24.09.2021, 12:54
Ich kann dir in dem Fall wirklich eine BGH-Kanzlei ans Herz legen. Deine Aufgabe dort besteht zu 99 % aus Schriftsatzarbeit wenn du wissenschaftlicher Mitarbeiter bist.
Da du auch nicht vor dem BGH auftreten darfst sondern das nur dein Chef macht, hast du - außer gelegentlicher Interaktion mit deinen Kollegen -keinen Kontakt zu anderen Menschen.
Die Tätigkeit besteht dann im Wesentlichen aus Recherche und dem Entwerfen von Nichtzulassungsbeschwerden (die den Hauptteil der Arbeit ausmachen, weil es nur wenige zugelassene Revisionen gibt). Das kann dann entweder das Erwidern sein (das ist dankbar) oder aber das Formulieren einer eigenständigen Beschwerde (das ist eher undankbar, weil NZBs nur in wenigen Fällen reale Aussicht auf Erfolg haben und man oft auf verlorenem Posten argumentieren muss).
Insgesamt lässt sich sagen, dass es eine rechtlich ziemlich anspruchsvolle Tätigkeit ist.
Da du auch nicht vor dem BGH auftreten darfst sondern das nur dein Chef macht, hast du - außer gelegentlicher Interaktion mit deinen Kollegen -keinen Kontakt zu anderen Menschen.
Die Tätigkeit besteht dann im Wesentlichen aus Recherche und dem Entwerfen von Nichtzulassungsbeschwerden (die den Hauptteil der Arbeit ausmachen, weil es nur wenige zugelassene Revisionen gibt). Das kann dann entweder das Erwidern sein (das ist dankbar) oder aber das Formulieren einer eigenständigen Beschwerde (das ist eher undankbar, weil NZBs nur in wenigen Fällen reale Aussicht auf Erfolg haben und man oft auf verlorenem Posten argumentieren muss).
Insgesamt lässt sich sagen, dass es eine rechtlich ziemlich anspruchsvolle Tätigkeit ist.
24.09.2021, 14:03
Gibt zu der Tätigkeit als WiMi beim BGH-Anwalt auch einen ziemlich informativen Artikel aus der azur 2014 mit dem wunderbaren Titel "Die Freiheit der Kellerasseln". Findet man inzwischen auch online