26.11.2021, 16:13
(26.11.2021, 10:50)HerrKules schrieb:(26.11.2021, 09:20)Praktiker schrieb: Es geht ja darum, nur einmal anfallende Vorbereitungsarbeiten nicht doppelt zu vergüten. Der Aufwand für das Verfahren ist wegen der Vorarbeit geringer, deshalb reduziert sich die Gebühr.
In der Tat sollte deshalb der Verzug schon eingetreten sein (Fristablauf oder Mahnung des Mandanten), wenn der Anwalt tätig wird, sonst bleibt der Mandant auf den Kosten sitzen - wenn nicht (Autounfall!) ohnehin eine primäre Schadensersatzforderung verfolgt wird und die Rechtsanwaltskosten deshalb Teil des Schadens sind.
Im Übrigen gilt das nur, wenn zwei Aufträge und nicht von vornherein unbedingter Klageauftrag erteilt wurden.
Vgl. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...89926.html
Aber nur auf den die Verfahrensgebühr übersteigenden Kosten oder? Also nicht auf der kompletten Geschäftsgebühr?
So verstehe ich das, aber ich bin kein Rechtspfleger :)
Nachrichten in diesem Thema
Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 25.11.2021, 17:47
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Praktiker - 26.11.2021, 09:20
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von HerrKules - 26.11.2021, 10:50
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Praktiker - 26.11.2021, 16:13
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 26.11.2021, 12:42
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Praktiker - 26.11.2021, 16:15
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 26.11.2021, 18:20
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Gast - 26.11.2021, 16:31
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 26.11.2021, 18:23
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Gast - 26.11.2021, 21:17