17.10.2021, 14:06
(16.10.2021, 21:16)Gast schrieb: Naja § 7 Nr.2 und Nr.4 BRAO lassen hinsichtlich der Zulassung auch keinerlei Spielraum was die Zulassung zur Anwaltschaft angeht
§ 7 S. 2 BRAO:
Satz 1 Nummer 3 und 4 gilt nur, wenn seit Rechtskraft der Entscheidung noch keine acht Jahre verstrichen sind.
Zudem verliert man gem. § 45 Abs. 1 StGB nur für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden.
Bedeutet also nach 5, wenn nur Nr. 2 einschlägig ist, bzw. spätestens 8 Jahren im Fall von zusätzlich Nr. 3 darf man also wieder.
17.10.2021, 14:35
Selbst wenn man entlassen wird mit den Noten findet man sofort was neues.
17.10.2021, 20:37
Du hast halt deine Beurteilungen, in NRW zB nach 6 Monaten und 1,5 Jahren. Da musst du dann Urteile einreichen, außerdem findet eine Quersicht deiner Akten statt und es kommt jemand in deinen Termin zum zuhören. Alles kein Hexenwerk. Wenn du als Richter völlig ungeeignet wärst, würde man das da wohl merken. Alles über „völlig ungeeignet“ ist in Ordnung, auch weil man dir zugesteht dass du dich noch weiter entwickelst. Während der Arbeit guckt dir keiner auf die Finger. Auf vieles kann man sich gewissenhaft vorbereiten, vieles kann man lernen und anders als im Examen hat man für die Urteile ja Zeit und kann sie vernünftig schreiben und gerade am Anfang auch nochmal Kollegen drüberschauen lassen.
18.10.2021, 07:52
(16.10.2021, 14:18)Gast schrieb: Fehlertoleranz ist meiner Erfahrung nach so lange hoch, wie der Eindruck herrscht, dass es ein Ausrutscher war, der sich nicht wiederholt. Dann fällt das unter Erfahrungen, die man machen muss.
So ist es. Zweck der Probezeit ist es, herauszufinden, ob man sich auch nach Lebenszeiternennung noch im Großen und Ganzen ordentlich verhalten wird. Damit diese Prognose nicht getroffen werden kann, braucht es deutlich mehr als ein paar Anfängerfehler, nämlich dauerhafte Überforderung oder eine schwierige, mit Uneinsichtigkeit gepaarte Persönlichkeit.
01.02.2022, 21:10
(18.10.2021, 07:52)Praktiker schrieb:(16.10.2021, 14:18)Gast schrieb: Fehlertoleranz ist meiner Erfahrung nach so lange hoch, wie der Eindruck herrscht, dass es ein Ausrutscher war, der sich nicht wiederholt. Dann fällt das unter Erfahrungen, die man machen muss.
So ist es. Zweck der Probezeit ist es, herauszufinden, ob man sich auch nach Lebenszeiternennung noch im Großen und Ganzen ordentlich verhalten wird. Damit diese Prognose nicht getroffen werden kann, braucht es deutlich mehr als ein paar Anfängerfehler, nämlich dauerhafte Überforderung oder eine schwierige, mit Uneinsichtigkeit gepaarte Persönlichkeit.
was fällt denn alles unter anfängerfehler?
manchmal unsauberer verfügungsstil, seltenes übersehen von details, aufgrund der aktenmasse, doch der sache nach richtige entscheidungen mit richtiger umsetzung und gelegentlich bessere, kürzere formulierungen in den bescheiden entwickeln?
das sind nach 4 wochen meine größten fehler, an denen ich arbeite. klar muss das bis zum kleinen zeichnungsrecht verbessert werden, doch muss ich mir da wohl keine großen sorgen wegen machen, wenn ich die aussagen hier lese.
01.02.2022, 23:18
Nach 4 Wochen musst du dir sicher keine Sorgen machen. Solche Fehler oder Ungenauigkeiten unterlaufen einem im Übrigen selbst nach Monaten oder Jahren noch. Jeder Richter, der seine Urteile von zu Beginn seiner Richterzeit liest, wird regelmäßig die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. So ist das halt. Mit der Routine spielt sich vieles ein.
