10.10.2021, 16:32
JHello,
ich hab vor paar Jahren auf meine Zulassung verzichtet, weil ich ins Unternehmen gegangen bin. Jetzt steht jedoch wieder die Rückkehr in die Anwaltschaft an.
Muss ich den Quatsch mit der Vereidigung nochmal machen? D.h. Fahrt zur Kammer um mir von dem zuständigen Mitarbeiter die Rechte & Pflichten erklären zu lassen und den Eid leiste.
Kann die Kammer mir das Ding nicht per Post schicken?
Im Netz finde ich leider nichts.
ich hab vor paar Jahren auf meine Zulassung verzichtet, weil ich ins Unternehmen gegangen bin. Jetzt steht jedoch wieder die Rückkehr in die Anwaltschaft an.
Muss ich den Quatsch mit der Vereidigung nochmal machen? D.h. Fahrt zur Kammer um mir von dem zuständigen Mitarbeiter die Rechte & Pflichten erklären zu lassen und den Eid leiste.
Kann die Kammer mir das Ding nicht per Post schicken?
Im Netz finde ich leider nichts.
10.10.2021, 16:52
(10.10.2021, 16:32)Gast schrieb: JHello,
ich hab vor paar Jahren auf meine Zulassung verzichtet, weil ich ins Unternehmen gegangen bin. Jetzt steht jedoch wieder die Rückkehr in die Anwaltschaft an.
Muss ich den Quatsch mit der Vereidigung nochmal machen? D.h. Fahrt zur Kammer um mir von dem zuständigen Mitarbeiter die Rechte & Pflichten erklären zu lassen und den Eid leiste.
Kann die Kammer mir das Ding nicht per Post schicken?
Im Netz finde ich leider nichts.
Nicht mal die Telefonnummer der Kammer?
10.10.2021, 17:28
Ja, morgen dann.
14.10.2021, 14:15
Bei meiner Vereidigung war auch ein "Rückkehrer" - jedenfalls in Oldenburg muss man also wieder antanzen. Wie war's letztlich bei dir?
15.10.2021, 14:07
Ich würde es auch für widersinnig halten nochmal schwören zu müssen, allerdings kann sich in deiner Zeit im Unternehmen ja deine Einstellung z.B zur freiheitlich demokratischen Grundorndung ja geändert haben. Deshalb fragen sie wohl besser nochmal nach.