19.08.2021, 14:40
Moin,
wollte mal Fragen was mit der Kombi so geht.
A im ersten ist oberes, VB im zweiten bei 9.xx aber nicht bloß knapp über 9. Vernünftige Refzeugnisse bringe ich auch mit.
War an der Uni einfach nicht so gut, konnte es aber im Ref ausbügeln.
wollte mal Fragen was mit der Kombi so geht.
A im ersten ist oberes, VB im zweiten bei 9.xx aber nicht bloß knapp über 9. Vernünftige Refzeugnisse bringe ich auch mit.
War an der Uni einfach nicht so gut, konnte es aber im Ref ausbügeln.
19.08.2021, 15:49
Glückwunsch zu der Top-Note! :-)
Wichtiger als die Frage, "was so geht", ist doch wohl, was du willst. Ohne dies zu wissen, kann man dir jedenfalls nicht helfen.
Wichtiger als die Frage, "was so geht", ist doch wohl, was du willst. Ohne dies zu wissen, kann man dir jedenfalls nicht helfen.
19.08.2021, 16:27
Also definitiv besser so rum als andersrum. Gewisse Notengrenzen (z.B. in Bayern beim Staat) betreffen sogar nur das 2. Examen. Wenn irgendwo gewisse Kriterien für beide Examina gelten (z.B. 16 Punkte aus beiden), dann würde ich mal behaupten, dass man da eher ein Auge zudrückt, wenn das Zweite so gut war. Das ist schließlich aktueller und praxisnäher. Grundsätzlich denke ich, dass man mit einem VB im Zweiten sehr viele Möglichkeiten hat.
19.08.2021, 17:08
Die Tier 1 GKs dürften ausscheiden. Zumindest bei uns zählen beide gleichwertig. Im öffentlichen Dienst sieht es deutlich besser aus. Zumindest wenn dort keine Untergrenze für das erste Examen genannt ist. Für die Justiz wird es aber dennoch sehr eng. Viele betrachten das erste Examen (auch in Bayern) zumindest ergänzend um sich einen Gesamteindruck zu verschaffen.
19.08.2021, 17:16
Wie siehts mit der Combo bei T2/T3 GKs aus?
19.08.2021, 17:28
19.08.2021, 17:41
Es kommt auch darauf an, wie dein Lebenslauf bisher aussieht. Hast du im Studium/RA/Wahlstation einen besonderen Fokus gelegt? Wenn ja sollte dies dir mehr ermöglichen. Ansonsten werden viele MKs auch an dir interessiert sein
19.08.2021, 17:59
(19.08.2021, 14:40)Gast schrieb: Moin,
wollte mal Fragen was mit der Kombi so geht.
A im ersten ist oberes, VB im zweiten bei 9.xx aber nicht bloß knapp über 9. Vernünftige Refzeugnisse bringe ich auch mit.
War an der Uni einfach nicht so gut, konnte es aber im Ref ausbügeln.
Was hast du denn in den Klausuren im 2. für einen Schnitt gehabt?
19.08.2021, 18:13
Bin der TE:
Ref war normal ausgerichtet mit teils Einschlag zu meinem alten Ehrenamt, doch möchte ich in die Richtung nicht gehen. Ich habe mich um Vielfalt bemüht und darum vorallem was zu lernen.
In der Justiz habe ich tatsächlich vor einiger Zeit bereits sehr schnell eine Einladung erhalten. Ich hab aber nicht überzeugen können. Das erste Examen wurde mir als zu großes Manko ausgelegt nebst meines Umgangs damit (ich habe versucht anzugeben daraus gelernt zu haben, doch war gewünscht, dass ich "zu Kreuze krieche" und bereue, sprich die Fehler allein bei mir suche, auch wenn das nicht ganz so einfach war, da ich teils zu blauäugig studierte) weshalb ich in der Justiz trotz Interesse meine Chancen generell als nicht so gut sehe - ich habe die Kurve womöglich zu spät bekommen und es gilt nunmal die Bestenauslese. In dem BL bin ich jetzt durch die Absage erstmal gesperrt. Dort galt übrigens offiziell nur das 2. Examen als Mindestbewerbungsgrenze. Eine Einladung ist freilich keine Zusage und es wäre Glück gewesen dort direkt eine Zusage zu erhalten.
