06.08.2021, 10:56
Welches Rep ist am besten, um sich auf Steuerrecht vorzubereiten?
06.08.2021, 15:03
Die ersten acht Klausuren so gut schreiben, dass man zur neunten zu Hause bleiben kann und dennoch insgesamt zweistellig abschneidet. Steuerrecht ist furchtbar.
08.08.2021, 22:48
Ich habe sowohl SteuRep als auch Hemmer absolviert und fand persönlich in diesem Bereich das SteuRep besser und würde dazu raten, gerade das Onlineformat mit vielen kleinen themenspezifischen Einheiten fand ich sehr gelungen. Wobei ich ehrlich gesagt in dem Bereich die Crashkurse ohnehin nicht als allzu bedeutsam ansehen würde.
Wichtig ist es, entsprechende Klausurpraxis zu sammeln, da sich die Probleme im Steuerrecht immer wiederholen. Ich habe mir im Laufe des Referendariats die ganzen Klausuren vom SteuRep über den AS-Klausurenkurs (Bayerische 11, jetzt Bayerische 9) angesammelt und nach den Hemmercrashkursen jeweils den Klausurenkurs mit den drei Klausuren mitgemacht und dadurch einen Fundus an 13 Klausuren aufgebaut. Diese habe ich in den Wochen vor dem Examen und auch am Wochenende vor der Steuerrechtsklausur nochmals wiederholt und fühlte mich gut vorbereitet.
Den Umstand, dass mein Examenstermin (2021/I) ausnahmsweise neben den Klassikern wie Wegepauschale und VuV auch einige Besonderheiten wie viele Tatbestände des § 24 EStG und § 69 AO abdeckte, auf die ich mich durch die Repetitorien nicht spezifisch vorbereitet gefühlt habe, empfand ich als nicht dramatisch, da sich die Probleme mit dem vermittelten Grundwissen meines Erachtens trotzdem gut lösen ließen.
Wichtig ist es, entsprechende Klausurpraxis zu sammeln, da sich die Probleme im Steuerrecht immer wiederholen. Ich habe mir im Laufe des Referendariats die ganzen Klausuren vom SteuRep über den AS-Klausurenkurs (Bayerische 11, jetzt Bayerische 9) angesammelt und nach den Hemmercrashkursen jeweils den Klausurenkurs mit den drei Klausuren mitgemacht und dadurch einen Fundus an 13 Klausuren aufgebaut. Diese habe ich in den Wochen vor dem Examen und auch am Wochenende vor der Steuerrechtsklausur nochmals wiederholt und fühlte mich gut vorbereitet.
Den Umstand, dass mein Examenstermin (2021/I) ausnahmsweise neben den Klassikern wie Wegepauschale und VuV auch einige Besonderheiten wie viele Tatbestände des § 24 EStG und § 69 AO abdeckte, auf die ich mich durch die Repetitorien nicht spezifisch vorbereitet gefühlt habe, empfand ich als nicht dramatisch, da sich die Probleme mit dem vermittelten Grundwissen meines Erachtens trotzdem gut lösen ließen.