25.09.2018, 09:19
Hallo.
Beim hilfsweisen Wiedereinsetzungsantrag:
1. Muss der Wiedereinsetzungsantrag in den Anträgen immer erwähnt werden?
2. Muss der Hintergrund des Wiedereinsetzungsantrags im Tatbestand immer dargestellt werden? (und wo? nach den Anträgen im Streitigen, auch wenn unstreitig?)
oder nur dann, wenn dieser in der Begründetheit überhaupt Beachtung findet, weil die Frist verstrichen ist?
Beim hilfsweisen Wiedereinsetzungsantrag:
1. Muss der Wiedereinsetzungsantrag in den Anträgen immer erwähnt werden?
2. Muss der Hintergrund des Wiedereinsetzungsantrags im Tatbestand immer dargestellt werden? (und wo? nach den Anträgen im Streitigen, auch wenn unstreitig?)
oder nur dann, wenn dieser in der Begründetheit überhaupt Beachtung findet, weil die Frist verstrichen ist?