13.11.2021, 19:43
Hallo :)
Wie macht ihr den Sachverhalt bei einem Aktenvortrag im StrafR? Da ist’s ja leider nicht so einfach wie im ZivilR. Ich kann ja nicht sagen wer was behauptet, weil ich damit ja keinen feststehenden Sachverhalt habe, sondern nur die Zeugenaussagen, die noch einer Beweiswürdigung bedürfen?
( X hat gesagt, G habe ihn geschlagen..)
Ohne diese Aussagen habe ich aber kein Material für den Sachverhalt, weil die Akte meist nur aus diesen besteht.
Wie handhabt ihr das?
Wie macht ihr den Sachverhalt bei einem Aktenvortrag im StrafR? Da ist’s ja leider nicht so einfach wie im ZivilR. Ich kann ja nicht sagen wer was behauptet, weil ich damit ja keinen feststehenden Sachverhalt habe, sondern nur die Zeugenaussagen, die noch einer Beweiswürdigung bedürfen?
( X hat gesagt, G habe ihn geschlagen..)
Ohne diese Aussagen habe ich aber kein Material für den Sachverhalt, weil die Akte meist nur aus diesen besteht.
Wie handhabt ihr das?