23.11.2021, 11:41
Hallo liebe Kollegen,
nach dem Ref bin ich nun WiMi an einem Lehrstuhl, um zu promovieren. Jedoch würde ich gerne schon die Anwaltszulassung beantragen, um neben der Stelle an der Uni in einer Kanzlei "auszuhelfen" bzw. einige Mandate zu machen.
Mir stellt sich jetzt folgende Frage: Kann ich mich für die Stelle an der Hochschule, die ja über das LBV vergütet wird, von der Dt. Rentenversicherung befreien lassen? Denn es wäre vermutlich ja sinnvoller, wenn die Rentenanwartschaften, die ich im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses erwerbe, ins Versorgungswerk eingehen könnten. Auf Dauer bzw. für die Zukunft möchte ich ohnehin in der Anwaltschaft sein.
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich oder kennt sich aus?
Liebe Grüße
nach dem Ref bin ich nun WiMi an einem Lehrstuhl, um zu promovieren. Jedoch würde ich gerne schon die Anwaltszulassung beantragen, um neben der Stelle an der Uni in einer Kanzlei "auszuhelfen" bzw. einige Mandate zu machen.
Mir stellt sich jetzt folgende Frage: Kann ich mich für die Stelle an der Hochschule, die ja über das LBV vergütet wird, von der Dt. Rentenversicherung befreien lassen? Denn es wäre vermutlich ja sinnvoller, wenn die Rentenanwartschaften, die ich im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses erwerbe, ins Versorgungswerk eingehen könnten. Auf Dauer bzw. für die Zukunft möchte ich ohnehin in der Anwaltschaft sein.
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich oder kennt sich aus?
Liebe Grüße
23.11.2021, 11:56
Kannst Du nicht. Die Tätigkeit ist nicht (syndikus)anwaltlich und damit ist eine Befreiung nicht möglich. Wenn Du Dich parallel als RA zulässt, musst Du den Mindestbeitrag zahlen, darüber hinaus dafür, was Du als selbstständiger Anwalt verdienst und, wenn Du willst, freiwillige Beiträge. Die freiwilligen Beiträge kannst Du natürlich aus Deinem als WiMi verdienten Netto bezahlen, aber um die gRV kommst Du nicht herum.
23.11.2021, 11:59
Ergänzung zu meinem vorherigen Post: Ich meinte natürlich, dass diese Zahlungen an das Versorgungswerk geleistet werden müssen, wenn Du entsprechend als RA mit Deiner Wohnzimmer-Kanzlei zugelassen bist. Hatte ich nicht explizit geschrieben ;)
23.11.2021, 12:14
Geht nicht