29.07.2018, 13:45
Hallo liebe Mitleidenden :)
Ich habe eine Frage bzgl. der Fragestellung in einer zivilrechtlichen Anwaltsklausur.
"Schriftsätze an das Gericht sind nicht auszuformulieren"
Was ist darunter zu verstehen?! Kann leider nichts damit anfangen :(
Ich habe eine Frage bzgl. der Fragestellung in einer zivilrechtlichen Anwaltsklausur.
"Schriftsätze an das Gericht sind nicht auszuformulieren"
Was ist darunter zu verstehen?! Kann leider nichts damit anfangen :(
29.07.2018, 18:41
(29.07.2018, 13:45)tisa schrieb: Hallo liebe Mitleidenden :)
Ich habe eine Frage bzgl. der Fragestellung in einer zivilrechtlichen Anwaltsklausur.
"Schriftsätze an das Gericht sind nicht auszuformulieren"
Was ist darunter zu verstehen?! Kann leider nichts damit anfangen :(
Dass du halt keinen praktischen Teil abliefern muss. Ganz einfach: du schreibst nur das Gutachten, kein Schriftsatz.
29.07.2018, 18:41
(29.07.2018, 18:41)Gast schrieb:(29.07.2018, 13:45)tisa schrieb: Hallo liebe Mitleidenden :)
Ich habe eine Frage bzgl. der Fragestellung in einer zivilrechtlichen Anwaltsklausur.
"Schriftsätze an das Gericht sind nicht auszuformulieren"
Was ist darunter zu verstehen?! Kann leider nichts damit anfangen :(
Dass du halt keinen praktischen Teil abliefern muss. Ganz einfach: du schreibst nur das Gutachten, kein Schriftsatz.
*keinen Schriftsatz
09.08.2018, 21:14
Es könnte aber trotzdem ein praktischer Teil gefordert sein: z.B. ein Mandantenschreiben oder ein außergerichtliches Schreiben. Das hängt davon ab, zu was für einem Ergebnis du prozesstaktisch kommst.
13.09.2018, 17:02
Es kommt auf den BV an. Der sagt immer, ob neben dem Schrifsätzen auch sonstige Schreiben zu fertigen sind, wenn sie für erforderlich gehalten werden. Man weiß im Examen IMMER, was man tun muss.
Gruss
T.Kaiser
Gruss
T.Kaiser