Gravierende Fehler sind aus meinen Augen eher, dass man von der Persönlichkeit einfach nicht als Richter geeignet ist, dh zB in den Verhandlungen und mit den Akten regelmäßig/ immer (!) überfordert ist, dh sich ständig verzettelt, in der Verhandlung kurz vorm Weinen ist, die Verfügungen zeigen dass man eigentlich keine Ahnung hat wie man Akten vernünftig bearbeitet usw.
Außerdem vielleicht noch:
- sich ständig mit seiner Geschäftsstelle oder den Beteiligten anlegt
- sich ständig (!) rechtliche Patzer erlaubt, also zB falsche AGL annimmt, sehr unsaubere Tatbestände schreibt
- regelmäßig gegen das Prozessrecht verstößt
Es ist völlig normal, dass man als Anfänger - und das ist man als Proberichter - Fehler macht. Die Frage ist, ob man draus lernt.
Und am Ende hat eben auch jeder seine Stärken und Schwächen. Der eine Proberichter kann direkt gut in den Verhandlungen, schreibt dafür zu Beginn nicht so schöne Urteile. Der andere hat in Verhandlungen Probleme mit dem protokollieren und ist überfordert, schreibt dafür tolle Urteile. So ist das halt.
Um die Probezeit nicht zu schaffen, muss schon was Grundlegendes schief laufen. Ich kenne aus den letzten Jahren nur einen Fall an einem Gericht und das waren rein persönliche Differenzen, der Richter soll charakterlich schlicht ungeeignet gewesen sein. Wie sich das genau ausgedrückt hat, weiß ich nicht, aber da wird schon ein bisschen mehr schief gelaufen sein.
Gravierende Fehler sind aus meinen Augen eher, dass man von der Persönlichkeit einfach nicht als Richter geeignet ist, dh zB in den Verhandlungen und mit den Akten regelmäßig/ immer (!) überfordert ist, dh sich ständig verzettelt, in der Verhandlung kurz vorm Weinen ist, die Verfügungen zeigen dass man eigentlich keine Ahnung hat wie man Akten vernünftig bearbeitet usw.
Außerdem vielleicht noch:
- sich ständig mit seiner Geschäftsstelle oder den Beteiligten anlegt
- sich ständig (!) rechtliche Patzer erlaubt, also zB falsche AGL annimmt, sehr unsaubere Tatbestände schreibt
- regelmäßig gegen das Prozessrecht verstößt
Es ist völlig normal, dass man als Anfänger - und das ist man als Proberichter - Fehler macht. Die Frage ist, ob man draus lernt.
Und am Ende hat eben auch jeder seine Stärken und Schwächen. Der eine Proberichter kann direkt gut in den Verhandlungen, schreibt dafür zu Beginn nicht so schöne Urteile. Der andere hat in Verhandlungen Probleme mit dem protokollieren und ist überfordert, schreibt dafür tolle Urteile. So ist das halt.
Um die Probezeit nicht zu schaffen, muss schon was Grundlegendes schief laufen. Ich kenne aus den letzten Jahren nur einen Fall an einem Gericht und das waren rein persönliche Differenzen, der Richter soll charakterlich schlicht ungeeignet gewesen sein. Wie sich das genau ausgedrückt hat, weiß ich nicht, aber da wird schon ein bisschen mehr schief gelaufen sein.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.02.2022, 08:11
So ist es:
- extreme Streitsucht gegenüber Kollegen und Geschäftsstelle
- extreme Überheblichkeit und fehlende Reflexion
- Unfähigkeit sich entscheiden zu können.
- Ignorieren zwingender Formalien
Inhaltliche Fehler, auch viele und schwerere, reichen dagegen regelmäßig nicht. Und noch etwas: die größten Schnitzer erlauben sich nach meiner Erfahrung in der Berufungsinstanz nicht die Assessoren, sondern ältere Kollegen, denen alles egal ist oder die etwas schon immer so (falsch) gemacht haben. Die jüngeren geben sich dagegen oft erkennbar besondere Mühe.
