28.04.2022, 22:41
Hallo zusammen,
ich mache mein Referendariat beim OLG München und befinde mich aktuell in der Anwaltsstation.
Leider bin ich sehr unglücklich in meiner Kanzlei. Ich sitze den ganzen Tag alleine in meinem Büro und werde mich Arbeit bombardiert. Mir geht es psychisch und körperlich nicht gut im Moment.
Gibt es die Möglichkeit, nach dem Beginn der Anwaltsstation noch die Kanzlei zu wechseln? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße!
ich mache mein Referendariat beim OLG München und befinde mich aktuell in der Anwaltsstation.
Leider bin ich sehr unglücklich in meiner Kanzlei. Ich sitze den ganzen Tag alleine in meinem Büro und werde mich Arbeit bombardiert. Mir geht es psychisch und körperlich nicht gut im Moment.
Gibt es die Möglichkeit, nach dem Beginn der Anwaltsstation noch die Kanzlei zu wechseln? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße!
29.04.2022, 00:09
(28.04.2022, 22:41)L_aw schrieb: Hallo zusammen,
ich mache mein Referendariat beim OLG München und befinde mich aktuell in der Anwaltsstation.
Leider bin ich sehr unglücklich in meiner Kanzlei. Ich sitze den ganzen Tag alleine in meinem Büro und werde mich Arbeit bombardiert. Mir geht es psychisch und körperlich nicht gut im Moment.
Gibt es die Möglichkeit, nach dem Beginn der Anwaltsstation noch die Kanzlei zu wechseln? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße!
Der einfachste Weg wäre wohl, die Anwaltsstation zu splitten. Nach § 48 BayJAPO scheint das zu gehen, wobei ich jetzt nichts zur Mindestdauer gefunden habe, die man bei einer Ausbildungsstelle verbringen muss (i.d.R. sind das aber 3 Monate, ich würde einfach mal beim OLG nachfragen; bei der Gelegenheit kannst du natürlich auch gleich noch erfragen, welche Möglichkeiten eines vorzeitigen Wechsels bei Unzufriedenheit mit der Ausbildungsstelle es gibt).
29.04.2022, 07:23
Bei uns (OLG Düsseldorf) ging es nicht einfach so, obwohl die Ststion grds. gesplittet werden kann mit 3 Monaten Mindestdauer. Dies geht aber grds. nur vor der Zuweisung. Ich musste damals in den sauren Apfel beißen und durchhalten, wurde mir von der Ref-Abteilung als "Chance" zur Weiterentwicklung verkauft.
Ich würde aber auch erstmal das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Der sollte an sich ein Interesse daran haben, dass nicht vor der Kanzlei gewarnt wird.
Ich würde aber auch erstmal das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Der sollte an sich ein Interesse daran haben, dass nicht vor der Kanzlei gewarnt wird.
29.04.2022, 12:31
Sei dir auch klar, dass dir niemand etwas kann in der Kanzlei. Die einzige Sanktionsmöglichkeit ist ein schlechtes Zeugnis. Du bist ansonsten unantastbar.
30.04.2022, 12:53
Ich konnte meine Kanzlei (in Meckpomm) wechseln. Bei mir war allerdings mein Anwalt (Einzelanwalt ohne Mitarbeiter) nicht mehr erreichbar, wie vom Erdboden verschluckt. Ich sollte dann einfach einen neuen Zuweisungsantrag stellen, der dann kurzfristig genehmigt wurde.
Ich würde an deiner Stelle einfach beim OLG fragen. Wenn das nur in Ausnahmefällen möglich ist, argumentier damit, dass deine Ausbildung gefährdet ist, da aufgrund der zu hohen Belastung nicht mehr ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung der AG, Klausurenschreiben und das Eigenstudium bleibt.
Vermutlich wird die Rückfrage kommen, ob du das Thema schon bei deiner Kanzlei angesprochen hast. Das solltest du (wenn noch nicht geschehen) vorher auf jeden Fall machen und es dürfte sich keine Besserung ergeben haben.
Parallel, falls noch nicht passiert, würd ich mir schon mal eine neue Kanzlei suchen. Die haben ja auch gerne mehr Vorlauf als nur ein paar Tage. Man kann ja zumindest schon mal irgendwo eine Mail hinschreiben und anfragen, ob sie einen ggf. kurzfristig aufnehmen würden, falls das OLG einen Wechsel genehmigt.
Ich würde an deiner Stelle einfach beim OLG fragen. Wenn das nur in Ausnahmefällen möglich ist, argumentier damit, dass deine Ausbildung gefährdet ist, da aufgrund der zu hohen Belastung nicht mehr ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung der AG, Klausurenschreiben und das Eigenstudium bleibt.
Vermutlich wird die Rückfrage kommen, ob du das Thema schon bei deiner Kanzlei angesprochen hast. Das solltest du (wenn noch nicht geschehen) vorher auf jeden Fall machen und es dürfte sich keine Besserung ergeben haben.
Parallel, falls noch nicht passiert, würd ich mir schon mal eine neue Kanzlei suchen. Die haben ja auch gerne mehr Vorlauf als nur ein paar Tage. Man kann ja zumindest schon mal irgendwo eine Mail hinschreiben und anfragen, ob sie einen ggf. kurzfristig aufnehmen würden, falls das OLG einen Wechsel genehmigt.
02.05.2022, 11:06
ich würde bei der Referendargeschäftsstelle nachfragen, was beim Wechsel zu beachten ist. Die sagen dir dann recht schnell, welche Voraussetzungen es gibt. Passiert sicher nicht zum ersten mal