19.01.2024, 19:31
(19.01.2024, 15:17)Hans123 schrieb:(19.01.2024, 15:15)Egal schrieb:(19.01.2024, 14:56)lucia schrieb: Danke für eure die aufmunternden Worte.
Soll ich mich direkt bewerben oder beim Ausbilder (Partner) mal telefonisch /per E-Mail nachfragen, ob eine Bewerbung überhaupt eine Chance auf Erfolg hat.
Hab eben mal nachgesehen und tatsächlich wird in meinem favorisierten Rechtsbereich aktuell ein RA gesucht.
Direkt beim Ausbilder nachfragen, aber weniger zurückhaltend. Also nicht: "ich wollte fragen, ob ich überhaupt eine Chance habe", sondern etwa so: "ich weiß, mein 2. StEx ist nicht das beste, aber Sie haben ja meine Leistung kennengelernt [...]".
Und natürlich darauf eingehen, dass du trotz der Note perfekt in den von dir favorisieren Bereich passt.
Ich würde die Note gar nicht schlecht machen, sondern einfach mitteilen, dass ich das 2. Examen mit einer Punktzahl von xx bestanden habe und fragen wollte, ob Bedarf besteht.
Vielleicht die Note erstmal garnicht erwähnen. Sich auf die positive Erfahrung beziehen. Die Note erfragen die im Zweifel dann - oder nicht.
19.01.2024, 21:59
(19.01.2024, 15:15)Egal schrieb: sondern etwa so: "ich weiß, mein 2. StEx ist nicht das beste, aber Sie haben ja meine Leistung kennengelernt [...]".
Bloß nicht. Ein bestandenes 2. Staatsexamen ist kein Grund, sich selbst klein zu machen. Du schreibst ja auch nicht ans Gericht: "Ich weiß, diese Klageschrift taugt nicht viel, beantrage aber trotzdem, der Klage stattzugeben."
Die Note mag erwähnt werden, aber bitte nicht drauf rumreiten.
20.01.2024, 10:42
Psychologisch ist es wichtig in solchen Situationen die Note selbstbewusst vorzutragen und nicht kleinzureden.
Es gibt zahlreiche Studien darüber, wie ein solcher Eindruck wirkt und die kommen immer zu dem Schluss, dass derjenige, der seine Leistungen äußerst positiv darstellt, auch als kompetent wahrgenommen wird.
Es gibt zahlreiche Studien darüber, wie ein solcher Eindruck wirkt und die kommen immer zu dem Schluss, dass derjenige, der seine Leistungen äußerst positiv darstellt, auch als kompetent wahrgenommen wird.
20.01.2024, 19:05
(19.01.2024, 21:59)Lucille schrieb:(19.01.2024, 15:15)Egal schrieb: sondern etwa so: "ich weiß, mein 2. StEx ist nicht das beste, aber Sie haben ja meine Leistung kennengelernt [...]".
Bloß nicht. Ein bestandenes 2. Staatsexamen ist kein Grund, sich selbst klein zu machen. Du schreibst ja auch nicht ans Gericht: "Ich weiß, diese Klageschrift taugt nicht viel, beantrage aber trotzdem, der Klage stattzugeben."
Die Note mag erwähnt werden, aber bitte nicht drauf rumreiten.
Hängt euch bitte nicht am Wortlaut auf. Man kann das nämlich auch selbstbewusst rüberbringen ;-)
Ich wollte vor allem sagen, dass Lucille nicht so devot auftreten soll, wie er/sie hier schreibt. Allerdings eben auch nicht wie Krösus und dem Doppelprädikat.