- extreme Streitsucht gegenüber Kollegen und Geschäftsstelle
- extreme Überheblichkeit und fehlende Reflexion
- Unfähigkeit sich entscheiden zu können.
- Ignorieren zwingender Formalien
Inhaltliche Fehler, auch viele und schwerere, reichen dagegen regelmäßig nicht. Und noch etwas: die größten Schnitzer erlauben sich nach meiner Erfahrung in der Berufungsinstanz nicht die Assessoren, sondern ältere Kollegen, denen alles egal ist oder die etwas schon immer so (falsch) gemacht haben. Die jüngeren geben sich dagegen oft erkennbar besondere Mühe.
02.02.2022, 10:37
(02.02.2022, 08:11)Praktiker schrieb: So ist es:
- extreme Streitsucht gegenüber Kollegen und Geschäftsstelle
- extreme Überheblichkeit und fehlende Reflexion
- Unfähigkeit sich entscheiden zu können.
- Ignorieren zwingender Formalien
Inhaltliche Fehler, auch viele und schwerere, reichen dagegen regelmäßig nicht. Und noch etwas: die größten Schnitzer erlauben sich nach meiner Erfahrung in der Berufungsinstanz nicht die Assessoren, sondern ältere Kollegen, denen alles egal ist oder die etwas schon immer so (falsch) gemacht haben. Die jüngeren geben sich dagegen oft erkennbar besondere Mühe.
Ach ans OLG schaffen es solche Leute auch und bei uns am LG scheint es durchaus einige mit solcher "Haltung" zu geben...(zumindest was die Punkte 1, 2 & teils 4 betrifft)
02.02.2022, 19:12
(02.02.2022, 10:37)Gast schrieb:(02.02.2022, 08:11)Praktiker schrieb: So ist es:
- extreme Streitsucht gegenüber Kollegen und Geschäftsstelle
- extreme Überheblichkeit und fehlende Reflexion
- Unfähigkeit sich entscheiden zu können.
- Ignorieren zwingender Formalien
Inhaltliche Fehler, auch viele und schwerere, reichen dagegen regelmäßig nicht. Und noch etwas: die größten Schnitzer erlauben sich nach meiner Erfahrung in der Berufungsinstanz nicht die Assessoren, sondern ältere Kollegen, denen alles egal ist oder die etwas schon immer so (falsch) gemacht haben. Die jüngeren geben sich dagegen oft erkennbar besondere Mühe.
Ach ans OLG schaffen es solche Leute auch und bei uns am LG scheint es durchaus einige mit solcher "Haltung" zu geben...(zumindest was die Punkte 1, 2 & teils 4 betrifft)
Die sind erst nach der Probezeit so geworden... Im Ernst: hier ging es ja nicht darum, wie man garantiert rausfliegt, sondern was vielleicht die Gefahr begründen könnte.
02.02.2022, 20:03
(02.02.2022, 08:11)Praktiker schrieb: So ist es:
- extreme Streitsucht gegenüber Kollegen und Geschäftsstelle
- extreme Überheblichkeit und fehlende Reflexion
- Unfähigkeit sich entscheiden zu können.
- Ignorieren zwingender Formalien
Inhaltliche Fehler, auch viele und schwerere, reichen dagegen regelmäßig nicht. Und noch etwas: die größten Schnitzer erlauben sich nach meiner Erfahrung in der Berufungsinstanz nicht die Assessoren, sondern ältere Kollegen, denen alles egal ist oder die etwas schon immer so (falsch) gemacht haben. Die jüngeren geben sich dagegen oft erkennbar besondere Mühe.
na dann muss ich mir keine sorgen machen. mal sehen wie es dann ab dem anwachsen des dezernates wird. konnte mich zumindest fürs erste etwas frei schaufeln.