14.10.2021, 10:57
Also, ich glaube, hier wird vieles durcheinandergeworfen/es bestehen ein paar Missverständnisse:
Das Einstiegsgehalt in GKen ist (u.a.) deshalb so gut, weil der 1st-Year zumindest in erheblichem Umfang quasi ab Tag 1 mit entsprechenden Stundensätzen abgerechnet werden kann, weil es genug Arbeit dafür gibt. Selbst wenn der 1st-Year also im ersten Jahr nur 1.000 billables produziert, hat er damit schon einen Netto-Umsatz von (min.) EUR 300T produziert. Das geht die folgenden Jahre so weiter bzw. steigert sich (erheblich). Für die Kanzlei ist das also nie ein Verlustgeschäft, und die weitere Entwicklung ist ihr dann meist relativ egal. Um die Akquise muss er sich selbst kümmern oder eben so gute Arbeit leisten, dass Partner/Mandanten auf ihn aufmerksam werden.
In Strafrechtsboutiquen gibt es zwar (anders als beim normalen Strafverteidiger) auch zunehmend Backoffice-Arbeiten (Akten auswerten, Stellungnahmen/Revisionen schreiben usw.). Das Hauptziel bei der Anstellung eines Anwalts ist es hier aber, dass dieser möglichst bald auch eigenständig (Gerichts-)Termine wahrnehmen, Mandante bearbeiten kann usw., für die der Senior keine Zeit hat. Das geht aber nicht von Tag 1, denn dafür benötigt man Kenntnisse, die man im Examen nicht lernt, Erfahrung, Auftreten, Vertrauen der Mandanten usw. Das bedeutet, dass der 1st-Year erstmal "mitlaufen" muss. Folglich "kostet" die Boutiqe die Ausbildung am Anfang erheblich mehr netto als die GK, und es ist nicht gesagt, dass derjenige dann auch was "wird", was viel gravierender ist, als wenn einer von 10 Associates in der GK mal ein Griff ins Klo war. Das dürfte mit ein Grund sein für die geringeren Einstiegsgehälter. Hinzu kommt natürlich die große Auswahl der Strafrechtsboutiquen.
Das heißt aber nicht
- dass man weniger arbeitet als in GK (ggf. sogar mehr)
- man langfristig weniger verdient, denn
für die Spitzenverteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren werden Höchstsätze gezahlt, teilw. 400/500 €/h oder bei Gerichtsverhandlungen auch mittlere vierstellige Tagessätze pauschal. Selbst Spezial-Strafrechtsschutzversicherungen übernehmen in solchen Angelegenheiten Stundenhonorare. Das ist vielleicht nicht so viel wie der M&A-Partner in der Ami-GK verlangt, aber dafür hat man i.d.R. auch eine geringere Kostenquote. Ich halte es also nicht für unrealistisch, dass man bei guter Entwicklung in ein paar Jahren gut sechsstellig verdienen kann, und als Partner sowieso besonders auskömmlich und zumindest in Regionen von T3-Partnern o.ä. Jeweils natürlich vorausgesetzt, man hat die entsprechende Reputation am Markt erworben (aber ohne wird man auch kein Partner in einer GK).
Das Einstiegsgehalt in GKen ist (u.a.) deshalb so gut, weil der 1st-Year zumindest in erheblichem Umfang quasi ab Tag 1 mit entsprechenden Stundensätzen abgerechnet werden kann, weil es genug Arbeit dafür gibt. Selbst wenn der 1st-Year also im ersten Jahr nur 1.000 billables produziert, hat er damit schon einen Netto-Umsatz von (min.) EUR 300T produziert. Das geht die folgenden Jahre so weiter bzw. steigert sich (erheblich). Für die Kanzlei ist das also nie ein Verlustgeschäft, und die weitere Entwicklung ist ihr dann meist relativ egal. Um die Akquise muss er sich selbst kümmern oder eben so gute Arbeit leisten, dass Partner/Mandanten auf ihn aufmerksam werden.
In Strafrechtsboutiquen gibt es zwar (anders als beim normalen Strafverteidiger) auch zunehmend Backoffice-Arbeiten (Akten auswerten, Stellungnahmen/Revisionen schreiben usw.). Das Hauptziel bei der Anstellung eines Anwalts ist es hier aber, dass dieser möglichst bald auch eigenständig (Gerichts-)Termine wahrnehmen, Mandante bearbeiten kann usw., für die der Senior keine Zeit hat. Das geht aber nicht von Tag 1, denn dafür benötigt man Kenntnisse, die man im Examen nicht lernt, Erfahrung, Auftreten, Vertrauen der Mandanten usw. Das bedeutet, dass der 1st-Year erstmal "mitlaufen" muss. Folglich "kostet" die Boutiqe die Ausbildung am Anfang erheblich mehr netto als die GK, und es ist nicht gesagt, dass derjenige dann auch was "wird", was viel gravierender ist, als wenn einer von 10 Associates in der GK mal ein Griff ins Klo war. Das dürfte mit ein Grund sein für die geringeren Einstiegsgehälter. Hinzu kommt natürlich die große Auswahl der Strafrechtsboutiquen.
Das heißt aber nicht
- dass man weniger arbeitet als in GK (ggf. sogar mehr)
- man langfristig weniger verdient, denn
für die Spitzenverteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren werden Höchstsätze gezahlt, teilw. 400/500 €/h oder bei Gerichtsverhandlungen auch mittlere vierstellige Tagessätze pauschal. Selbst Spezial-Strafrechtsschutzversicherungen übernehmen in solchen Angelegenheiten Stundenhonorare. Das ist vielleicht nicht so viel wie der M&A-Partner in der Ami-GK verlangt, aber dafür hat man i.d.R. auch eine geringere Kostenquote. Ich halte es also nicht für unrealistisch, dass man bei guter Entwicklung in ein paar Jahren gut sechsstellig verdienen kann, und als Partner sowieso besonders auskömmlich und zumindest in Regionen von T3-Partnern o.ä. Jeweils natürlich vorausgesetzt, man hat die entsprechende Reputation am Markt erworben (aber ohne wird man auch kein Partner in einer GK).
Nachrichten in diesem Thema
Einkommensenwicklung Wirtschaftsstrafrecht (Boutiquen) - von Gast - 14.10.2021, 00:23
RE: Einkommensenwicklung Wirtschaftsstrafrecht (Boutiquen) - von Gast - 14.10.2021, 07:56
RE: Einkommensenwicklung Wirtschaftsstrafrecht (Boutiquen) - von Gast1410 - 14.10.2021, 08:51
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RE: Einkommensenwicklung Wirtschaftsstrafrecht (Boutiquen) - von Patenter Gast - 14.10.2021, 09:25
RE: Einkommensenwicklung Wirtschaftsstrafrecht (Boutiquen) - von Gast - 14.10.2021, 10:11
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RE: Einkommensenwicklung Wirtschaftsstrafrecht (Boutiquen) - von DonJuansohn - 15.10.2021, 10:07