04.12.2021, 19:54
Hallo zusammen,
Sitze vor einer Akte. Es geht hierbei um eine Mietminderung da der balkonboden nicht erneuert wurde. Dies wurde bei mietVschluss vereinbart. Es liegen momentan nur schwarze mattem drauf also man kann zwar auf den Balkon aber wirklich aufbauen(sitzecke etc) kann man nichts. Nunmehr hat der Mieter den Mangel angezeigt (es wurde ja bei Vertragsschluss vereinbart das der Boden neu gemacht wird). Trotz Fristsetzung ist seitens des vermieters nichts passiert. Daraufhin hat der Mieter die Miete unter Vorbehalt gezahlt und um 10 Prozent gemindert.
Der Mieter ist der Mandant und fragt sich ob er weiterhin mtl die Miete um 10 Prozent mindern kann oder er mit Rückzahlung rechnen muss.
Sind 10 Prozent für ein balkonboden angemessen? Die Wohnung beträgt 110 m2 und der Balkon ist etwa 10 m2.
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar!
Sitze vor einer Akte. Es geht hierbei um eine Mietminderung da der balkonboden nicht erneuert wurde. Dies wurde bei mietVschluss vereinbart. Es liegen momentan nur schwarze mattem drauf also man kann zwar auf den Balkon aber wirklich aufbauen(sitzecke etc) kann man nichts. Nunmehr hat der Mieter den Mangel angezeigt (es wurde ja bei Vertragsschluss vereinbart das der Boden neu gemacht wird). Trotz Fristsetzung ist seitens des vermieters nichts passiert. Daraufhin hat der Mieter die Miete unter Vorbehalt gezahlt und um 10 Prozent gemindert.
Der Mieter ist der Mandant und fragt sich ob er weiterhin mtl die Miete um 10 Prozent mindern kann oder er mit Rückzahlung rechnen muss.
Sind 10 Prozent für ein balkonboden angemessen? Die Wohnung beträgt 110 m2 und der Balkon ist etwa 10 m2.
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar!
04.12.2021, 23:43
Das ist schwer zu sagen. Wie macht es sich denn bemerkbar? Nur optisch oder als Nutzungseinschränkung? Wie groß ist der Balkon im Verhältnis zur Wohnung? Und schließlich: im Winter braucht man den Balkon eh nicht, man könnte daher überlegen, es als periodisch auftreten Mangel (nur in den Sommermonaten) zu behandeln.
Es gibt da sicher auch verschiedene örtliche Traditionen, aber die Tendenz geht zu eher nicht so gewaltigen Quoten. 10 % finde ich jetzt nicht von vornherein völlig überhöht, aber schon am oberen Rand. Für Rückforderung kann man es probieren, einbehalten wäre schon riskanter.
Es gibt da sicher auch verschiedene örtliche Traditionen, aber die Tendenz geht zu eher nicht so gewaltigen Quoten. 10 % finde ich jetzt nicht von vornherein völlig überhöht, aber schon am oberen Rand. Für Rückforderung kann man es probieren, einbehalten wäre schon riskanter.