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Z4 - NRW
NRW2
Unregistered
 
#1
19.09.2018, 10:44
Kann Berufung und einstweiliger Rechtsschutz auch in den Z1 bis Z3 Klausuren kommen oder kommt das wenn überhaupt ausschließlich in der Z4 Klausur?
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A2katb
Unregistered
 
#2
19.09.2018, 11:00
Kann auch in den übrigen Klausuren kommen, wobei es in Z3 wohl am unwahrscheinlichsten ist. Bei mir lief in Z1 Widerspruch gegen eV-Beschluss.
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NRW
Unregistered
 
#3
21.09.2018, 23:20
Ich denke, das ist aber eher die Ausnahme und sonst eher unwahrscheinlich. Eigentlich kommt so etwas nur in der Z4 und dann meist als Anwaltsklausur. In der AG bei uns waren das jedenfalls immer Z4-Klausuren.
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Gast
Unregistered
 
#4
22.09.2018, 10:30
Kann ich nicht bestätigen... Es gibt in NRW eine wunderschöne Z2-Klausur, wo man zwischen Berufung und Vorbehaltsurteil abgrenzen muss. Bei der Klausur wird dir schlecht.
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Gast
Unregistered
 
#5
22.09.2018, 10:31
Im Januar kam übrigens eV als Urteil in der Z1, kann man im Thread nachlesen.

Aber es ist ja eigentlich eh egal, weil man ja hoffentlich vor den Klausuren das alles schon mal "angelernt" hat. Sich das einen Tag vor der Z4 reinzuknallen funktioniert im Zweifel eh eher schlecht als recht.
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Nds123
Unregistered
 
#6
23.09.2018, 14:12
Wie oft laufen in NRW Berufungsklausuren?

Grüße aus Nds.
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Gast
Unregistered
 
#7
23.09.2018, 15:04
Selten, aber sie laufen.
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NRW2
Unregistered
 
#8
24.09.2018, 15:36
Ich will mir das auch nicht einen Tag vor der Z4 Klausur reinknallen. Aber hätte das sonst erst unmittelbar vor der Z4 Klausur wiederholt und nicht bereits zur Z1. Trotzdem danke!
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Nds123
Unregistered
 
#9
24.09.2018, 16:09
Wann laufen in NRW die ZVS Klausuren? ZR 3 oder eher als anwaltliche Klausur ZR 2 bzw. 4?
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NRW2
Unregistered
 
#10
24.09.2018, 16:17
Nur Z3
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