01.12.2021, 22:53
Hallo zusammen,
Ich soll eine Klage fertigen nachdem der Anspruchsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat.
Leider finde ich kein Muster wie zb das rubrum und Anträge aussehen. Worauf muss ich achten ?
Sieht das rubrum genauso aus wie bei einer Klage oder heißt es AS u AG? Und muss ich zusätzlich zum Antrag noch einen Antrag Verweisung an das zuständige Gericht stellen bin etwas verwirrt.
Wäre sehr nett wenn mir da jmd ein Muster oä zeigen könnte.
Danke !
Ich soll eine Klage fertigen nachdem der Anspruchsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat.
Leider finde ich kein Muster wie zb das rubrum und Anträge aussehen. Worauf muss ich achten ?
Sieht das rubrum genauso aus wie bei einer Klage oder heißt es AS u AG? Und muss ich zusätzlich zum Antrag noch einen Antrag Verweisung an das zuständige Gericht stellen bin etwas verwirrt.
Wäre sehr nett wenn mir da jmd ein Muster oä zeigen könnte.
Danke !
02.12.2021, 00:07
Es unterscheidet sich von einer gängigen Klage im Wesentlichen nur dadurch, dass der Schriftsatz nicht "Klage", sondern "Anspruchsgegründung" überschrieben wird, vgl. § 697 ZPO.
Der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens wird üblicherweise bereits mit dem Mahnantrag gestellt. Das Mahngericht gibt die Sache dann von Amts wegen an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht ab, § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Einen Verweisungsantrag an das zuständige Gericht nach § 281 Abs. 1 ZPO musst du natürlich dann stellen, wenn du zu der Auffassung gelangst, dass dieses Gericht unzuständig ist.
Der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens wird üblicherweise bereits mit dem Mahnantrag gestellt. Das Mahngericht gibt die Sache dann von Amts wegen an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht ab, § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Einen Verweisungsantrag an das zuständige Gericht nach § 281 Abs. 1 ZPO musst du natürlich dann stellen, wenn du zu der Auffassung gelangst, dass dieses Gericht unzuständig ist.