25.09.2021, 16:40
Hallo liebe Hessen,
1. kann mir jemand sagen, wie oft Erbrecht vorkommt?
und
2. wie oft handelt es sich um eine reine Erbrechtklausur?
Vielen Dank
Beste Grüße
1. kann mir jemand sagen, wie oft Erbrecht vorkommt?
und
2. wie oft handelt es sich um eine reine Erbrechtklausur?
Vielen Dank
Beste Grüße
25.09.2021, 16:57
Immer öfter. würd da nicht auf Lücke setzen
25.09.2021, 16:59
(25.09.2021, 16:40)Hessischer Gast schrieb: Hallo liebe Hessen,Hi,
1. kann mir jemand sagen, wie oft Erbrecht vorkommt?
und
2. wie oft handelt es sich um eine reine Erbrechtklausur?
Vielen Dank
Beste Grüße
also auf Lücke sollte man es vllt nicht lernen, da es im Ringtausch mit NRW wahrscheinlich ist, dass es kommt. In NRW kommt ja in 9 von 12 Durchgängen mindestens eine Erbrechtsklausur.
Aber auch hier muss man wieder sagen und warnen: keiner von denjenigen, die jetzt hier antworten, einschließlich mir, sitzt im Prüfungsamt und erstellt die Klausuren und wird dir die Last Erbrecht zu lernen abnehmen können. Wie heißt es so schön "Grundzüge" werden vorausgesetzt.... Viel Erfolg!
25.09.2021, 21:11
Also ich schreibe im Oktober in Nrw und habe mir wegen diesem neuen Erbrechtshype des LJPA tatsächlich das Erbrechtsseminar von Kaiser gegeben.
Ich fasse mal zusammen, was du safe können solltest, bzw nicht auf Lücke lernen solltest. Weil wenn es kommt, trifft es schon hart.
1. Wirksamkeit des Testament. Widerruf und Anfechtung sind da Klassikerprobleme
2. Gemeinschaftliches Testament 2265. hier insbesondere die Bindungswirkung 2270,2271 herausarbeiten. Das dürfte den Schwerpunkt darstellen. Der 2270 II besagt an sich, dass die Überlebende nach einem gem. Testament sich an dieses binden muss. Weitere Verfügungen sind unwirksam. ( 2289 I 2 )Wenn sie sich lösen will, muss sie es ausschlagen oder anfechten. Wenn ihre Vfg. dann infolge Anfechtung oder Ausschlagung wegfällt, so fällt auch die Vfg des Verstorbenen weg.
Falls ich was missverstanden habe, bitte korrigieren.
3. Pflichtteilsrecht
Es gibt den 2303,2305, und 2325. Hier gilt insbesondere: Saubere OS und Normen finden und abklappern und die 2333 ff erkennen.
3. Erbvertrag 2274,1941 muss vor einem Notar geschlossen werden. Du musst hier unterscheiden ob vertragsgemäße Vfg oder einseitige Vfg (2290)gewollt war. Von der vertragsgemaßen kann man sich schwer lösen. Palandt ist aber der Retter. 2289 Rn.8 ff stehen alle Loslösungsrechte drin. Bei der einseitigen Vfg ist die Loslosung durch Widerruf mgl. Beachte in diesem Zusammenhang auch 2286 und 2287. Der 2287 schützt den Bedachten im Erbvertrag, falls der Erblasser da jemanden böswillig beschenkt.
Dann noch die Miterbengemeinschaft und den Erbschein anschauen. Ich glaube das wars.
Wie gesagt, falls was falsch ist, gerne korrigieren. Habe hier mein ganzen Input des Seminars mal kurz zusammengefasst.
Ich fasse mal zusammen, was du safe können solltest, bzw nicht auf Lücke lernen solltest. Weil wenn es kommt, trifft es schon hart.
1. Wirksamkeit des Testament. Widerruf und Anfechtung sind da Klassikerprobleme
2. Gemeinschaftliches Testament 2265. hier insbesondere die Bindungswirkung 2270,2271 herausarbeiten. Das dürfte den Schwerpunkt darstellen. Der 2270 II besagt an sich, dass die Überlebende nach einem gem. Testament sich an dieses binden muss. Weitere Verfügungen sind unwirksam. ( 2289 I 2 )Wenn sie sich lösen will, muss sie es ausschlagen oder anfechten. Wenn ihre Vfg. dann infolge Anfechtung oder Ausschlagung wegfällt, so fällt auch die Vfg des Verstorbenen weg.
Falls ich was missverstanden habe, bitte korrigieren.
3. Pflichtteilsrecht
Es gibt den 2303,2305, und 2325. Hier gilt insbesondere: Saubere OS und Normen finden und abklappern und die 2333 ff erkennen.
3. Erbvertrag 2274,1941 muss vor einem Notar geschlossen werden. Du musst hier unterscheiden ob vertragsgemäße Vfg oder einseitige Vfg (2290)gewollt war. Von der vertragsgemaßen kann man sich schwer lösen. Palandt ist aber der Retter. 2289 Rn.8 ff stehen alle Loslösungsrechte drin. Bei der einseitigen Vfg ist die Loslosung durch Widerruf mgl. Beachte in diesem Zusammenhang auch 2286 und 2287. Der 2287 schützt den Bedachten im Erbvertrag, falls der Erblasser da jemanden böswillig beschenkt.
Dann noch die Miterbengemeinschaft und den Erbschein anschauen. Ich glaube das wars.
Wie gesagt, falls was falsch ist, gerne korrigieren. Habe hier mein ganzen Input des Seminars mal kurz zusammengefasst.
26.09.2021, 17:35
manchmal kommt auch kein Standard erbrecht dran. Ich konnte die Erbrecht Klausuren in meinem Durchgang jedenfalls nicht mit dem einfachen Lehrbuchwissen lösen. Daher stelle ich mal die Behauptung auf, dass man sich einen groben Überblick über die einzelnen Hausnummern verschaffen sollte und es wichtigere Dinge zum lernen gibt. Meines Erachtens werden die Klausuren anhand von Entscheidungen gebildet und die Standard Probleme sind entschieden. Letztenendes werden es aber auch die meisten nicht drauf haben.