16.08.2021, 11:04
Ich möchte meine Anwaltsstation in NRW wechseln, obwohl ich ursprünglich für die volle Zeit einer Kanzlei zugewiesen wurde.
Ist ein Wechsel leicht möglich? Ich kann meinen Vertrag mit der Kanzlei kündigen und habe auch schon einen neuen Ausbilder.
Nach meinem Verständnis reicht es aus, wenn ich nun einfach den Vordruck ausfülle und bei meiner Stammdienststelle abgeben.
Geht das wirklich so leicht?
Ist ein Wechsel leicht möglich? Ich kann meinen Vertrag mit der Kanzlei kündigen und habe auch schon einen neuen Ausbilder.
Nach meinem Verständnis reicht es aus, wenn ich nun einfach den Vordruck ausfülle und bei meiner Stammdienststelle abgeben.
Geht das wirklich so leicht?
16.08.2021, 11:28
Du brauchst auch den Passierschein A38.
Nein, kann mir nicht vorstellen, dass das einfach wird.
Bei mir hieß es, wen man zugewiesen wurde, wurde man zugewiesen. Fertig!
Nein, kann mir nicht vorstellen, dass das einfach wird.
Bei mir hieß es, wen man zugewiesen wurde, wurde man zugewiesen. Fertig!
16.08.2021, 12:53
Das wprde ja einer (nachträglichen) Aufteilung der Station entsprechen. Dafür gibt es in NRW Mindestzeiten, die die einzelne Teilstation dann dauern muss.
Ob nachträgliche Aufteilung überhaupt möglich ist? Würde ich schon vermuten.
Ob nachträgliche Aufteilung überhaupt möglich ist? Würde ich schon vermuten.
16.08.2021, 16:32
Es wird auf die Gründe ankommen. In HH ging es problemlos, aber es war eine Corona-Sondersituation, wo die Ausbildung am zugewiesenen Ort nicht mehr möglich war-