13.11.2021, 13:16
Hey ihr Lieben,
Meine Frage ist vielleicht etwas speziell, aber ich tu mich gerade etwas schwer mit meiner Anklage.
Eine Bande, die gemeinschaftlich BTM angebaut und ihren Handel betrieben hat wurde verurteilt.
Einer der Angeklagten wurde jedoch nur wg. des Besitzes verurteilt (bei ihm wurde während der Durchsuchung etwas gefunden, da wusste man jedoch noch nicht, dass er ebenso im Handel tätig ist)
Nach der Verurteilung traten neue Erkenntnisse auf, die Chatverläufe wurden weiter ermittelt etc. und es stellte sich heraus dass unser Mann ebenfalls Handel in nicht geringer Menge betrieb. Nun soll ich ihn anklagen.
Wie mach ich das denn in der Anklageschrift? Hatte überlegt die 7 selbständigen Handlungen, die er begangen hat aufzuzählen und ihn wegen des Verbrechens des bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von u. des unerlaubten Handeltreibens mit BTM in nicht geringer Menge anzuklagen.
Aber die dazugehörige Bande ist ja gar nicht mehr dabei. Geht das? Kann ein einzelner wg. einer bandenmäßiger Begehung allein angeklagt werden? Oder lasse ich die Bande einfach weg? Aber eigtl kommt das ja strafschärfend hinzu...
Muss ich noch etwas beachten?
Es ist meine 1. Anklageschrift und ich weiß echt nicht weiter..
Danke schonmal im Voraus!
Meine Frage ist vielleicht etwas speziell, aber ich tu mich gerade etwas schwer mit meiner Anklage.
Eine Bande, die gemeinschaftlich BTM angebaut und ihren Handel betrieben hat wurde verurteilt.
Einer der Angeklagten wurde jedoch nur wg. des Besitzes verurteilt (bei ihm wurde während der Durchsuchung etwas gefunden, da wusste man jedoch noch nicht, dass er ebenso im Handel tätig ist)
Nach der Verurteilung traten neue Erkenntnisse auf, die Chatverläufe wurden weiter ermittelt etc. und es stellte sich heraus dass unser Mann ebenfalls Handel in nicht geringer Menge betrieb. Nun soll ich ihn anklagen.
Wie mach ich das denn in der Anklageschrift? Hatte überlegt die 7 selbständigen Handlungen, die er begangen hat aufzuzählen und ihn wegen des Verbrechens des bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von u. des unerlaubten Handeltreibens mit BTM in nicht geringer Menge anzuklagen.
Aber die dazugehörige Bande ist ja gar nicht mehr dabei. Geht das? Kann ein einzelner wg. einer bandenmäßiger Begehung allein angeklagt werden? Oder lasse ich die Bande einfach weg? Aber eigtl kommt das ja strafschärfend hinzu...
Muss ich noch etwas beachten?
Es ist meine 1. Anklageschrift und ich weiß echt nicht weiter..
Danke schonmal im Voraus!
13.11.2021, 14:45
Es ist ohne Weiteres möglich, ein einzelnes Bandenmitglied wegen eines Bandendelikts anzuklagen. Du musst im konkreten Anklagesatz nur die Merkmale des Bandendelikts darstellen.
Eine Frage, die ich mir in deinem Fall stellen würde, wäre aber, ob wegen der Verurteilung wegen BtM-Besitzes die Strafklage zumindest teilweise verbraucht ist.
Eine Frage, die ich mir in deinem Fall stellen würde, wäre aber, ob wegen der Verurteilung wegen BtM-Besitzes die Strafklage zumindest teilweise verbraucht ist.