe dieser Norm kannst du bei juris nach Rechtsprechung suchen.
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Ratsbeschluss Rheinland-Pfalz - von Reffi - 10.01.2022, 21:48
RE: Ratsbeschluss Rheinland-Pfalz - von Gast - 10.01.2022, 23:12
RE: Ratsbeschluss Rheinland-Pfalz - von Reffi - 10.01.2022, 23:51
RE: Ratsbeschluss Rheinland-Pfalz - von Reffi - 10.01.2022, 23:53