05.10.2018, 10:54
Hallo,
Ich fange bald mit den Referendariat an (NRW) und wollte mal wissen, ob sich die Stationsnoten und Noten der Klausuren auf das 2. Examen auswirken?
Viele Grüße!
Ich fange bald mit den Referendariat an (NRW) und wollte mal wissen, ob sich die Stationsnoten und Noten der Klausuren auf das 2. Examen auswirken?
Viele Grüße!
05.10.2018, 13:05
Nein.
05.10.2018, 15:17
Unmittelbar nicht, mittelbar können sie in der mündlichen Prüfung eine - nicht zu unterschätzende - Rolle spielen. Das hängt aber im Wesentlichen von der Prüfungskommission ab.
05.10.2018, 20:48
Und die AG Noten? Im Vergleich zur Station?
05.10.2018, 22:10
Hi User,
die Note des zweiten Staatsexamens berechnet sich nur aus den unmittelbaren Noten von Klausuren und Mündlicher.
Allerdings kennt die Kommission der Mündlichen den Lebenslauf und die Vorleistungen bzw. Vornoten aus der AG und den Stationen. Viele Prüfer sind bei sehr guten Vorleistungen eher bereit, besonders "wohlwollend" zu prüfen oder entscheiden dann im Zweifel eher zu Gunsten des Kandidaten. Das ist aber individuell verschieden und hängt sowohl von den Prüfern ab, als auch von den Stationen bzw. dem Ruf des Ausbilders (z.B. sind 14 Pkt vom OLG idR höher angesehen als 14 Pkt vom Einzelanwalt).
die Note des zweiten Staatsexamens berechnet sich nur aus den unmittelbaren Noten von Klausuren und Mündlicher.
Allerdings kennt die Kommission der Mündlichen den Lebenslauf und die Vorleistungen bzw. Vornoten aus der AG und den Stationen. Viele Prüfer sind bei sehr guten Vorleistungen eher bereit, besonders "wohlwollend" zu prüfen oder entscheiden dann im Zweifel eher zu Gunsten des Kandidaten. Das ist aber individuell verschieden und hängt sowohl von den Prüfern ab, als auch von den Stationen bzw. dem Ruf des Ausbilders (z.B. sind 14 Pkt vom OLG idR höher angesehen als 14 Pkt vom Einzelanwalt).
12.10.2018, 14:41
Ich würde es mit den Scheinnoten im ersten Examen vergleichen. Die liegen der Kommission auch vor, aber nach meiner Erfahrung interessiert sich kaum ein Prüfer dafür. Sie sind einfach viel zu wenig vergleichbar, genau so wie Stationsnoten. Der eine Richter hat ne Notenskala, die bei 10 Punkten anfängt, der andere bewertet "examensnah" und bei ihm hört die Notenskala bei 12 auf und fängt bei 4 an. Meinetwegen könnte man das ganze System der Stationsnoten mangels objektiver Vergleichbarkeit auch einfach streichen.
12.10.2018, 19:02
(12.10.2018, 14:41)NDS schrieb: Ich würde es mit den Scheinnoten im ersten Examen vergleichen. Die liegen der Kommission auch vor, aber nach meiner Erfahrung interessiert sich kaum ein Prüfer dafür. Sie sind einfach viel zu wenig vergleichbar, genau so wie Stationsnoten. Der eine Richter hat ne Notenskala, die bei 10 Punkten anfängt, der andere bewertet "examensnah" und bei ihm hört die Notenskala bei 12 auf und fängt bei 4 an.Kommt auf das Bundesland an: in Hamburg sind die Stationsnoten im Vorgespräch zur Mündlichen durchaus Thema. Hatte 14 vom OLG und 14 plus Empfehlung vom Zivilrichter und natürlich die Zivilklausuren daneben gesetzt... Da haben mir die Stationsnoten extrem geholfen, dass ich in der Prüfung trotzdem ans Hochreck durfte