25.11.2021, 17:47
Hallo zusammen,
angenommen der Mandant möchte einen Zahlungsanspruch in Höhe von 5000 Euro durchsetzen. Er hat die Gegenseite aber noch nicht in Verzug gesetzt. Schon wegen § 93 ZPO fordert der Anwalt die Gegenseite daher zur Zahlung auf. Die Gegenseite reagier aber nicht, sodass der Anwalt die Klage erhebt. Wie wird das nun mit der Anrechnung der Geschäftsgebühr gehandhabt, die durch das vorgerichtliche Schreiben des Rechtsanwaltes entstanden ist. Ein materieller Kostenerstattungsanspruch besteht nicht, da sich die Gegenseite nicht im Verzug befand. Ist es so, dass die Gegenseite nur die hälftige Verfahrensgebühr zahlen muss und der Mandant die volle Geschäftsgebühr? Wenn dem so ist, sollte man dem Mandanten dann raten, die Gegenseite zunächst selbst in Verzug zu setzen?
Vielen Dank
angenommen der Mandant möchte einen Zahlungsanspruch in Höhe von 5000 Euro durchsetzen. Er hat die Gegenseite aber noch nicht in Verzug gesetzt. Schon wegen § 93 ZPO fordert der Anwalt die Gegenseite daher zur Zahlung auf. Die Gegenseite reagier aber nicht, sodass der Anwalt die Klage erhebt. Wie wird das nun mit der Anrechnung der Geschäftsgebühr gehandhabt, die durch das vorgerichtliche Schreiben des Rechtsanwaltes entstanden ist. Ein materieller Kostenerstattungsanspruch besteht nicht, da sich die Gegenseite nicht im Verzug befand. Ist es so, dass die Gegenseite nur die hälftige Verfahrensgebühr zahlen muss und der Mandant die volle Geschäftsgebühr? Wenn dem so ist, sollte man dem Mandanten dann raten, die Gegenseite zunächst selbst in Verzug zu setzen?
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Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 25.11.2021, 17:47
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Praktiker - 26.11.2021, 09:20
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von HerrKules - 26.11.2021, 10:50
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Praktiker - 26.11.2021, 16:13
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 26.11.2021, 12:42
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Praktiker - 26.11.2021, 16:15
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 26.11.2021, 18:20
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Gast - 26.11.2021, 16:31
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Andreas - 26.11.2021, 18:23
RE: Frage zu vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Geschäftsgebühr) - von Gast - 26.11.2021, 21:17