19.11.2021, 17:21
Erstmal vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Dass das polizeirechtlich zu lösen ist, weiß ich und auch die einschlägigen Vorschriften sind mir bekannt.
Das Problem ist nur, dass mein Ausbilder ausdrücklich wissen wollte, wie es sich zivilrechtlich verhält, insbesondere, ob die Polizei sich den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter abtreten lassen kann.
?
Dass das polizeirechtlich zu lösen ist, weiß ich und auch die einschlägigen Vorschriften sind mir bekannt.
Das Problem ist nur, dass mein Ausbilder ausdrücklich wissen wollte, wie es sich zivilrechtlich verhält, insbesondere, ob die Polizei sich den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter abtreten lassen kann.
?