06.10.2021, 15:23
Hallo,
würdet ihr die Aussage "wenn du sie nochmal anfasst, dann breche ich dir den Kiefer" als bedrohung oder versuchte Nötigung werten?
würdet ihr die Aussage "wenn du sie nochmal anfasst, dann breche ich dir den Kiefer" als bedrohung oder versuchte Nötigung werten?
06.10.2021, 15:53
Dank der Reform des § 241 wird es im Zweifel wohl beides sein
06.10.2021, 20:55
(06.10.2021, 15:23)Ref schrieb: Hallo,
würdet ihr die Aussage "wenn du sie nochmal anfasst, dann breche ich dir den Kiefer" als bedrohung oder versuchte Nötigung werten?
So leicht der Fall auch scheint, tue ich es mit sehr schwer, hier eine Antwort zu geben. Was es für mich schwer macht, ist die Frage nach dem Nötigungserfolg. Wenn man es ganz genau nehmen würde, würde dieser Erfolg erst eintreten, wenn der Adressat dieser Erklärung oder die dritte Person verstorben ist. Bis dahin kann man nicht sagen, ob der Nötigungserfolg eingetreten ist, sprich der Adressat die dritte Person nochmal angefasst hat. Auf der anderen Seite har die Ansage das Potential, den Handlungsspielraum des Adressaten einzuschränken. Ich würde mich aber letztlich für die Drohung entscheiden, aber auch nur weil ich im Kommentar gelesen habe, dass die Drohung auch an eine Bedingung geknüpft werden kann. Beides geht glaub ich nicht. Oder hat sich durch die Novelle etwas am Konkurrenzverhältnis geändert?
06.10.2021, 21:02
(06.10.2021, 20:55)Andreas schrieb:(06.10.2021, 15:23)Ref schrieb: Hallo,
würdet ihr die Aussage "wenn du sie nochmal anfasst, dann breche ich dir den Kiefer" als bedrohung oder versuchte Nötigung werten?
So leicht der Fall auch scheint, tue ich es mit sehr schwer, hier eine Antwort zu geben. Was es für mich schwer macht, ist die Frage nach dem Nötigungserfolg. Wenn man es ganz genau nehmen würde, würde dieser Erfolg erst eintreten, wenn der Adressat dieser Erklärung oder die dritte Person verstorben ist. Bis dahin kann man nicht sagen, ob der Nötigungserfolg eingetreten ist, sprich der Adressat die dritte Person nochmal angefasst hat. Auf der anderen Seite har die Ansage das Potential, den Handlungsspielraum des Adressaten einzuschränken. Ich würde mich aber letztlich für die Drohung entscheiden, aber auch nur weil ich im Kommentar gelesen habe, dass die Drohung auch an eine Bedingung geknüpft werden kann; ich kann mir auch kaum Fälle vorstellen, wo das nicht der Fall ist - konkludent schwingt bei einer Drohung ja immer irgendeine Bedingung mit. Beides, also sowohl 240 und 241 geht glaub ich nicht. Oder hat sich durch die Novelle etwas am Konkurrenzverhältnis geändert?