06.06.2018, 12:31
Hat jemand das Berufsfeld Strafrechtspflege, also staatliche Sicht, gewählt? Ich finde dazu gar keine Beispiele für Aktenvorträge. In der JAO steht ja etwas von JGG und Strafvollzug. Ich ging jetzt eher davon aus, dass sich das eher im Bereich staatsanwaltliche Anklage bewegt?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
12.06.2018, 09:51
Die meisten Aufgabenstellungen in dem Bereich sind ganz normale Entscheidungen der StA - entweder Prüfung des hTV und dann Entscheidung über Anklageerhebung/Strafbefehl/Einstellung oder Prüfung, ob die Voraussetzungen eines HB vorliegen.
In diesem Rahmen können mal Einzelheiten des JGG vorkommen (Zuständigkeiten;besondere Voraussetzungen des HB)
Ansonsten gibt es noch seltene Aufgabenkonstellationen, wie die Entscheidung im Zwischenverfahren oder Entscheidungen im Ermittlungsverfahren bzw Beschwerden diesbezüglich aus Sicht des Gerichts oder die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Revision aus Sicht der StA. Nach Angaben unserer Ausbilderin im Aktenvortragslehrgang hatte das GJPA überhaupt gar keine Beispiele mehr hierfür parat und nur die ganz erfahrenen Ausbilder kannten noch solche Aufgabenstellungen. Also nicht sonderlich wahrscheinlich.
Strafvollzugsrecht hat zumindest in dem Kreis wohl noch nie jemand wirklich im Aktenvortrag gesehen.
In diesem Rahmen können mal Einzelheiten des JGG vorkommen (Zuständigkeiten;besondere Voraussetzungen des HB)
Ansonsten gibt es noch seltene Aufgabenkonstellationen, wie die Entscheidung im Zwischenverfahren oder Entscheidungen im Ermittlungsverfahren bzw Beschwerden diesbezüglich aus Sicht des Gerichts oder die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Revision aus Sicht der StA. Nach Angaben unserer Ausbilderin im Aktenvortragslehrgang hatte das GJPA überhaupt gar keine Beispiele mehr hierfür parat und nur die ganz erfahrenen Ausbilder kannten noch solche Aufgabenstellungen. Also nicht sonderlich wahrscheinlich.
Strafvollzugsrecht hat zumindest in dem Kreis wohl noch nie jemand wirklich im Aktenvortrag gesehen.