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  5. Versorgungswerk - Wechsel in den ÖD
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Versorgungswerk - Wechsel in den ÖD
Anwältin-NRW
Unregistered
 
#1
18.08.2021, 14:54
Hallo,

ich bin seit kurzem zugelassen als Rechtsanwältin und nun steht die Erstaufnahme beim Versorgungswerk an. Ich werde jedoch in naher Zukunft in den ÖD wechseln und dort verbeamtet. Ich frage mich daher, ob ich nicht besser in der gesetzlichen RV bleiben soll. Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank!
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Gasto
Unregistered
 
#2
18.08.2021, 15:37
(18.08.2021, 14:54)Anwältin-NRW schrieb:  Hallo,

ich bin seit kurzem zugelassen als Rechtsanwältin und nun steht die Erstaufnahme beim Versorgungswerk an. Ich werde jedoch in naher Zukunft in den ÖD wechseln und dort verbeamtet. Ich frage mich daher, ob ich nicht besser in der gesetzlichen RV bleiben soll. Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank!

Die Aufnahme in das Versorgungswerk ist verpflichtend. Das steht nicht zu deiner Wahl.
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Gästin_92
Unregistered
 
#3
18.08.2021, 15:53
Ich hänge mich hier einmal ran. Kann es bei einem Wechsel von der Anwaltschaft in den ÖD Sinn ergeben, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis (ggf. Mindestbeitrag) weiterlaufen zu lassen, um damit eine zusätzliche Rente aufzubauen?
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GastRLP
Unregistered
 
#4
18.08.2021, 17:41
Mache ich und zahle noch so 500 bis 800 € monatlich ein...
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Gasto
Unregistered
 
#5
18.08.2021, 17:42
(18.08.2021, 15:53)Gästin_92 schrieb:  Ich hänge mich hier einmal ran. Kann es bei einem Wechsel von der Anwaltschaft in den ÖD Sinn ergeben, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis (ggf. Mindestbeitrag) weiterlaufen zu lassen, um damit eine zusätzliche Rente aufzubauen?

Ich kann dir gerade nicht sagen, ob das verboten ist... man kann ja die Mitgliedschaft behalten, auch nach Austritt aus der RAK. 

Die Frage ist jedoch, ob es sich lohnt. Du müsstest die Beiträge ins VW aus deinem netto einzahlen. Da kannst du dein Geld auch direkt selbst anlegen und bist damit flexibler.
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Gast
Unregistered
 
#6
18.08.2021, 17:46
(18.08.2021, 17:42)Gasto schrieb:  
(18.08.2021, 15:53)Gästin_92 schrieb:  Ich hänge mich hier einmal ran. Kann es bei einem Wechsel von der Anwaltschaft in den ÖD Sinn ergeben, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis (ggf. Mindestbeitrag) weiterlaufen zu lassen, um damit eine zusätzliche Rente aufzubauen?

Ich kann dir gerade nicht sagen, ob das verboten ist... man kann ja die Mitgliedschaft behalten, auch nach Austritt aus der RAK. 

Die Frage ist jedoch, ob es sich lohnt. Du müsstest die Beiträge ins VW aus deinem netto einzahlen. Da kannst du dein Geld auch direkt selbst anlegen und bist damit flexibler.

Ja Du zahlst aus Deinem Brutto, kannst diese Beiträge zum Großteil aber steuerlich absetzten. Die Renditen der VW sind ja recht ordentlich (meist so um die 4 %).
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Gast
Unregistered
 
#7
18.08.2021, 17:48
Was passiert egentlich sonst mit den Beiträgen wenn man nicht die Mindestjahre voll hatß
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Gast
Unregistered
 
#8
18.08.2021, 17:50
(18.08.2021, 17:42)Gasto schrieb:  
(18.08.2021, 15:53)Gästin_92 schrieb:  Ich hänge mich hier einmal ran. Kann es bei einem Wechsel von der Anwaltschaft in den ÖD Sinn ergeben, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis (ggf. Mindestbeitrag) weiterlaufen zu lassen, um damit eine zusätzliche Rente aufzubauen?

Ich kann dir gerade nicht sagen, ob das verboten ist... man kann ja die Mitgliedschaft behalten, auch nach Austritt aus der RAK. 

Die Frage ist jedoch, ob es sich lohnt. Du müsstest die Beiträge ins VW aus deinem netto einzahlen. Da kannst du dein Geld auch direkt selbst anlegen und bist damit flexibler.

Aber es wird im VW verrentet und später eben bis ans Lebensende ausgezahlt. Das ist durchaus ein Vorteil gegenüber eigener Anlage, die im benötigten Zeitpunkt ggf. nicht gut performt. Da reicht das Geld dann ggf. nicht so lange wie gedacht oder man wird überraschenderweise doch deutlich älter als erwartet.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, mit welcher Inbrunst hier sicher 90% der Schreiber davon ausgehen, dass ihre Anlagestrategien der von Profis ja immer haushoch überlegen seien und dass die eigene Anlage am Kapitalmarkt sich schon irgendwann rentiert. Man müsse nur lange genug warten. Und wenn es dann mal nicht so gut läuft, wie bei wirecard z.B. , ist das Geschrei groß. Und bei manchem kommt auch mal eine überraschende (finanzielle) Notsituation und man muss an die eigene Anlage ran. Da ist es schon sinnvoll, wenn man gewisse Vorsorge hat, die nicht so einfach verjubelt werden kann und die jeden Monat ausgezahlt wird, egal ob man 80 oder 108 Jahre alt wird.
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Gast
Unregistered
 
#9
18.08.2021, 18:05
So viel Unwissen. Den AN Anteil kriegst du wieder ausgezahlt. Gilt übrigens auch für Die GKV, wenn du den Antrag stellst.
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DMOWMYH
Member
***
Beiträge: 230
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2021
#10
18.08.2021, 19:00
(18.08.2021, 18:05)Gast schrieb:  So viel Unwissen. Den AN Anteil kriegst du wieder ausgezahlt. Gilt übrigens auch für Die GKV, wenn du den Antrag stellst.


Also für nrw stimmt das nur bedingt. Nämlich nur dann, wenn man innerhalb der ersten 3 Monate wieder aussteigt....
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