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Unfaire Bewertung in Wahlstation?
Gast
Unregistered
 
#1
16.12.2021, 21:56
Hallo zusammen, 

ich habe meine Wahlstation in der Fachgerichtsbarkeit hinter mir. Noch habe ich das Zeugnis nicht erhalten, aber laut meinem Ausbilder werde ich "nur" ein befriedigend erhalten. Die Note stört mich nicht mal so sehr, sondern der Umgang mit mir und der Bewertungsmaßstab. Nach den Besprechungen hatte ich regelmäßig das Gefühl der dümmste Mensch unter der Sonne zu sein und einfach nichts zu können. Mein Ausbilder ist extrem penibel und bei der Korrektur meiner Urteile so kleinlich wie man nur sein kann. Ein paar Auszüge:

- Formulierungen oder Floskeln, die auch die Rspr genauso verwendet werden durch/angestrichen und ich werde angemault

- Mir wird ein 5 Min Vortrag über meine uneinheitliche Zitierweise gehalten (mal Urt. und dann Urteil ausgeschrieben). Nach kurzer Recherche konnte ich direkt einige Urteile finden, in denen das genauso gemacht wird. Ist vllt nicht besonders schön, aber wenn das die höchste Instanz in der Gerichtsbarkeit so macht, wieso darf ich das nicht?

- Mir wird unterstellt ich hätte nicht alle zitierten Urteile nachgeschlagen. Stimmte zwar, aber das kann man doch nicht einfach so behaupten, weil man Bock dazu hat

- Vermeintlich sprachliche Fehler werden angestrichen, die zu 100 % korrekt sind

- Angeblich darf im Klägervortrag nicht mehr von der Kläger, sondern nur noch von "er" gesprochen werden. Auch das macht die Rspr nicht einheitlich so. Vor allem bei mehreren Personen ist es verwirrend immer nur "er" zu sagen. Wahrscheinlich wäre mir dann sofort daneben geschrieben worden wer??! Skeptical

- Der Ausbilder wird ausfallen "das haben sie dumm kopiert" oder "lassen sie den Scheiß vom Rep" usw.

- Die Bewertungsmaßstäbe werden plötzlich geändert (zB sollte ich die "salvatorische Klausel" am Ende des TB erst weglassen, dann wird mir das in einer späteren Arbeit angestrichen)

- Obwohl das Rechtsgebiet nicht Teil der Ausbildung ist und ich keine Vorkenntnisse hab (was der Ausbilder weiß), wird alles vorausgesetzt und als total selbstverständlich dargestellt

- teilweise werden Urteile 2x korrigiert und beim 2. Mal alles noch genauer untersucht und angestrichen (4. Januar statt zuvor die Monate als Zahlen also 04.01 und so Zeug...)

- Es wird angestrichen, dass der Kl xy angeblich nicht vorgetragen habe, er das aber in der mündl. Verhandlung genauso sagt und ich mir auch zu 100 % sicher bin, dass er es so geschrieben hat. Ich hab die Akten ja nicht mehr und kann es nicht überprüfen, aber ich hab das Gefühl, dass bewusst Dinge falsch behauptet werden, um mir Fehler reinzudrücken

Ich könnte die Liste noch beliebig lange fortführen und ärgere mich einfach sehr bzw. komme mir leicht veräppelt vor. Ich glaube auch kaum, dass die Person soviel Größe besäße eigene Fehler einzugestehen. Würdet ihr in einem solchen Fall irgendeine Art Gegendarstellung oder "Remonstration" gegen die Bewertung schreiben oder lohnt sich das nicht? Oder lieber vergessen und Fokus auf wichtigere Dinge? Hatte jetzt schon eine schlechte Nacht, weil ich mich richtig unfair behandelt fühle Angry Vllt mag ja mal jemand seine Erfahrungen mit solchen Situationen schildern...
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Gast
Unregistered
 
#2
16.12.2021, 22:22
Ich finde schon, dass man da mal was sagen kann. Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen!
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HerrKules
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Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#3
16.12.2021, 23:17
Lohnen wird es sich nicht.
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Gast
Unregistered
 
#4
17.12.2021, 09:38
Sehe es wie HerrKules- was soll es bringen, wenn du dich beschwerst? Mag sein, dass da ein sehr strenger Maßstab angelegt wurde, aber scheinbar hast du ja auch nicht alles umgesetzt,w as dir gesagt wurde? Ist ja auch egal, ich würde mal sagen: Pech gehabt, vielleicht wäre es dir bei einem anderen Ausbilder beim gleichen Gericht ganz anders ergangen. Das ist bitter und ärgerlich- aber es ändert jetzt nichts. Dein Ausbilder wird im Zweifel seine Note sehr gut begründen können, sodass du keine handhabe hast.

Wenn du ihm Feedback geben willst, kannst du das natürlich tun, aber du wirst ihn wohl nicht ändern und hinterlässt vermutlich nur verbrannte Erde.
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Lor
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2021
#5
17.12.2021, 10:01
Bitte nenn es nicht salvatorische Klausel.
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Gast
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#6
17.12.2021, 11:55
(17.12.2021, 10:01)Lor schrieb:  Bitte nenn es nicht salvatorische Klausel.


Hat mein toller Ausbilder so genannt und hab mich beim Schreiben daran erinnert Wink
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Lor
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2021
#7
17.12.2021, 16:24
(17.12.2021, 11:55)Gast schrieb:  
(17.12.2021, 10:01)Lor schrieb:  Bitte nenn es nicht salvatorische Klausel.


Hat mein toller Ausbilder so genannt und hab mich beim Schreiben daran erinnert Wink

Dann entschuldige, das hatte ich wohl falsch verstanden. Für einen solchen Ausdruck sollte man sich als Richter schämen.  Upside_down
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Gast
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#8
17.12.2021, 17:06
Ich habe ähnliche Erfahrungen in meiner ersten Station. Hat dazu geführt, dass ich meine letzten Arbeiten wirklich nur noch hingerichtet habe, weil das Ergebnis eh ähnlich sein würde. 

Ich habe nichts unternommen, weil ich das Gefühl hatte, es würde eh nichts bringen. Nach Ende meines Refs sehe ich es sehr entspannt. Ich habe 4 tolle Zeugnisse und ein beschissenes. Daraus mag dann jeder, der möchte, seine Schlüsse über den jeweiligen Ausbilder ziehen…
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omnimodo
Posting Freak
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Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#9
19.12.2021, 09:59
Warum keine Bitte, eine neue Bewertung zu fordern? Schlimmer wird's nicht werden.

Nagel ihn mit entsprechenden Nachweisen fest und schau was dabei rauskommt.

Den gesamten Vorgang würde ich dann ggf dem entsprechenden Referat deines OLGs noch weiterleiten. Solche Leute sollten mal gemeldet werden.
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Gast
Unregistered
 
#10
19.12.2021, 10:32
(19.12.2021, 09:59)omnimodo schrieb:  Warum keine Bitte, eine neue Bewertung zu fordern? Schlimmer wird's nicht werden.

Nagel ihn mit entsprechenden Nachweisen fest und schau was dabei rauskommt.

Den gesamten Vorgang würde ich dann ggf dem entsprechenden Referat deines OLGs noch weiterleiten. Solche Leute sollten mal gemeldet werden.

Sehe ich auch so. Sinnvoll könnte es tatsächlich sein, einige seiner Korrekturen „auseinander zu nehmen“ mit entsprechenden Nachweisen, die die Fehlerhaftigkeit seiner Korrektur (oder zumindest die Vertretbarkeit deiner Lösung) belegen.
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