Ich sehe mich auch weniger als Richter und mehr als StA und habe Respekt vor den dortigen Anforderungen, möchte mich aber beweisen und bekam grade dort im Ref gute Zeugnisse mit (aber auch in der Zivilgerichtsstation nebst Ausbildung).
Andererseits interessiert mich auch die Anwaltschaft sehr, in der ich noch etwas bessere Bewertungen erzielen konnte und die mir auch Spaß gemacht hat.
Zwar habe ich keine Erfahrung darin, doch interessiert mich Medizinrecht, da ich bereits einige Male mit Arzthaftung in Berührung kam.
Ich würde es einerseits gerne nochmal in einem anderen BL bei der Justiz probieren, andererseits mich aber auch mal bei der Anwaltschaft umsehen. Grade MK interessieren mich und ich bin aufgeschlossen in den Rechtsgebieten.
Nach der Absage bin ich einfach unentschlossen geworden. Natürlich darf man sich von so einem Einzelereignis nicht definieren, doch stimmt es nachdenklich ob man nun gut genug ist oder doch nicht.
Ref war normal ausgerichtet mit teils Einschlag zu meinem alten Ehrenamt, doch möchte ich in die Richtung nicht gehen. Ich habe mich um Vielfalt bemüht und darum vorallem was zu lernen.
In der Justiz habe ich tatsächlich vor einiger Zeit bereits sehr schnell eine Einladung erhalten. Ich hab aber nicht überzeugen können. Das erste Examen wurde mir als zu großes Manko ausgelegt nebst meines Umgangs damit (ich habe versucht anzugeben daraus gelernt zu haben, doch war gewünscht, dass ich "zu Kreuze krieche" und bereue, sprich die Fehler allein bei mir suche, auch wenn das nicht ganz so einfach war, da ich teils zu blauäugig studierte) weshalb ich in der Justiz trotz Interesse meine Chancen generell als nicht so gut sehe - ich habe die Kurve womöglich zu spät bekommen und es gilt nunmal die Bestenauslese. In dem BL bin ich jetzt durch die Absage erstmal gesperrt. Dort galt übrigens offiziell nur das 2. Examen als Mindestbewerbungsgrenze. Eine Einladung ist freilich keine Zusage und es wäre Glück gewesen dort direkt eine Zusage zu erhalten.
Ich sehe mich auch weniger als Richter und mehr als StA und habe Respekt vor den dortigen Anforderungen, möchte mich aber beweisen und bekam grade dort im Ref gute Zeugnisse mit (aber auch in der Zivilgerichtsstation nebst Ausbildung).
Andererseits interessiert mich auch die Anwaltschaft sehr, in der ich noch etwas bessere Bewertungen erzielen konnte und die mir auch Spaß gemacht hat.
Zwar habe ich keine Erfahrung darin, doch interessiert mich Medizinrecht, da ich bereits einige Male mit Arzthaftung in Berührung kam.
Ich würde es einerseits gerne nochmal in einem anderen BL bei der Justiz probieren, andererseits mich aber auch mal bei der Anwaltschaft umsehen. Grade MK interessieren mich und ich bin aufgeschlossen in den Rechtsgebieten.
Nach der Absage bin ich einfach unentschlossen geworden. Natürlich darf man sich von so einem Einzelereignis nicht definieren, doch stimmt es nachdenklich ob man nun gut genug ist oder doch nicht.
19.08.2021, 18:31
Mit VB im Zweiten geht Justiz in den Ländern, in denen nach dem 2. eingeladen wird, zB NRW. Alle Übrigen Behörden A13 in NRW verlangen ein B im 2. Examen, geht also aus. Bamf, Polizei, Zoll erfordert regelm 13 in Summe, passt also auch. Kanzleien gucken sicherlich auf beide Examina, aber Zweites ist meist wichtiger.